Traufhöhe korrekt interpretieren

Diskutiere Traufhöhe korrekt interpretieren im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein echter Architekt kann hier etwas sehr schönes planen. Je nach Geländeverlauf kann man mit der Treppe spielen (evtl sogar Split Level...

  1. #21 simon84, 02.06.2019
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    Ein echter Architekt kann hier etwas sehr schönes planen.
    Je nach Geländeverlauf kann man mit der Treppe spielen (evtl sogar Split Level sinnvoll).
    oder die Bodenplatte kann folgen.
    Die Garage muss schlau und passend positioniert werden.
    Ein Keller ist meiner Meinung nach bei diesem Grundstück Pflicht und könnte sehr schön inszeniert werden, ggf. mit einer Hälfte oder Seite zum Hang offen mit Glasfront und Terrasse dort.
    Die Dachform muss auch passen.

    Allkauf und sonstige Prospekthäuser kannst du hier knicken.
     
  2. #22 Gast87933, 30.06.2019
    Gast87933

    Gast87933 Gast

    Ach, ein Leidensgenosse! Wir sind im selben Gebiet und machen schon ziemlich lange mit der Baufaufsicht rum. Der schwierige B-Plan (die Begründung dazu existiert nicht mehr, zumindest weiß niemand wo sie ist) ist das eine, die grundsätzliche Ablehnung von Befreiungen durch die Gemeinde und die Bau(verhinderung)Aufsicht in Friedberg machen das ganze nicht leichter.

    Wir haben auch schon über das Thema Traufhöhe an Giebelwänden diskutiert, der Bauaufsicht nach ist der First hier auch als Traufe zu sehen... unserer Meinung nach absoluter Quatsch aber wir haben weder Zeit noch Lust da eine Klage daraus zu machen. Gleichzeitig ist z.B. bei Flachdächern die OK Attika anzusetzen obwohl der B-Plan ganz eindeutig von der Schnittkante der aufsteigenden Wand mit der Dachhaut spricht. Die GRZ von 0,2 (+50% für GRZ II) ist bei uns auch noch so ein Thema, durch die Auslegung der Baufaufsicht müssen wir auf das hintere Baufenster ausweichen und da frisst die knapp 60m lange Zufahrt + Feuerwehrflächen ohne Ende Fläche. Wir können z.B. garnicht mit der Garage bis ins Baufenster weil dann die Zufahrt zu viel Fläche benötigt.

    Wir haben jetzt, komplett anders als ursprünglich gewollt und den teilweise eigenartigen Ansichten der Baufaufsicht folgend, ein Konzept fertiggestellt dass durchgehen sollte. Dabei verzichten wir aber auch erstmal auf die Garage und versuchen dann im Nachgang eine (in Hessen genehmigungsfreie) Grenzgarage zu bekommen. Die im Bauantrag ausgewiesenen Stellplätze werden dann erstmal aus dem Fundament der (hoffentlich) zukünftigen Garage bestehen.

    Ich habe dir auch noch eine PN geschickt, so als zukünftige Nachbarn und Leidensgenossen haben wir bestimmt noch einiges worüber wir und austauschen werden!
     
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  3. #23 simon84, 30.06.2019
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    Ich finde es super, dass ihr euch austauscht, aber was hier am Verhalten der Behörde eigenartig sein soll verstehe ich noch nicht.

    Warum kauft man denn ein Grundstück wenn es so ungünstig zu bebauen ist überhaupt ?
    Man kann doch nicht von Haus aus davon ausgehen, dass Abweichungen und Ausnahmen durchgehen.
     
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  4. #24 Gast87933, 01.07.2019
    Gast87933

    Gast87933 Gast

    Man kann natürlich nicht davon ausgehen aber wir haben nicht mit dieser komplett ablehnenden Haltung gerechnet. Die Bauaufsicht war nach ein paar E-Mails auch nicht mehr bereit mit uns zu sprechen, wir sollen einen Bauantrag stellen und dann sehen wir ja was nicht passt. Eine Abstimmung die mich jedes mal einen Bauantrag kostet wenn ich eine Lösung suche ist aber keine Option... da bin ich grau und pleite bevor wir mal einen Konsens finden.

