Tor direkt auf Grundstücksgrenze? - öffentl. Gemeindeweg

Diskutiere Tor direkt auf Grundstücksgrenze? - öffentl. Gemeindeweg im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Foris, darf man in Bayern ein langes Tor mit Tor und Türe direkt auf die Grundstücksgrenze eines öffentlichen Gemeindeweges bauen? A...

  1. Noses

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    Hallo Foris,
    darf man in Bayern ein langes Tor mit Tor und Türe direkt auf die Grundstücksgrenze eines öffentlichen Gemeindeweges bauen?

    A bittet um Hilfe, ob Nachbar B das darf? siehe Zeichnung

    Wie hoch dürfte das sein? Abstand ja oder nein und wenn wieviel?
    Ist das Sache der Gemeinde, Bauamt oder Strassenverkehrsamt?

    Ich hoffe auf Hilfe, vielen Dank
    Gruss Noses Tor direkt auf Grenze.JPG
     
  2. #2 simon84, 06.02.2019
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    Also erstmal wäre zu klären, gibt es einen Bebauungsplan der das regelt.

    Ist das nur ein Fußweg oder wird der Weg auch mit Autos befahren?
    Falls nur Fußweg wird das Tor vermutlich so klar gehen.

    Generell sind solche Geschichten (was Höhe usw. angeht) meist Gemeindesache.
    Die haben oft Satzungen die das genauer Regeln.

    In Bayern ist bei Einfriedungen meistens zwischen 1,00 und 1,50 Höhe zulässig.
     
  3. #3 Fabian Weber, 06.02.2019
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    Der Zaun steht doch üblicherweise immer auf der Grundstücksgrenze.
     
  4. #4 simon84, 06.02.2019
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    Ja, das ist ja der Sinn einer Einfriedung ;)

    Aber bei öffentlichem Straßenverkehr ohne Gehweg und ohne Grünstreifen gibt es Situationen, da werden z.B. dann noch 50cm Abstand gefordert. Aber das scheint auf den ersten Blick hier nicht so der Fall zu sein.

    Sollte man mit der Gemeinde klären, insbesondere auch in Bezug auf die Höhe.

    Auf der anderen Seite würde ich mich als Nachbar B genauso fragen, wo soll ich denn sonst mein Zaun+Tor hinmachen, wenn nicht auf die Grenze ;)

    Wie öffnet das Tor eigentlich ? Nach Innen ? Oder ist es ein Schiebetor ?
     
  5. Noses

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    Der Gemeindeweg MUSS von A mit dem Auto befahren werden zum Haus und Garage und das ist jetzt schon fast zu eng und man kommt kaum durch.
    Kein Grünstreifen, kein weiterer Fussweg und oberhalb befindet sich noch der Dachvorsprung von dem alten Haus.

    Der "Stein" das ist Nachbar`s B "Grenzstein" um sein Grundstück zu markieren.... :o

    Bebauungsplan = wo einsehbar?
    Tor direkt auf Grenze - 2.JPG
    A hofft auf die 50 cm. Was meint ihr, was soll A tun?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
    Gruss Noses
     
  6. #6 simon84, 07.02.2019
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    Ist auf jeden Fall mit der Gemeinde zu klären.

    Kommt auch auf Verkehrsfrequenz usw. an.
    Ist das auch der Rettungsweg für die Feuerwehr ?
    Wie breit ist der Weg? 3,00 Meter ? 3,50 Meter ?

    Es scheint wohl eine reine Anliegerstrasse zu sein.
    Ganz so eng scheint es ja die Gemeinde nicht zu nehmen, da der Weg ja auch halb/halb von Nachbar A bis Nachbar B zur Kurve gepflastert ist , und nicht entsprechend dem Grenzverlauf.

    Also wenn der Weg da breit genug ist und nur die Anlieger wenige Male am Tag hier durch müssen ist es eine andere Situation, als wenn es eine Durchgangsstrasse wäre.

    Das wird ja keine Millionstadt sein. Geh einfach auf die Gemeinde und schildere deine Bedenken. Dann bekommst du schon eine Antwort.
    Du bist ja direkt betroffen als Nachbar A.
     
