Total Ratlos 15 Wochen Bauzeit und kein Ende in Sicht was nun???

Diskutiere Total Ratlos 15 Wochen Bauzeit und kein Ende in Sicht was nun??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wann endet (bzw. endete) denn die "eigene Nutzung" ? hm gute Frage ohne jetzt zu Googlen würde ich sagen beginnt sie wenn der Zimmerer seine...

  1. e1Alex

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    hm gute Frage ohne jetzt zu Googlen würde ich sagen beginnt sie wenn der Zimmerer seine Arbeit aufnimmt oder besser gesagt wenn der Rohbauer mit seiner Arbeit fertig ist.

    Laut meinem Architekten (ich sag einfach mal vom Leben gezeichneten Architekten) beginnt die Zeit nach der Sparren Ausmauerung.
    Diese ist beim Haus noch nicht erfolgt! Bei der Garage wurde die Zwischensparren Ausmauerung am 9.9.15 durch eine erneute Verwarnung durch die BG gestoppt.

    Heute wurde das Gerüst nun neu aufgebaut, jetzt sieht es wie ein Gerüst aus von vorher 13cm Arbeitsraum zwischen Gerüst und Sparren sollten es jetzt die vorgeschriebenen 70cm sein.

    Als Leihe würde ich sagen sollte die Frist erst heute beginnen zu laufen, da erst jetzt das Gerüst sicher ist und der UVV entspricht!
    Laut Architekt muss ich sogar die (ich glaube) Wiederaufnahme zur Anzeige bringen aber das werde ich bestimmt nicht machen das soll dann mal der BU machen.

    Ich könnte mir vorstellen das die Zimmerer die Garage schnell fertig haben und das sie dann wieder abziehen dürfen da das Haus noch nicht fertig ist.... mal abwarten. Eingedeckt wird es erst wenn der Spengler da war...

    Das sollte jedoch alles in 2 Wochen durch sein...! Ja klar das dachte ich beim Rohbau auch:mauer

    Folgenden Mängel habe ich vor ca. 3 Tagen an der Garage bemängelt:

    - 1 cm Spalt zwischen Ziegel und Sparren
    - 2 x Anlagefolie (eine Art Estrichband) vergessen
    - der glattgestrichene Mörtel auf den schräg abgeschnittenen Ziegel fehlt an manchen stellen oder ist in den Ziegel gefallen

    Mangel 1 und 2 wurden gut behoben Mangel 3 nicht am Montag wird die Garage zu geschalt was nun?
    Vermutlich darf ich das morgen noch machen da die Zimmer hier ein ich glaube Kompriband dazwischen legen.

    Wie sollte ich mich nun verhalten?
    Früh aufstehen den Mangel beseitigen und die Wut runterschlucken mit einem Bier :-)?


    Das kann es doch wirklich nicht sein....
     
  2. e1Alex

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    hm gekannt bzw. mal gesehen haben wir diese jedoch nicht beim BU! Diese wurde nicht vorgelegt oder auch nicht ausgehändigt!
    Vermutlich hilft das aber nicht eine Entschädigung für die lange Bauzeit zu bekommen....
     
  3. #23 eltorito, 12.09.2015
    eltorito

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    Hallo Alex,

    wir hatten vor kurzen ähnliche Situation, aber bei weitem nicht so extrem wie bei dir,
    bei uns verzögerten sich die Zimmermann arbeiten, und auch bei uns ist es so dass Frau Schwanger ist,
    und deswegen die Emotionen schnell eskalieren, Angst dass der Bau nicht fertig wird...

    Was wir getan haben: Wir sind zum Anwalt und haben das was wir an Papiere hatten durchgucken lassen und uns beraten lassen, und einen Sachverständiger beauftragt um auf Nummer Sicher zu gehen ... War eine gute Entscheidung.

