Tragwerksplanung ohne Ausführungsbeschreibung

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  1. #21 VolkerKugel (†), 24.04.2007
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  2. #22 quassel, 24.04.2007
    quassel

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    Ich meine, ob die Materialdicken und Güteklassen etc. nicht bereits Gegenstand der statischen Berechnung sind für die baugenehmigung. Das wurde in einer der ersten Posts bejaht! Nun ist bloß von 4 kn und kryptischen Sachen die Rede.
     
  3. hapfel

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    Material und -dicken *des Balkons* sind Teil der statischen Berechnung desselben. Dazu kommt dann noch *welche* Kräfte *wo* 'nach draußen' abgeleitet werden müssen, evtl. auch nur Indirekt in den Lastannahmen der Einzelteile aufgeführt (unwahrscheinlich). Damit ist der Balkon aus Sicht des Anbieters 'gegessen'.

    *Wie* Du das dann in Dein Haus einleitest ist entweder Dein Bier oder Du lässt eine Ausführungsbeschreibung machen. Da der gute Mann dann auch wissen muss wie Dein Haus aussieht (Wandaufbau Aussenwand, Decke, Höhenquoten) ist ein Besuch eigentlich Pflicht. Dann weiss er auch wo man was an dem Haus verankern kann.

    Als Ausgleich kannst Du ihm dann aber die Dübel um die Ohren hauen falls Du sie 50 cm von der nächsten Wand weg einschrauben sollst :biggthumpup:

    Grüße


    OT: Kennt jemand den Unterschied in der Definition von Dübel und Anker :confused:
     
  4. Julius

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    Anker, Anker - da war doch mal was?

    Dazu würd ich meinen Onkel fragen, der ist Kapitän zur See... :shades
     
  5. #25 Mike Wine, 25.04.2007
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    Balkonanlage

    Hallo quassel,


    was für eine Balkonanlage ist es denn? Ich konnte aus den vorherigen Beiträgen nichts dazu erkennen oder habs ich überlesen? Steht die selber auf Fundamenten oder ist die angehängt, also oben befestigt und hängt frei? oder was?

    Schadensvorfall: Selbständige Balkonanlage wurde im fünften Stock an das Gebäude befestigt. Jede einzelne Balkonetage wurde unter die obere immer wieder angehängt, alles in Metallausführungen. Die stat. Bemessung war für jede einzelne Balkonlage erbracht worden. Nach dem Zusammenbruch (Einsturz) wurde festgestellt, dass durch die Aufhängung der Balkonetagen sich die Kräfte an den ersten, also ganz oberen Aufhängungsstangen ja addiert hatten, aber der stat. Nachweis sich nur auf eine einzelne Etage bezog.

    Nun zurück zu Deiner Balkonanlage: Seitens des Bauherrn Richtung Architekt bzw. Statiker muss die bauliche Anlage sehr wohl überdacht sein. Einfach ein Gestell hingemacht reicht nicht. Der AN sollte hier auf eine statische Berechnung und Ausführungsplanung bestehen.

    Hier ist Abspecken von Planungsleistungen nicht angebracht. Wenn beim Einsturz Personen geschädigt werden, Du als Vermieter die Balkonanlage veranlasst hast (jeder ist für seine bauliche Anlage verantwortlich!) --> Staatsanwalt kommt.


    Grüsse, Mike
     
  6. #26 quassel, 25.04.2007
    quassel

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    Danke für die ausführlichen Beiträge! Ich bin doch für Argumente offen.

    Frage zum Schadensfall: Die statische Bemessung war für jede Balkonlage gemacht worden? Dann hätte doch der Statiker meines Erachtens zwingend prüfen müssen, wo er die Last ableiten kann. Das dürfte nicht ein Problem der fehlenden Ausführungsplanung, sondern der falschen Statik sein. Der Statiker hätte doch herausfinden müssen, dass man nicht einen und erst recht nicht mehrere Balkone einfach anhängen kann!

    Also zu meiner Balkonanlage:

    Es sind 4 Vorstellbalkone geplant, die auf eigenen Fundamenten lasten. Dh. jede der vier Stützen lastet auf einem Fundament (bzw. die jeweils linken und rechten Stützen teilen sich ein Fundament). Die Fundamente sollen bis zur Fundamentsohle des Hauses reichen (lt. Archi) und dürften damit recht massiv und tragfähig werden.

    Anmerkung: So einen Balkon zieht sich der Balkonschlosser doch aus der Schublade. Zur Statik: Der Balkon dürfte für sich hinreichend standfest sein, könnte für sich ganz ohne Haus stehen. Was soll da denn eine Ausführungsplanung? Soll da drin stehen, wie die Stützen auf den Fundamenten befestigt sind (nach dem Motto: "die Schraube bitte rechtsherum festdrehen")?

    Bitte keine Missverständnisse: Priorität hat bei mir, dass die Sache gut und sicher wird. Ich will aber nichts bezahlen, was nicht nötig ist.
     
