Tiefgarage Rampe steiler -> Folgen

Diskutiere Tiefgarage Rampe steiler -> Folgen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe 2016 eine Wohnung vom Bauträger gekauft. Die Tiefgaragenneigung ist 18,5%, es liegt seitens des Bauamts eine Sondergenehmigung...

  1. #1 Mangulu, 02.09.2019
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    Hallo,

    ich habe 2016 eine Wohnung vom Bauträger gekauft. Die Tiefgaragenneigung ist 18,5%, es liegt seitens des Bauamts eine Sondergenehmigung vor, da ja eigentlich nur 15% erlaubt sind.

    Erster Fluchtweg aus der TG ist die Rampe hoch. Hat die Steigung Einfluss auf andere Themenbereiche wie Brandschutz? zB dass ein Rollstuhlfahrer da vermutlich nicht mehr hochkommt.

    Ich habe gelesen, dass die Baubehörden zwar "gern" Sondergenehmigungen bezogen auf Steigung TG Rampe erteilen, aber nicht prüfen, ob andere Vorschriften dadurch missachtet werden, also nur ihren baurechtlichen Teil betrachten.

    Danke
     
  2. #2 simon84, 02.09.2019
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    Ein rolli der 18,5 nicht rauf kommt wird auch 15 nicht rauf kommen
     
  3. #3 Fabian Weber, 02.09.2019
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    Oft ist der erste Fluchtweg ein Treppenhaus, Barrierefreiheit spielt hier keine Rolle.
     
  4. #4 Fred Astair, 02.09.2019
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    ...und Garagen sind keine Aufenthaltsräume.
    Ich grüble, worauf der TE wohl hinaus will?
     
  5. #5 SIL, 02.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2019
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    Oh Mann, nein Fred, wenn die Rampe als Fluchtweg ausgewiesen ist sind 15% ( die 15% sind eh fix plus die Anfahrt mit 5% max auf 3-5m das ist unterschiedlich) erstmal fix plus der Fluchtweg im mindesten 0,80 breit und erhöht gekennzeichnet Pikto Beleuchtung Vorrangschaltung Fluchttür etc - und wichtig nicht Fahrbahn eben.
    Umgehen geht nur mit Fluchtreppenhaus oder Befreiung/Abweichung da der TE ja Käufer ist, kann er die Bauakte beziehen und ja Fabian dort gilt Fluchtweg d. h. Max 2 cm Kante oder Erhöhung bei Zu-Abfahrt wie immer du dass nennen willst plus R Klasse etc, ich kenne keine LBO wo dies erstmal im Kontext anders geregelt ist. Bedingt ist dies meist durch die Strecken bzw Längen, die auch in einer TG zu erbringen sind, ausser Fabian da gehen wahrscheinlich 100m Fluchtweg ;)
    Edit @Mangulu insofern eine Befreiung/Abweichung genehmigt wurde im Brandschutzkonzept und Fortschreibung und von der FW/Brandschutzdirektion keine Einwände vorlagen, bleibt eigentlich nur die Klage gegen das Bauamt, ausser es handelt sich um Klein oder Mittelgarage, dort sind je nach m² und Stellplätzen im SB Abweichungen bis hin zum Verzicht des Fluchtweges möglich, bei Großgaragen aber nicht.
     
  6. #6 Fabian Weber, 02.09.2019
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    @SIL

    Es gibt doch die genehmigte Abweichung vom Bauamt. Warum sollte der TE denn klagen?
     
  7. SIL

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    Ich habe diese nicht gesehen Fabian und ja auch Bauämter machen Murks, das wäre die einzige Möglichkeit wenn es denn laut Genehmigung konform ausgeführt ist- noch nie ein Bauamt verklagt wa @FabianWeber :winken
     
  8. #8 Fabian Weber, 03.09.2019
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    Jedenfalls nicht wegen einem fiktiven Problem.
     
  9. #9 Mangulu, 03.09.2019
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    So gehts im Baugenehmigungsbescheid:


    "Abweichung (bauordnungsrechtlich)
    Gleichzeitig wird für das Bauvorhaben eine Abweichung von § 3 Abs. 1 GaSteiiV hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Rampenneigung von 15% auf 18,00% für zulässig erklärt."
     
  10. #10 Fred Astair, 03.09.2019
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    @Mangulu
    Trifft denn das von @SIL geschriebene auf Eure Tiefgarage zu?
    Also ist es eine Großgarage mit ausgeschilderten Fluchtwegen, Fluchttüren, von der Fahrbahn getrenntem und erhöhtem Fußweg?
     