  7. #7 msfox30, 07.02.2019
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    Aber wenn Nachbar A bisher an der Mauer (engste Stelle) vorbeikam und es danach breiter wird, sollte er doch auch auf dem Rest incl. Dachüberstand durckommen.
    Zumindest mit einem PKW.
    Hat Nachbar A mal mit Nachbar B geredet?
    Bleibt das Tor von Nachbar B eigentlich da stehen, wo es jetzt steht?
    Dort rausfahren ist auch nicht gerade breit...
    Leg doch mal ein paar Steine auf den geplannten Zaunverlauf und prüfen, ob du da noch durchkommst.
     
  8. #8 simon84, 07.02.2019
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    Ehrlich gesagt schaut das für mich sowieso aus, als ob der Weg auch an der engsten Stelle 3,50 Meter ist.

    Also wirklich eng ist anders.
     
  9. Noses

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    2,40 mtr breit und dann drüber nochmals 40 cm Dachvorstand.
    Da ist nix mit Feuerwehr, Rettung...

    Das Tor ist erstmal nur provisorisch, da plant B ein großes Rolltor. A hat natürlich mit ihm geredet, aber da ist nichts zu machen. Der Bürgermeister hat es auch schon versucht mit Vernunft, aber auch da, taube Ohren.
    A weiss grad echt nicht weiter :(

    Gruss Noses
     
  10. #10 msfox30, 13.02.2019
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    PP. Persönliches Pech.
    Augen auf bei der Wahl des Grundstücks und dessen Zufahrt.
    Die Grundstucksgrenzen sind wie sie sind. Das hat sich, mit Erlaubnis der Gemeinde so ergeben oder wurde so aufgeteilt. Warum soll Nachbar jetzt bei den Grundstückspreisren, was von seinem Grund opfern?
     
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    Persönliches Pech, da schließe ich mich an. Bebauungsplan wird es keinen geben, und Schwengelrecht sehe ich da kein Feld nicht anwendbar. Was ist passiert, hast Du seine Frau zu nett angeschaut ?
     
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  12. #12 simon84, 13.02.2019
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    Ist dann der öffentliche Parkplatz an der Ecke als Ersatz gedacht oder wie ?

    Bei 2,40 kommst du ja je nach Auto bzw. Anhänger schier nicht rein
     
  13. Noses

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    A dankt euch dennoch für eure Beiträge. Ja gut, persönliches Pech... Stimmt.
    Wenn man im Leben nur immer alles vorher wüsste, dann wäre es um einiges einfacher.
    A versucht halt jetzt mal mit den verwendbaren Infos sich zu erkundigen. Ich danke euch.

    Gruss Noses
    Der Parkplatz ist öffentlich. Nützt A aber nicht viel. Ihr wisst sicherlich selber wie oft man einen Hänger braucht, oder was sonst alles mit Auto erledigt werden muss. Bleibt nix anderes übrig, mit Hänger geht`s nicht rein. Muss geschoben werden. Das Leben kann ganz schön biestig sein. Und, wir werden alle mal älter. Alles Mist.
     
  14. #14 simon84, 13.02.2019
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    Stück Grundstück abkaufen ?
     
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    Haben wir schon versucht. Auch ein Tausch. Dennoch leider nein.
    Das ist halt deren Nationalität. Sehr Grenzbewusst.
    Was ja auch B`s Recht ist.

    >> Die Frage ist nur, wo kann A was einsehen, ob das mit den 50 cm zutreffen könnte?

    LG Noses
     
  16. 11ant

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    Ohne Bebauungsplan - den es hier nicht geben wird - könnte das eine Ortssatzung regeln, wie (und ggf. mit welchem Grenzwich) Einfriedungen anzulegen wären.
     
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    A hat sich gestern erstmal wegen dem B-Plan erkundigt. Stimmt, es gibt keinen.
    Was sagt dann zu diesem Fall der § 34 BauGB ?
    A wird die Satzung einsehen. > Grenzwich - (Den Begriff hat A nicht gekannt)

    A dankt euch erstmal sehr für eure Bemühungen.
     
  18. #18 tomtom79, 15.02.2019
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    Ah ein deutscher also!
     
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    Stimmt auch wieder...
     
  20. #20 simon84, 15.02.2019
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