  7. #27 Mike Wine, 25.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 25.04.2007
    Mike Wine

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    Hallo,

    Zu 1) wie gesagt, der Fehler lag in der stat. Bemessung

    Zu 2) ... sollen reichen ... --> reichen sie oder reichen sie nicht, sollen ist zu schwammig --> es wird bemessen und festgelegt, nicht sollen

    ... dürften tragfähig sein ... --> sind sie jetzt tragfähig oder nicht --> vorher klären!!


    Zu 3) Wenn der Schlosser das kann: Bemessung der einzelnen Bauteile gegen Knicken, Durchbiegung, etc. --> Festlegung des Materials, Abmessungen, Stärken, etc. wären sehr hilfreich


    Zu 4) ... dürfte hinreichend standfest sein ... --> standfest ja oder nein??


    Wenn ich bei Dir ein AN wäre und hätte einen Auftrag erhalten, ein Formblatt aus meinem Koffer mit Nachträgen dass Dir der Geldbeutel glüht!

    Grüsse, Mike
     
  8. #28 Mike Wine, 25.04.2007
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    nochmal der Mike zum Bezahlen, was nicht nötig ist.


    Eine Notwendigkeit kann nicht 1:1 bezahlt werden. Für jede Sache gibt es einen Gebrauchszustand und einen Bruchzustand, also eine gewisse Sicherheit vor dem Versagenszustand ist notwendig.

    Es ist richtig: Notwendige Leistungen müssen bezahlt werden, aber wie weit geht notwendig? Du kannst eine bauliche Lösung haben, irdendwann stellst Du fest, hoppla das passt was nicht, ich muss das ändern sonst ist die (Stand-) Sicherheit, die Verkehrssicherheit auf den Balkonen sowie die Dauerhaftigkeit der Anlage nicht mehr gewährleistet.

    Wenn Du dann merkst, das bei der Planung oder Ausführung der ursächliche Fehler liegt, dann war Deine Vorsorge bzw. die Reichweite des Notwendigen eben nicht weit genug. Mit Bitte um Überlegung und eigener Umsetzung!

    Grüsse, Mike
     
  9. #29 quassel, 25.04.2007
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    1.) und 2.) kann ich nicht zuordnen.

    Nocheinmal: Der Statiker sagt mir doch, wie das Fundament dimensioniert sein muss. Da sich der Statiker auch zu den Materialgüten und Dicken äußern wird, ist auch das klar. Der Schlosser wird die Längen zurechtflexen und die Sache zusammenschrauben. Wozu dann eine Ausführungsplanung?

    Die Ausführungsplanung ist doch eher gedacht für eine schwierige Umsetzung. ZB. Befestigung an einer brüchigen Wand oder bei dem Beispiel mit den aneinandergehängten Balkonen. Dort hätte doch wohl auch eine Ausführungsplanung nichts genutzt. Das war Versagen des Statikers.

    Hat denn niemand eine konkrete Angstmache auf Lager, die mich wirklich überzeugt?

    Was soll denn die Bemerkung mit den Nachträgen? WAS soll so ein Nachtrag beinhalten? Ich beauftrage: "Bau mir einen Balkon". Soll der Nachtrag lauten "Sag mir wie ich einen Balkon baue?".

    Ne Leute, das überzeugt mich nicht.
     
  10. #30 Mike Wine, 25.04.2007
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    was Du willst und was Du brauchst sind zwei paar Stiefel

    Hallo,

    bei Deinem Vorhaben, Balkonanlage, Wand raus, Decke rein.

    Für die Genehmigung muss die Veränderung dargestellt sein, der AN der für Dich arbeitet will schon Maße, Entfernungen, Abstände, etc. haben.

    Genauso erwartet Dein Balkonbauer einen genauen Plan was er denn genau herstellen soll.

    Zum Vergleich: Auf meinen Brücken ist ein Geländer eingezeichnet. Mit dem Entwurf wird Baurecht erlangt, aber für die Bauausführung brauche ich einen detaillierten Ausführungsplan z.B. vom Geländer mit mm - Angaben.

    Wenn Du eine vage Ausschreibung verteilst, dann bekommst Du freilich ein Angebot. Allerdings weiß der AN was fehlt, keine Nebenleistungen der er eh leisten müsste, sondern wo er z.B. in der Ausführung gehindert wird. Aber das wirst Du im Falle Deiner Vorgehensweise erfahren (müssen).

    Grüsse, Mike
     
  11. bemi

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    :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :offtopic: :offtopic: :offtopic:
     
  12. #32 quassel, 26.04.2007
    quassel

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    Maße, Entfernungen etc. sind in den Genehmigungsunterlagen schon enthalten. Der Balkonbauer wird doch sicherlich vor Ort selbst Maß nehmen.

    Zum Beispiel der Brücke mit dem Geländer: Wenn der AG keine Vorstellungen zum Handlauf hat, dann muss der AN ein Standard-Geländer bauen, das den Anforderungen entspricht hinsichtlich Festigkeit und Höhe (irgendwo gesetzlich geregelt). Tut er das nicht, ist das sein Fehler.

