Toleranzen bei der Optik von Betonblockstufen

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  1. #1 Micha86, 14.10.2021
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    Hallo Zusammen,

    wir bauen am gerade neu, an einem Hang. Dadurch benötigen wir 20 Betonblockstufen, 150 cm breit, um von der Straße an die Haustüre zu gelangen. Dadurch, dass die Treppe durch ihre Ausmaße sehr präsent ist, war uns die Optik sehr wichtig. Um die passenden Stufen zu finden sind wir extra ins Betonwerk gefahren um eine entsprechende Auswahl zu haben.

    Entschieden haben wir uns für das Muster, siehe links im Bild. Sehr ruhige, unifarbene Oberfläche. Verbaut wurden die Treppen, siehe rechts im Bild. Unruhige Oberfläche, die Steinchen sind zu sehen, mehrfarbig. Rohbauer, Großhandel haben beide die Treppen mit der korrekten Musternummer bestellt. Das Betonwerk beharrt darauf, dass es sich um die richtigen Stufen handelt und der optische Unterschied zu tolerieren ist.

    Jetzt bin ich selber Maler und Lackierer, wenn ein Kunde bei mir die linke Optik als Wandtechnik bestellt und ich die rechte liefere, würde das niemals abgenommen werden und ich müsste nacharbeiten.

    Wie seht Ihr die Chancen, dass das Betonwerk die Stufen tauschen muss? Würde gerne das ein oder andere Feedback einholen, ob sich der Aufwand in Bezug auf den Rechtsweg lohnt.

    Vielen Dank für die Hilfe und Grüße
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  2. BaUT

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    Der UNTERSCHIED ist schon EINDEUTIG.
    Aber bei optischen Mängeln kommt es immer auf den jeweiligen Richter und seinen Sachverständigen an. Kann sein, dass es da auf eine Minderwertempfehlung hinaus läuft, wenn der Richter die optische Verbesserung durch Austausch im Verhältnis zu den Mängelbeseitigungskosten als nicht angemessen empfindet. Kann ja sein, dass das Betonwerk dem Richter glaubhaft machen kann, dass beide Stufen tatsächlich mit dem gleichen Zuschlag und der gleichen Rezeptur hergestellt wurden und die Abweichungen im Fertigungsprozess nicht vermeidbar sind :wow. SCHWIERIG
     
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  3. #3 simon84, 14.10.2021
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    Und das ist jetzt alles schon verbaut ?
     
  4. #4 Micha86, 14.10.2021
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    @simon84 Jupp, leider
     
  5. #5 Fabian Weber, 14.10.2021
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    Sieht für mich so aus, als wäre das Muster gesäuert und die Stufen aber aus einem Block geschnitten und dann gestrahlt. Daher kann es schon stimmen, dass die Betonrezeptur die gleiche ist, nur die Oberflächenbehandlung sieht für mich unterschiedlich aus.
     
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  6. #6 K a t j a, 14.10.2021
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    Ich tippe eher, dass die andere Sorte nicht lieferbar war und diese halt "so ähnlich". Kunde wird's schon schlucken.
     
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  7. #7 simon84, 14.10.2021
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    Naja aber sogar wenn du jetzt Ersatzmaterial gestellt wird, wer soll dann den erneuten Aus- und Einbau bezahlen?
    Daran wird es scheitern, dass der Lieferant irgendwelche Eingeständnisse oder Zusagen macht.

    Ich vermute mal, wenn man sich ausdrücklich nur auf Materialtausch einigt findet man schon eine Lösung, würde mich echt wundern.
     
  8. #8 Siedler, 14.10.2021
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    Absolut keine Chance. Mir wurden mal Pflastersteine geliefert, die in keinster Weise farblich mit den Mustern was zu tun hatten. Nach langem Theater hat das Werk die Dinger teilweise zurückgenommen (nut die ungeöffneten Paletten) - allerdings mit 30 % Abzug.
    Da gilt das Motto: "Wir mischen das Zeugs so zusammen, wie wir Lust und Laune haben, lt. AGB hat der Kunde das zu akzeptieren".
    In Deinem speziellen Fall ist noch das Problem, dass die Dinger bereits verbaut sind.
    Da hättest Du schon vorher reagieren müssen.

    Gruß
     
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