    Und lass deine Schwangere Freundin bitte nicht nochmal aufs Gerüst irgendwelche Sparren streichen, egal obs gesichert ist oder nicht ... :mauer
     
  4. #24 e1Alex, 12.09.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.09.2015
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    wird gemacht ;-) Sie sagt immer eine Schwangerschaft st ja keine Krankheit :-)!
    Der Sachverständige war dann aber nur für die Mängel Erkennung da und für die Abnahm oder?

    Ist denn beim Anwalt etwas raus gekommen in form von einer Entschädigung bei dir oder wusstest du nur woran du bist?

    Gefühlt kann ich das bei meinem Vertrag vermutlich abhacken hier setze ich wohl lieber auf bekannte Mängel bzw. noch nicht bekannte Mängel...

    Wenn wir gerade bei Mängel sind ich glaube die haben das dritte Kamin Element (Gas, Festbrennstoff,Installationsschacht) von der Fa. egal mit normalem Mörtel verbunden der Schornsteinmörtel der Fa. egal ist normalerweise rötlich, der noch feuchte Mörtel sah genau so aus wie der feuchte Glattstrich auf den Innenmauern zum Dachstuhl/Sparren. Mal schauen wie der Mörtel aussieht wenn er trocken...man man man
     
  5. #25 Gast036816, 12.09.2015
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    Gast036816 Gast

    warum willst du eine entschädigung? die hättest du, wenn du schon, ohne schaden aus der sache rauskommst.
     
  6. #26 eltorito, 12.09.2015
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    Der Anwalt hat uns sofern beraten und geholfen die passenden Schriftstücke aufzusetzen.

    Den Sachverständige können wir jederzeit kontaktieren wenn wir Fragen haben, wenn wir bedenken haben ob es sich um ein Mangel handelt vereinbaren wir ein Termin, der Sachverständige übernimmt auch die Kommunikation mit den Handwerkern, wenn wir das nicht rüber bringen bzw kommunizieren können.
     
  7. #27 Bauqualle, 13.09.2015
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    ... :yikes ....
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 14.09.2015
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    Eigentlich müsste man diesen Strang oben anpinnen - als warnendes Beispiel.

    Der TE hat so ziemlich alles gemacht, was man als Bauherr nicht machen soll:
    keine Ausführungsplanung
    LV selber erstellt
    dann abweichendes Angebot eines BU akzeptiert
    keine eigene Bauleitung
    unklare Leistungstexte
    keine Ahnung, was eigentlich vereinbart ist

    Das der Bau jetzt so läuft, war mit Ansage vorherzusehen. Und es wird so weitergehen, wenn jetzt nicht sofort ohne Rücksicht auf Verluste der gebremst und ein neuer, härterer Kurs gefahren wird.
     
  9. #29 planfix, 14.09.2015
    planfix

    planfix Gast

    der schrei nach dem anwalt ist verfrüht. wenn keine bauzeit vereinbart, dann kanns auch ein anwalt nicht richten.

    auch mängel müssen mängel sein und nicht irgendwas, was man mal in foren oder dem www ergooglet hat.
    wenn hier dinge angemängelt werden, die der sache nicht standhalten, nützt auch ein richtig guter anwalt nüscht!

    dann ist das schöne anwaltshonorar auch nur rausgeschmissenes geld.
     
  10. kike

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    Der Schrei ist in dem Fall m.E. nicht verfrüht, da der TE offensichtlich nicht selbst beurteilen kann, was er nun wie beauftragt hat und was er demzufolge zu erwarten hat. DAS sollte ein Anwalt mit ihm klären (bzw. erklären).
     
  11. R.B.

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    Wenn´s nur die Bauzeit wäre. Hier scheint viel mehr im Argen zu liegen, aber nachdem anscheinend selbst der TE nicht wirklich weiß, was er da unterschrieben hat...
     
