Tilgung des Bankdarlehens mit Wohn Riester?

Diskutiere Tilgung des Bankdarlehens mit Wohn Riester? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bist Du Dir da sicher? Da greift doch die Günstigerprüfung durch das Finanzamt. Denn es gibt entweder die Zulagen, oder die Steuervergünstigung....

  1. korkie

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    selbstverständlich wird immer eine Günstigerprüfung vom Finanzamt durchgeführt. Die entsprechende Bescheinigung des Riesteranbieters zur Sicherheit immer der Steuererklärung beifügen!

    In vielen Fällen, vor allem dann, wenn keine Kinder (mehr) vorhanden sind, gibt es einen zusätzlichen Steuervorteil. Zusätzlich zu den Zulagen. Bei ledigen so gut wie immer.



    Die Kernaussage für die Riesterförderung ist:

    Die Förderung (Zulagen + ggf Steuervorteil) entspricht immer mindestens dem persönlichen Steuersatz, es sei denn, die Zulagen sind höher.



    Gerade der interessante Steuervorteil wird von vielen ...auch hier im Forum... nicht erkannt.
     
  2. #22 Neuling80, 03.02.2011
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    ...richtig für Geringverdiener und Kinderreiche


    Steht doch aber:

    hier: http://www.bundesfinanzministerium....ter__und__Vorsorge/040__Wohnriester__bsp.html

    und

    hier: http://www.baufi-info24.de/lexikon/buchstabe-w/wohnfoerderkonto/

    und

    hier: http://www.wohnriester-eigenheimrente.de/besteuerung/wohnfoerderkonto/Wohnfoerderkonto.html

    und

    hier: http://www.n-heydorn.de/wohnriester.html

    anders? Denn dort wird von den geförderten Tilgungsleistungen gesprochen und wenn Du ein endfälliges Darlehn aufnimmst und in einem Schlag mit den geförderten Beträgen tilgst, bist Du doch drin. Außerdem geht es um die entnommenen Einzahlungen und schließlich entnehme ich ja die Einzahlung wenn ich das Darlehn ablöse. Wenn Du aber einen anderen Kenntnisstand hast und den hinterlegen kannst, nehm ich gern Lehre an.


    ...nichts anderes habe ich geschrieben
     
  3. #23 Neuling80, 03.02.2011
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  4. korkie

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    Sorry - Doppelposting!

    Hallo,

    wie leider - zu oft - üblich, werden verschiedene Sachverhalte durcheinandergewürfelt.


    Denrjenige 'Rentner', der während seiner 'Rentenbezugszeit' den gleichen (hohen) Steuersatz hat wie zu seiner aktiven 'Berufszeit, beneide ich. Richtigerweise würde dieser dann tatsächlich nur von der Inlationsrate profitieren.


    Gerade 'Gutverdiener' profitieren während ihrer 'Riesterzeit' durch ihren hohen Steuersatz von der Günstigerprüfung. Wer z.B. den jährlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro (abz. Zulagen) einzahlt, als Beispiel bei einem ledigen = 1.946 Euro und ...angenommen... einen Steuersatz von 40% hat, bekommt zusätzlich zu seiner Zulage von 154 Euro eine Steuererstattung von 686 Euro und hat damit eine 'Gesamtförderung' von 840 Euros erhalten (mindestens immer den persönlichen Steuersatz). Das soll sich nicht lohnen???




    Zudem ging es bei dieser Diskussion was auf das Wohnförderkonto gebucht wird, nur um die 'Sparphase' eines Bausparvertrages. Nimmt der Kunde, was aus meiner Sicht in diesem Beispiel nur Sinn macht, auch ein 'riestergefördertes Bauspardarlehen' in Anspruch, gehen selbstverständlich auch die geförderten Tilgungsleistungen (max. 2.100 Euro p.A. inkl Zulagen) auf das Wohnförderkonto.


    Es sind immer die geförderten und ungeförderten Einzahlungen zu unterscheiden!
     
  5. #25 Chrissy79, 04.02.2011
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    Hi,

    soweit ich weiß bist Du bei Wohnriester gezwungen den Rest Deines Lebens im Eigentum zu leben und egal was kommt niemals zur Miete, auch nicht im Pflegeheim als Mieter sondern nur wenn Du Dich eingekauft hast. Uns war das zuviel Risiko daher haben wir es seinlassen. Aber vielleicht hat die Bank uns da auch falsch informiert?

    Viele Grüße,
    Chrissy
     
  6. Bautz

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    So wie Du es schreibst schon. Man kann schon die Riesterbeiträge in eine andere Anlageform umschichten, z.B. einen Rentenvertrag. Geht allerdings natürlich nur, wenn Du das Geld auch flüssig hast. ;)
     
  7. korkie

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    richtig, wer deshalb auf die Vorteile während der 'Eigentümerzeit' verzichten möchte, kann dies ja machen. Einige würden dazu sogar 'Geld verschenken' sagen.

    Jeder so wie er meint und was aus seiner Sicht das Beste ist. Andere verkaufen im 'Notfall' lieber ein - mit WohnRiester - ggf schneller bezahltes Wohngebäude mit - ggf - größerem 'Gewinn' und können sich dann ein 'besseres Altenheim' leisten. :think
     
  8. #28 demichve, 05.02.2011
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    Normalen Riestervertrag (z.B. auf Aktienfonds) abschließen, Förderungen kassieren, Haus normal finanzieren und freuen :e_smiley_brille02:
     
  9. korkie

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    das wäre nicht die einfachste Lösung, sondern die beste. :28:

    Vor allem bezogen auf die Altersvorsorge.


    In der Praxis können sich diese Variante die meisten 'Häuslebauer' nicht leisten. Zusätzlich zu den Finanzierungskosten müssen die erforderlichen Einzahlungen auf den 'Riestervertrag' geschafft werden.


    ...irgendwann am Ende des Geldes sind noch zu viele Tage im Monat übrig; ... oder so ähnllich.
     
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