Trapezförmiges Carport an privater Straße genehmigungspflichtig?

Diskutiere Trapezförmiges Carport an privater Straße genehmigungspflichtig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe mir kann hier evtl. jemand helfen. Grundsätzlich möchte ich ein Carport errichten (komme aus Niedersachsen). Folgende Kriterien...

  1. #1 ZigZag09, 05.11.2022
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    Hallo,

    ich hoffe mir kann hier evtl. jemand helfen. Grundsätzlich möchte ich ein Carport errichten (komme aus Niedersachsen). Folgende Kriterien muss ich laut Landesverordnung also Einhalten:
    • Max. 30m² eingenommene Grundstücksfläche
    • Ohne Bebauungsplan max. 20m² eingenommene Grundstücksfläche
    • Die Zufahrt muss mindestens 2,5m breit sein (2,4m mit einer Seitenwand)
    • Die Tiefe muss mind. 5m betragen
    • Mind. 3m Abstand zur Grundstücksgrenze
    • Es muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen
    • Zu öffentlichen Straßen müssen mind. 3m Abstand gegeben sein
    Soweit so gut, leider müsste ich aufgrund der Form meines Stellplatzes das Carport Trapezförmig errichten (siehe Anhang). Damit komme ich mit dem Punkt "Mindesttiefe 5m" in Konflikt da das Carport aufgrund der Form an einer Seite 6m und an der anderen 4m breit wäre. Nimmt man hier dann die Durchschnittstiefe (welche ja 5m wären)?

    Der nächste Punkt ist "Abstand zu öffentlichen Straßen 3m". Ich wohne an einer Stichstraße die zu jeweils 1/4 den jeweiligen Anwohnern gehört (Also insgesamt 4 Anwohner). Damit handelt es sich meinem Verständnis nach um eine private und keine öffentliche Straße richtig? Muss ich die 3m dennoch einhalten? Oder welche Maße gelten hier?

    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, Google und das wälzen der Landesbauverordnung konnten es leider nicht.

    Carport Maße.jpg

    Grüße
     
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  2. Dimeto

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    Das gilt für die Genehmigungsfreiheit.
    Wo kommt diese Bedingung her?
    ... wenn es ein notwendiger Stellplatz ist. Wo steht das Auto denn jetzt?
    Wo kommt diese Bedingung her?
    Nein. Ein notwendiger Stellplatz muss mindestens 5m lang und 2,3m breit sein.
    Nein.
    0m, sofern die Bedingungen von §5 Abs. 8 Satz 2 und 3 eingehalten werden.
     
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  3. #3 simon84, 05.11.2022
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    Vereinfacht gesagt ja

    PS sorry es ging ja um MINDEST tiefe.
    Ne da kannst du natürlich keine 5m ansetzen wenn nur 4 vorhanden sind. Die Argumentation das Auto „schief“ zu parken wird auch nicht ziehen bei der aktuell gezeichneten Fläche und auch so passt das nicht zur Geometrie. Du kannst vereinfacht gesagt wie von @Dimeto geschrieben einen Quader mit 5x2,3 Meter

    Zeichnen und nach Belieben auf dem Grundstück verschieben und verdrehen.

    Bei gedrehten Parkplätzen ist dann eher die Frage ob du in einem Zug rein oder raus kommst.


    gibt es eine Schranken Anlage ? Oder ist die Straße dem öffentlichen Verkehr zugänglich sprich es kann jeder dort fahren ohne Zugangskontrolle etc. ?

    Postbote usw ?
     
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  4. #4 ZigZag09, 05.11.2022
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    Erst einmal danke für die schnelle Antwort. Alle Angaben kommen vom Internetauftritt des Landes Niedersachen. Einen Link kann ich hier noch nicht posten.
    Da es für das Wohngebiet einen Bebauungsplan gibt wäre der Punkt mit den 20m² eh irrelevant.

    Es ist kein notwendiger sondern ein zusätzlicher Stellplatz, die eigentliche Auffahrt mit Garage befindet sich an der anderen Grundstücksgrenze. Die Garage nutze ich aufgrund der Größe allerdings mehr als Werkstatt und für Fahrräder. Aufgrund der Länge der Garage von 6m ist eine weitere Überdachung hier nicht möglich (Auffahrt und Garage liegen an Grundstücksgrenze zum Nachbarn). Der zusätzliche Stellplatz um den es geht gibt es schon länger, dieser soll jetzt möglichst nur überdacht werden.

    @simon84

    Nein es handelt sich um eine normale Stichstraße wie in vielen Neubaugebieten üblich, Postbote und Paketdienste fahren in die Straße, die Müllabfuhr jedoch nicht.
     
  5. #5 simon84, 05.11.2022
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    na wenn jeder reinfahren kann dann ist die Straße doch öffentlich
     
  6. #6 ZigZag09, 06.11.2022
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    Laut Grundbuch gehört die "Straße" zu gleichen teilen den 4 Anwohnern also nicht der Stadt. Definiert sie sich dadurch nicht automatisch als Privatweg(Straße)?
     
  7. #7 simon84, 06.11.2022
  8. #8 hanghaus2000, 06.11.2022
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  9. #9 hanghaus2000, 06.11.2022
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    Ich haette eher Bedenken in so einer engen Kurve (b=2,5 m) den CP zu errichten. Da macht die Bedingung der 3 m Abstand doch schon Sinn.
    Ich habe mal den Stellplatz mit 5m * 2,3 m eingezeichnet.
    Ein Auszug aus dem BBP ist auch hilfreich.
    Zeig doch mal den original GS Plan vom Bauantrag. Eventuell findet man auch eine andere Lösung.



    Zufahrt eng.JPG
     
  10. Dimeto

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    Dann ist § 4 GaStplVO nicht einschlägig und Du kannst die Mindestmaße ignorieren.
    Das ist zwar weit verbreitet und wird selten geahndet, zulässig ist es trotzdem nicht.
    Dann ist auch Dein geplanter Carport wie gezeichnet nicht möglich, da die maximale Grenzbebauung von 15m (§ 5 Abs. 8 Satz 3 NBauO) überschritten wird (6m+6m+4m=16m), sofern die Stichstraße nicht gewidmet ist. Ist sie hingegen gewidmet (§ 6 Abs. 2 NStrG), was ich für sehr unwahrscheinlich halte, ist Dein Vorhaben auch nicht zulässig, da Du die 3m Abstand (§ 2 Abs. 1 GaStplVO) halten musst.
    Wie ist denn die Zufahrt rechtlich geregelt? Bist Du Miteigentümer? Gibt es Vereinbarungen mit den (anderen) Eigentümern des Stichweges oder Grundbucheintragungen oder öffentlich-rechtliche Sicherungen (Baulasten)?
    Und der lässt überdachte Stellplätze dort zu? GRZ passt auch noch? Liegt der Stichweg auch im Geltungsbereich eines rechtskräftigen BPlans?
     
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