  12. #32 planfix, 14.09.2015
    planfix

    planfix Gast

    das mag schon sein - in bezug auf das vertragliche, aber in bezug auf die richtigkeit der ausführung, macht das nun mal kein anwalt.

    trotz daß ich nun mal kein kaufmann bin, weiß ich auch so ein bisschen, wie hier die uhren ticken und wann mängel mängel sind.

    begoogleter BH sucht ausführende unternehmen.
    unternehmer sucht job, am besten ohne zwang in bezug auf ausführungg und zeit.
    .... na dann macht der unternehmer ein angebot, das als auftragsbestätigung mal unterschrieben werden soll.
    was da enthalten ist, ist mit sicherheit nicht zum schaden des unternehmers.

    wenn nun der BH aus welchen gründen auch immer unzufrieden ist, muß man erst mal gucken, ob das so überhaupt begründet ist.
    was wird geschuldet?
    was wurde vereinbart?
    entspricht dies den DINs, normen, aardt?
    damit kannst de dann zum anwalt.
     
  13. #33 wairwolf, 14.09.2015
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    Bevor du zu einem Anwalt gehst, würde ich versuchen das ganze noch auf fachlicher ebene zu retten.

    Du brauchst fachlichen und organisatorischen Sachverstand, ob das ein Architekt oder Bauleiter ist, sei mal dahingestellt. Der muss sich Überblick über das Chaos verschaffen, sich mit den Gewerken und dir an einen Tisch setzen und eine gemeinsame Lösung finden. Das wird Geld kosten, sowohl für deinen Bauleiter, als auch für Vergleiche/Kompromisse mit den Handwerkern.

    Wenn du eine Anwalt beauftragst sich auf das Chaos zu stürzen wirst du meiner Meinung nach nicht so bald in dein Haus einziehen können...
     
  14. kike

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    Wer soll die vertraglichen Vereinbarungen Deiner Meinung nach (er)klären?
     
  15. R.B.

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    Was willst Du da retten wenn sowohl Baufirma als auch der eigene Architekt gegen einem arbeiten? Wenn die BG das Gerüst stillgelegt hat, dann braucht man dafür keine weitere fachliche Expertise.

    Es geht hier auch nicht um fachliche Mängel, das wäre eine andere Baustelle, sondern darum, ob die Firma das Gerüst zusätzlich verrechnen darf. Was soll da ein externen Baubegleiter helfen? Zuerst muss hier die Vertragskonstellation und die Verträge geprüft werden, erst dann weiß man worauf der TE Anspruch hat und was er zusätzlich bezahlen muss.

    Die bisher angezeigten Mängel sind Kleinkram, dafür lohnt es nicht einmal einen SV auf die Baustelle zu holen. Was sonst noch an Mängeln vorliegt, das kann man nicht sagen. Nachträglich einen SV über die Baustelle zu scheuchen ist ziemlich sinnfrei, denn viele Dinge müssten zeitnah begutachtet werden und nicht erst wenn sie unter xx cm Mörtel, Beton oder was weiß verschwunden sind. Ob man für die nachfolgenden Gewerke endlich mal fachlichen Beistand holt, das wäre eine Überlegung wert, aber so weit ist der TE noch nicht.

    Oben hatte ich geschrieben:

    und dazu stehe ich. Ich habe auch irgendwie den Eindruck, dass jetzt krampfhaft nach Mängeln gesucht wird. Der Schuss kann aber schnell nach hinten losgehen.
     
  16. #36 planfix, 14.09.2015
    planfix

    planfix Gast

    eigentlich müßte das derjenige machen geplant und ausgeschrieben hat. wird ja wohl nix, da nicht beauftragt.
    aus meiner sicht ist es erforderlich, daß man nun erst einmal prüft, was geplant, ge"enev"t, gestatikt und gemacht wurde, .... sagt mir meine schweinchenkennernase.
    wenn schon jemand anders anbietet als ausgeschrieben, ist das meist nicht aus gutmenschentum. da gibts sicherlich klärungsbedarf, auch wenn die ausschreibung von einem laien vorgenommen wurde.
     
