Toreinfahrt

Diskutiere Toreinfahrt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Bitte auch aufpassen, was euer Nachbarrecht sagt. Ein Zaun gehört meist auf das eigene Grundstück, nicht auf die Grenze !

  1. BJ67

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    Bitte auch aufpassen, was euer Nachbarrecht sagt. Ein Zaun gehört meist auf das eigene Grundstück, nicht auf die Grenze !
     
  2. #22 Kastanienbaum, 16.11.2013
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    Dazu kommt ein vermessungspunkt ist per Rechtsprechung ein paar cm groß
    Paar cm Spielraum Messpunkt + Zaun auf das eigene Grundstück stellen
    Bleibt eine Überlappung von vielleicht 10cm. Torbreite ca. 130 cm

    also gehen euch 13% einen m² Gartenland verloren. Dies entspricht ungefähr einem Streitwert von

    Baulandpreis sagen wir 200,- :
    Gartenland davon ein viertel ca. = 50,-
    davon 13% = 6,50 Euro

    Es geht als um 6,50 :)
    Viel Erfolg beim Nachbarschaftstreit
     
  3. #23 Sabine L, 17.11.2013
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    hierbei gehts mir nicht ums Geld, oder streitwert. es betrifft dann immerhin 97m in der länge meines grundstückes
     
  4. H.PF

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    Nee... Es geht um 3 m deines Grundstückes. Du könntest auch an der Stelle um Torbreite nach Innen verspringen, wäre auch eine Alternative...
     
  5. SvenW

    SvenW

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    Wollte er ja, nur dazu müßte er an den Pfeiler des Nachbarn gehen, das will der nicht. Ich würde die Meinung vom Kastasteramt abwarten und mit der dann zum Nachbarn gehen und ihm 2 Vorschläge machen:
    1. Ich gehe an seinen Pfeiler ran und alle sind glücklich.
    2. Ich ziehe das so durch wie es mein Recht ist und er soll sehen wo er mit seinem Tor bleibt.

    Was ist ihm lieber?
     
  6. oberh

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    Hallo meine Liebe!

    Die Abmarkung, die Du dort photographiert hast, ist ein so genannter Kunststoffstein.
    Er besteht an seiner Spitze aus einer Kunststoffkappe, die an z.B. eine herkömmlichen Abmarkung durch Naturstein erinnern soll.
    Darunter können z.B. Stecksysteme aus Kunststoff angebracht sein, die die Abmarkung im Boden verankert.
    Zu guter Letzt befindet sich wahrscheinlich eine Metallspitze, die als unterirdische Sicherung dient.
    Es gibt hier verschiedene Systeme, die ich aber nicht erläuteren möchte.

    Das Ganze schreibe ich Dir, um Dir zu zeigen, dass eine solche Abmarkung im Bereich einer Zuwegung nur suboptimal ist, da die Kappe oben gerne die Bewegungen des Erdreiches mitmacht, ohne dass es Dir auffällt.
    Ein 60 cm langer Granitstein würde mit der Zeit kippen ...

    Punkt 2: Wann wurde das Tor gesetzt - wann der Stein?

    Punkt 3: Nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW sind Fundamente auf Nachbars Grundstück nicht zulässig.
    Wie sieht das bei Euch aus?

    4. Um das Tor ganz zu öffnen, müsste der erste Pfosten ca. 25 - 30 cm in Dein eigenes Grundstück verspringen.
    Je nach Bauart des Zaunes - so mein Empfinden, würde ich dies nicht mitmachen.

    5. Den Pfosten wirst Du nicht direkt nutzen können wegen der Scharniere.

    6. Wenn bisher alle Gesprächsversuche gescheitert sind, dann würde ich selber gar nicht mehr an den alten Pfosten dran wollen.
     
  7. #27 Sabine L, 30.11.2013
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    Hallo alle miteinander,

    die Antwort vom Katasteramt kam gestern. Sie haben dazu keine Meinung, ich solle mich mit einen Anwalt in Verbindung setzen. Werd ich aber nicht machen.

    Unser Nachbar war plötzlich ganz einsichtig und hat uns zum Kaffee geladen. Keine Ahnung wer ihm den Kopf gewaschen hat. Also alle eure Vorschläge und Hinweise werde ich mit einfließen lassen.

    Wir hatten einfach angefangen sein Fundament, wo der Pfosten frei zu legen. Wir wußten ja auch nicht wie weit es bei uns reinragt. Dann den riesen Stein für den Bauzaun (keine Ahnung wie der heißt) am Ende des Fundamentes ebenerdig eingebuddelt und schon kam am Abend die Einladung. Er hat eingesehen das er dann nicht mehr sein Tor aufbekommt. Eine Lösung ist in Sicht und hoffe auch ein für alle mal für alle Beteiligten ein Ende ohne Schrecken.

    Ja es ist nicht einfach einen Nachbarn zu haben der sofort nur auf Konfrontation aus ist und alles sofort ablehnt ohne über die Folgen nachzudenken.

    Ich denke mal wir können hier das Kapitel abschließen und ich danke euch allen für die Ratschläge und Hinweise.

    @oberh
    1. Der Grenzpunkt (steht drauf) wurde erst vor kurzen im Rahmen der Flurbereinigung neu gesetzt, weil der Grenzstein überbaut wurde und dadurch nicht mehr sichtbar war.
    2. Das Tor steht schon länger, noch vor meiner Zeit. Wohne jetzt 26 Jahre dort
    3. Auch bei uns sind Fundamente auf Nachbarsland nicht erlaubt
    6. da wir ja den Stein für den Bauzaun gesetzt haben, brauchen wir seinen Pfosten nicht, verschenken vielleicht 30 cm Zentimenter, aber es ist Ruhe
     
  8. #28 ars vivendi, 30.11.2013
    ars vivendi

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    Wie ich sagte, manchmal muß man die Grenzen (hier wortwörtlich :mega_lol: ) eben abstecken. Meinen Nachbar machte ich vor 3 Jahren, kurz nach Kauf, auf sein nicht eingetragenes Abwasserohr durch unserem Grundstück aufmerksam als er anfing mir Dinge vorzuschreiben. Seitdem ist er ganz nett.
     
Thema: Toreinfahrt
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