Traufblech in NRW nun Pflicht o. nicht?

Diskutiere Traufblech in NRW nun Pflicht o. nicht? im Dach Forum im Bereich Neubau; ruhig bleiben.... ersteinmal Danke für alle Statements. Das zeigt mir das in iin diesem Forum obwohl kontroverser Diskussionen, alle mit einer...

  1. #21 Troppi1, 12.09.2003
    Troppi1

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    ruhig bleiben....

    ersteinmal Danke für alle Statements. Das zeigt mir das in iin diesem Forum obwohl kontroverser Diskussionen, alle mit einer großen Portion Engagement dabei sind. - Das spricht dann auch für die gute Qualität dieses Forum

    ALSO VERTRAGT EUCH :-)

    Zum Thema "abmahnen" : war vielleicht die falsche Wortwahl. Sagen wir mal , unseren beauftragtes Bauträger(der wahrscheinlich auch nicht alle GEwerke kennt ) bitten , widerum seinen bauftrgten HAndwerker anzusprechen, das er nach den allgemeinen Richtlinien und FAchregeln baut. Gutes Geld für GUTE Arbeit.

    BAuworsch hat es im Grunde auf den Punkt gebracht.

    ZUdem geht es nicht darum aufzuhetzten. MAn auch -zugegeben sehr umständlich - über Innung, Internet, HErsteller an Infos kommen.
    Diese Plattform hat aber den großen Vorteil, das ALLE Gewerke von unterschiedlcihen Leuten mit unterschiedlichen Qualifikationen (und LAien und HAlbwissende) besucht werden, DAS IS GOLD WERT. WeITER SO

    JEtzt seit wieder lieb... und ich werde jetzt dieses Scheiss Traufbelch suchen ob es unter der TRaufbohle ist. KAnn es mir aber nicht vorstellen, da an dem TAG 30 GRad waren, die JUngs eh kein Bock mehr hatten weil SIe sich bald die Finger an den Pfannen verbrannten und da nicht mal die Unterspannbahn regendicht an das VELUXFenster angeschlossen war sondern nur rumflatterte.....
     
  2. MB

    MB Gast

    Ziel erreicht

    Denn die Abläufe kenne ich zur Genüge. Also nochmal: auf die Fachregeln hinweisen und zur Rede stellen - freundlich! -

    In dieser Phase Streit anzufangen ist so ziemlich das Dümmste, was man ohne fachlichen Beistand machen kann. Aber Sie haben es ja erkannt.

    Zudem ist es ein Merkblatt mit umstrittener Gültigkeit. Auf hoher See und vor Gericht...........
     
  3. #23 bauworsch, 12.09.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Schön

    dass es auch Du erkannt hast Martin.

    Und jetzt lass mer´s gut sein.
     
  4. MB

    MB Gast

    Fehler

    Ich hab es nicht nur erkannt, sondern als erster erkannt. Manche allerdings immer noch nicht.

    Und wer an solche gerät, hat eben Pech.
     
  5. JDB

    JDB

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    Der "freundliche Dachdecker" wird wohl derjenige sein, der den Auftrag eben nicht bek

    Dieser Satz von MB beschäftigt mich noch.

    Er stellt es so dar, als ob dies ein Grund sei, den Fragesteller nicht zu unterstützen.

    Was soll daran eigentlich verwerflich sein ?

    Wenn der Auftrag-Nicht-Bekommer manche Ausführungsdetails als selbstverständlich ansieht, kann ich gut verstehen, wenn er nachher zum Bauherrn hingeht, und sagt : "Dies und das hätte ich anders gemacht, jenes ist nich ok, etc..."
    Das bringt ihm zwar nicht den Auftrag zurück, aber es mindert ggf. seinen Ärger.

    Im Prinzip machen wir hier Forum doch oft nix anderes, oder ?

    Einschränkung:
    Das war eine allgemeine Diskussionsanregung, evtl in einem neuen Thread. Zum hier eigentlichen Corpus Delicti kann ich nix sagen.
     
  6. #26 Gast360547, 13.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ohoh

    Ich weiß ja nicht, wo Herr Beisse seine Kenntnisse herbezieht, aber dieses Merkblatt als Bestandteil der Regeln als umstritten darzustellen, daß ist schon ein starkes Stück.
    Ist es schon soweit, daß hier eigene Fachregeln erstellt werden? Nur wohl deshalb, um im Nachhinein sagen zu können:" Siehste, ich habs ja gleich gesagt".
    Die Fachregeln sind im Vergleich zu DIN sehr wohl auf einem aktuellen Stand und mithin zu beachten. Gerade von dem, der sich sonst hinstellt und erklärt, die Leute müßten ersteinmal Lesen lernen.
    Und man mag mir ja weiterhelfen, was Herr Beisse nun als erster erkannt haben will, hab ich noch nicht begriffen. Ich verstehe nur, daß er es wiedereinmal so hingedreht hat, wie es in seiner Richtung sein muß.
    Unabhängig davon sehe ich noch nicht die Konstruktion, die JDB wieder aufgenommen hat.
    Wenn ein BH zu einem anderen Handwerker geht und den um dessen Meinung fragt, dieser einen (wenn auch nur halb richtigen) Rat gibt, daraus den rächenden Gegenspieler zu machen, dazu gehört Phantasie, die mir offensichtlich fehlt.
    M. f. G.
    stefan ibold
     
  7. MB

    MB Gast

    NICHT Phantasie

    Erfahrung ist es, die offensichtlich fehlt. Deswegen schrieb ich ja auch: auf hoher See und vor Gericht.

    Und wer auch nur den Hauch einer Ahnung hat, erkennt sofort, daß ein Amtsgericht zuständig wäre.

    Und wie die urteilen sollte hinlänglich bekannt sein (Das sind die, die ein Gutachten bis zum Wort "Sparren" lesen und dann aufhören. Weil sie nicht wissen, was ein "Sparren" ist.)

    Und dann noch auf die Rechtsprechung zu vertrauen ist geradezu gemeingefährlich.
     
Thema: Traufblech in NRW nun Pflicht o. nicht?
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