  17. #37 Bauqualle, 15.09.2015
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    ... und was wurde nun Vertragsbestandteil ...
     
  18. #38 Ralf Wortmann, 17.09.2015
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    Ein Punkt fehlt noch in der Liste:
    – und keine Fristen gesetzt

    @e1Alex: Du kannst in einem Werkvertragsverhältnis auch dann, wenn im Vertrag keine Ausführungsfristen vereinbart wurden, dem jeweiligen Auftragnehmer (AN) eigene Fristen setzen. Ohne solche Fristsetzungen kommt der AN in der Regel nicht in Verzug und du kannst dann auch keinen Verzugsschaden geltend machen.

    Also, schreibe den von dir beauftragten Auftragnehmern, sobald die Voraussetzungen zur Ausführung ihres Gewerkes vorliegen per Einwurfeinschreiben z.B. wie folgt:

    --------------------------------------------------------
    Bezüglich der mit Ihnen vertraglich vereinbarten Werkleistung dürfen wir Sie bitten, mit dieser unverzüglich zu beginnen und erlauben uns, für die mangelfreie Fertigstellung der Leistung eine Frist von ….. Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu setzen.
    ----------------------------------------------------------

    Denjenigen, die schon begonnen haben, schreibe per Einwurfeinschreiben z.B. wie folgt:

    ------------------------------------------------------------
    Bezüglich der mit Ihnen vertraglich vereinbarten Werkleistung erlauben uns, für die mangelfreie Fertigstellung der Leistung eine Frist bis zum ……………. (Datum) zu setzen.
    -------------------------------------------------------------

    Setze angemessene Fristen, die unter Berücksichtigung dessen, was gemacht werden muss, auch einzuhalten sind.

    Beachte bei den Aufforderungen an diejenigen Firmen, die noch nicht begonnen haben, aber mit denen du wirksam die Geltung der VOB/B vereinbart haben solltest (z.B. weil du den Einbezug der VOB/B selbst vorgeschlagen hast), dass diese gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B erst innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung beginnen müssen.

    Wenn das der Fall ist, ist es ratsam, die Aufforderung so früh zu verschicken, dass diese sie 12 Werktage (Samstage werden mitgezählt) vor dem von dir gewünschten Beginn der Arbeiten erhalten.
     
  19. rodopp

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    und das Wichtigste - ist die Sache so gebrauchstauglich???
     
  20. e1Alex

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    Hallo zusammen,

    so nun möchte ich mich mal wieder melden,

    - das Gerüst wurde umgebaut mit Ausleger 70cm breiter
    - der Dachstuhl wurde aufgebaut
    - die Ausmauerung teils von mir bemängelt und von der Rohbaufirma zu 90% nachgebessert den Rest durfte ich dann am So machen...
    - das Dach wurde geschlossen
    - die Spenglerarbeiten gut ausgeführt bis auf den offen Installationsschacht der beim zweiten Anlauf
    immer noch nicht mit Blech geschlossen wurde das kein Wasser rein läuft
    - das Walmdach habe ich selber gedeckt! Bin ja durch und durch Handwerker auch wenn die Meisten hier im Forum einen wie einen Deppen behandel :-) und mir versuchen einzureden das alles den Profis machen zu lassen. Wer ist denn hier der Profi ? Der Rohbauer der Murks macht? der Spengler oder der Zimmerer der den Plan für die Sturmhacken der Dachziegel nicht lesen kann?! Ja ja so sieht es im Handwerk aus zum glück kann ich auch mein Auto selber richten :-)
    - der Technikraum Verputzt
    - und die Abnahme mit meinem Architekten durchgeführt (im Vorfeld haben sich über zig Ecken noch zwei Bauingenieure den Bau angesehen) ohne Mängel die ich nicht auch gesehen habe soviel zu Profis!!!!!!