    "Wand raus und Decke rein" - da würde ich eine Ausführungsplanung noch für sinnvoll halten.

    Also: Ich habe keine Lust, eine Ausführungsplanung zu beauftragen und zu bezahlen, wenn der Balkonbauer die sowieso nicht benutzt. Er nimmt bestimmst selbst Maß und weiß wie er Fundament usw. bauen muss.

    Braucht der AN denn eine Ausführungsplanung?
     
  13. #33 VolkerKugel (†), 26.04.2007
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    Jungs - gebt´s auf ...

    ... schade um die Zeit :mauer .
     
  14. bemi

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    :cry Nein Braucht er nicht, auch keine Statik irgendwas macht er schon und irgendwie hält der M......s schon, und irgendwie bleiben auch die Leute oben.
    :motz
     
  15. #35 Olaf (†), 26.04.2007
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    Hallo,..

    14 Tage und 32 Beiträge....
    Quassel, kannste Dich nicht mal mit dem Geschriebenen zu Frieden geben?

    Dir geht es doch gar nicht um einen Rat, sondern das Dir jemand Deine (ziemlich) verfestigte Meinung bestätigt. Und die Leute, die sich damit auskennen, haben ihre Meinung gesagt und werden die auch nicht ändern.
    Im Prinzip gehts Dir doch nur darum, dass Du für Deinen Weg jemanden findest, der sacht: geht und auf den Du Dich berufen kannst, wenns nicht geht.
    Kann man sich sicher drüber austauschen, aber nach ner gewissen Zeit nervt es bloß noch - ich bewundere die Engelsgeduld mancher Antworter.
     
  16. #36 S.Oertel, 26.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 26.04.2007
    S.Oertel

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  17. #37 quassel, 26.04.2007
    quassel

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    Mir geht es darum, erklärt zu bekommen:

    was ist in einer Ausführungsplanung enthalten, was der Handwerker nicht weiß oder kann, und was nicht in der Statik enthalten ist.

    Für die Engelsgeduld mancher Antworter möchte ich mich mal ausdrücklich bedanken! Wer sich genervt fühlt muss das Forum auch nicht mit irgendwelchen Sachen vollschrotten, sondern sollte sich raushalten.
     
  18. Bruno

    Bruno

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    Ich will auch mal :)

    Das Ganze ist letzten Endes ein philosophisches Problem. Die Sprache des Ingenieurs ist die Zeichnung, die des ausführenden Handwerkers ebenso.

    Selbstverständlich könnte ich alle meine Werkpläne auch in Worte und Zahlen fassen. Das könnte so aussehen:

    0
    SECTION
    2
    HEADER
    9
    $ACADVER
    1
    AC1012
    9
    $DWGCODEPAGE
    3
    ANSI_1252
    9
    $INSBASE
    10
    0.0
    20
    0.0
    30
    ...

    (Auszug aus einer DXF-Datei)

    Oder es könnte so aussehen:

    Lieber Handwerker,

    bitte betoniere eine rechtwinklige Platte aus Beton C25/30 XP1, 30 cm dick, 9,99 m lang, 10,99 m breit, Oberkante 2,67 m unter der Höhe des Schachtdeckels, der ca. 2 m links neben der Einfahrt zur Baustelle ist, das Ganze mit der langen Seite parallel zur Grundstücksgrenze, auf der sich der ältere Holzzaun befindet und im Abstand von 4,00 m dazu. Die linke Ecke, vom Schacht aus aufs Grundstück geblickt, soll 5,50 m rechts von der Grundstücksgrenze zu dem Nachbarn mit dem gelben Haus liegen. Lege bitte unten in die Bodenplatte Baustahlmatten Q 378 auf 3 cm hohen Abstandhaltern hinein, die nicht weiter als 80 cm auseinander liegen. Unter die Betonplatte baue bitte eine mindestens 5 cm dicke Sauberkeitsschicht ein, deren Ausführung ich deiner handwerklichen Fähigkeit anvertraue.

    Mit freundlichen Grüßen
    Der Architekt


    Vielleicht kommt der liebe Handwerker damit zurecht. Fairerweise sollte man ihm aber vor Angebotslegung sagen, was als Ausführungsunterlage auf ihn zukommt :)
     
  19. bemi

    bemi

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    @ Bruno

    :28: :28:
    Der ist gut hoffentlich versteht er es,aber den glauben habe ich aufgegeben.
    Olaf hat da schon vollkommen Recht.
    Und da ich ein verständnisvoller Mensch bin, werde ich wie Quassel das schreibt
    (scheint zu passen der Name) mich raushalten.:sleeping :sleeping
     
  20. #40 Mike Wine, 26.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

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    ... habe fertig



    Hallo quassel,


    ich wünsche Dir bei der Verwirklichung viel Erfolg!

    Grüsse, Mike
     
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