  11. #11 Mangulu, 03.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2019
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    Wir haben glaube 30 Stellpätze unten
    Müsste also unter Großgarage fallen
    Kein erhöhter Gehweg
    Beschilderung Fluchtweg ja
     
  12. #12 Mangulu, 03.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2019
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    Flucht Türe ist mechanisch, verbaut im seitlich fahrenden elektrischen TG Tor
     
  13. #13 Mangulu, 03.09.2019
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    Ich versuche nochmal zu konkretisieren:

    Der Bauträger beantragt eine stärkere Steigung der TG Rampe. Die Baubehörde stimmt dem mit einer Sondergenehmigung zu, da sie möglicherweise der Meinung ist, dass die Gebrauchstauglichkeit dadurch nicht eingeschränkt ist.

    Folglich meine Frage:
    Führt eine so offiziell genehmigte 18% geneigte TG Rampe möglicherweise zu Einschränkungen bezogen auf andere Vorschriften/Gesetzen (z.B. Fluchtweg)?

    Also als Beispiel meine ich, dass dann zB die TG Rampe nicht mehr offiziell als Fluchtweg gelten darf, da sie steiler ist als vom Gesetz vorgeschrieben?

    Oder wenn die Baubehörde das genehmigt hat, passt alles?
     
  14. #14 Fabian Weber, 03.09.2019
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    Theoretisch passt das, weil das dann bestimmt so formuliert ist, dass andere Belange (wie z.B. Brandschutz) durch die Abweichung nicht berührt werden dürfen. Somit müsste die Steigung auch in der Tektur zum Brandschutzgutachten enthalten sein. Außerdem finde umfangreiche Sachverständigenabnahmen statt und erst nach deren positiven Bescheiden gibt der Prüfsachverständige für Brandschutz das Gebäude zur Nutzung frei.

    Wo liegt denn jetzt eigentlich das konkrete Problem? Glaubst Du ernsthaft, Du kannst wegen der minimal anderen Steigung aus dem Gebäude nicht richtig fliehen?
     
  15. SIL

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    Nein, sofern alle weiteren Auflagen erfüllt sind.
    Nein.s.o.
    Ja, maßgebend sind Brandschutzkonzept und FW/ Brandirektion, derartige Abweichungen werden als Anlage dieser übersandt und dann wird die Genegmigung erteilt.

    Dieses Thema sprengt allerdings den Rahmen hier, die erste Frage ist - warum, aus welchem Grund wurde eine Abweichung beantragt? Vorsichtig ausgedrückt, um Errichterkosten zu sparen oder war es technisch nicht anders möglich?
    2. Ist dieser Fluchtweg der Einzige - als 1. deklariert oder gibt es weitere,wenn ja? wie weit sind die anderen entfernt 25 m bei nicht automatischer Löschanlage 35 m bei "für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen" ist doch in Bayern auch so @simon84 ?
    3.Besteht die chance " zu heilen" durch Absenkung oder Wölbung der Fahrgasse, weil gepflastert?Oder würde es zum Beispiel " unverhältnismässig" erscheinen durch massive Fahrbahn mit Beschichtung OSxx etc....
    4. Grundrisse und Fahrgasse etc
    diese Frage kann Ihnen nur einFachanwalt klären-
     
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  16. SIL

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    Oh das Fabian du " Fiktiver", man merkt deutlich du schlängelst dich nur auf BV`s rum, Planung Entwurf machst nimmer wa:winken
     
  17. #17 Mangulu, 03.09.2019
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    Ich komm schon raus. Aber heute muss "alles" barrierefrei sein etc. Dafür gibt es eben die Auflagen, nur kenne ich mich in dieser Thematik nicht aus und bin um eine Einschätzung von Leuten, die sich besser auskennen, dankbar.
     
  18. #18 Fred Astair, 03.09.2019
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    Wer sagt, "muss alles barrierefrei sein" ?
    Auch eine 15% Steigung ist nicht barrierefrei.
    Was ist denn nun wirklich Dein ureigenstes Problem?
     
  19. #19 Mangulu, 03.09.2019
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    Keines mehr. Wenn die Ausnahmegenehmigung auch alle anderen relevanten Bereiche abdeckt.
     
  20. #20 Fabian Weber, 03.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2019
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    Gut, dann kannst Du meiner Meinung nach beruhigt sein.

    Hinein in die Tiefgarage geht‘s mit dem Rolli jetzt schneller :)...sorry der musste sein.

    @SIL, ich habe schon bisschen komplexere Brandschutzkonzepte mit erstellt.
     
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