    Keiner kennt meinen Bau so gut wie ich.... klar bin ja jeden Tag gefühlt 2 x draußen gewesen und habe Tausende von Fotos gemacht.

    Nun zum Problem 1:

    Niemanden ist aufgefallen das das KG2000 Rohr falsch in die Kunstoffmuffe des Betonpumpensumpfes gesteckt wurde... Es muss durch gesteckt werden und nicht nur bis zu Mitte eingesteckt werden.

    Der Bauunternehmer sagt das ist i.O. / der Architekt sagt das passt schon / Der Hersteller sagt nein das sollte so nicht gemacht werden.

    Folgende habe ich nun in das Protokoll aufnehmen lassen nachdem ich heute mit dem Hersteller des Pumpensumpfes gesprochen habe:

    "Der Bauherr äußert bei der Abnahme Bedenken darüber ob das KG2000 Rohr richtig in die Kunstoffmuffe des Pumpensumpf der Firma XXX eingeführt/montiert worden ist. Rohbauer schrieb daraufhin mit rein: H. Name (des Architekten) der Begriff "Architekt" wurde nicht genannt hat den Einbau als in Ordnung befunden.

    Problem 2:

    Der dreiteilige Schornstein wurde bei der Verbindung vom ersten zum zweiten Teil mit zwei verschieden Mörtel (rötliche Färbung) verbunden, die zwei Mörtel kamen jeweils vom Kamin Hersteller. Die zwei noch vollen Eimer lagen anschließend im Geräte Container der Baufirma... Beim Setzen war ich also anwesend....
    Die Schornstein Verbindung vom zweiten zum dritten Teil wurde mit einem andren Mörtel an einem anderen Tag gemacht, meiner Meinung nach sogar mit normalem Mauermörtel da der feucht und trocken exakt die gleiche Färbung hat wie die Wand die neben dem Kamin zeitgleich gemauert/gemörtelt wurde (Färbung grau).

    Die Keramikröhre kann ich aktuell nicht einsehen hier hoffe ich das der richtige Mörtel verwendet wurde. Eventuell stecke ich meine Gopro hier mal rein?!


    Folgendes habe ich nun in das Protokoll aufnehmen lassen nachdem ich heute mit dem Hersteller des Pumpensumpfes gesprochen habe:

    "Der Bauherr äußert bei der Abnahme Bedenken darüber ob für die Fuge (Teil2 und 3) ein geeigenteter Mörtel verwendet worden ist. Der Mörtel wurde jedoch von . H. Name (des Architekten) der Begriff "Architekt" wurde nicht genannt! hat den Einbau für in Ordnung befunden.

    Als Leihe könnte ich mit der von mir gewählten Formulierung leben, der Rohbauer will keine Romane schreiben und drängt auf knappe Sätze mir ist schon klar wieso! Was mir überhaupt nicht gefällt ist wieso die Meinung meines Architekten hier genannt wurde?! Für die Abnahme bekommt dieser keine Vergütung und er wurde nur für das Zeichnen des Eingabe planes beauftragt mit Rechnung Bauvertrag nach VOB . Wälzt der Rohbauer hier die Schuld auf den Architekten ab ? Was sollte ich wie reinschreiben lassen?

    PS: ich möchte das Thema nun geklärt und hinter mich bringen.... (mein Architekt ist 1 Tag nach der Abnahme für 2 Wochen in den Urlaub gefahren!

    Kann ich die Meinung des Architekten streichen lassen und die Meinung des Rohbauers erzwingen?
    Meine Idee wäre: der Rohbauer versichert geeigneten Mörtel für den Schornstein verwendet zu haben. Der Rohbauer versichert das der Anschluß der Hebeanlage ohne Funktionseinschränkungen erfolgen kann.

    Danke!

    Gruß
     
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Total Ratlos 15 Wochen Bauzeit und kein Ende in Sicht was nun???

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