    Zudem ist es im Gebiet rund um Frankfurt fast unmöglich schöne und halbwegs bezahlbare Grundstücke zu finden. Eine halbe Millionen Euro für 400qm im engen Neubaugebiet ist nicht meins... Ober-Mörlen war noch relativ günstig weil das Internet mies war, jetzt kommt FTTH Glasfaser und damit ist es eine sehr gute Option geworden. Gute Autobahnanbindung, den Taunus vor der Haustüre und großzügige Grundstücke für vernünftiges Geld.

    Naja, die haben schon teilweise wilde Auslegungen des B-Plans und man bekommt das Gefühl dass dort nicht gebaut werden soll.

    Als Beispiel: Das gebiet hat einen sehr prominenten Hang, für die Bauaufsicht ist aber z.B. auch die (aufgeschüttete) Böschung zur Straße als Hangseite zu sehen weil die sich nur die Höhenlinien auf dem Grundstück ansehen. Also haben wir schon zwei Hangseiten die im 90 Grad Winkel zueinander stehen... und weil selbst Giebelwände mit voller Höhe als Traufhöhe geltend sollen, bleibt ja fast nur ein eingeschossiger Flachdachbungalow als Option.

    Es ist ein ehemaliges Wochenendhausgebiet in dem irgendwann reihenweise große Villen entstanden sind. In den 90ern hat man dann mit diesem B-Plan versucht das ganze krampfhaft einzudämmen. Es sind sich zwar alle irgendwo einig dass der B-Plan Mist ist, es traut sich aber keiner dran zu rütteln weil die Infrastruktur im Baugebiet die Verdichtung nicht vertagen würde. Also vor man einen Fehler macht, macht man lieber nichts.

    Die Grundstücke sind alle recht groß und kosten entsprechendes Geld, da kommt dann nicht unbedingt einer und baut ein 120qm Standardhäuschen drauf. Mit etwas Kreativität und einem fähigem Architekten kann man da aber schon bauen, man muss halt kompromissbereit (sprich: nur nachgeben, nichts bekommen) sein. Bei uns wird es jetzt auch ein sehr breiter Flachdachbungalow obwohl er optisch überhaupt nicht in das Gebiet passt. Das Ding wird total deplatziert aussehen aber was soll’s, ich schau ja von innen raus ;)
     
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  5. #25 Gast90060, 01.07.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.07.2019
    Gast90060

    Gast90060 Gast

    Hi Obermuh,

    coller Nickname ;)

    Ja wir lavieren auch schon länger rum, aber das Bauamt ist bei uns nicht so "agressiv" wie bei euch. Unsere Architektin spricht primär mit denen und die ist ganz verträglich. Denke wir haben jetzt die Änderungen, die das Bauamt möchte drin und können dann Mitte Juli anfangen.

    Und ja, genau was du sagst bezüglich Grundstücke ist der Grund. Mich in Oberursel in eine Baulücke zu quetschen und trotzdem für 400m² 500k zu bezahlen, das ist doch absurd. Könnte ich mir auch garnicht leisten, das in Ober Mörlen liegt eigentlich schon weit über dem, was wir ausgeben wollten.

    An Alle die so lieb waren, hier im Forum zu helfen:

    Zum Glück haben wir jetzt mit ein paar Zugeständissen wohl unsere Stadtvilla durchbekommen..wir müssen noch 30cm tiefer, aber dann passt es..irgendwie ;)
    Lag daran, dass die Aufzeichnungen, "wo war denn überhaupt originär mal der Boden?" quasi nicht existent sind. Daher war es dann "Verhandlungssache" zwischen dem Bauamt und unserer Architektin ;)
     
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  6. #26 simon84, 01.07.2019
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    Was ihr hier beschreibt ist nach meiner Erfahrung absolut übliches umgehen mit Bauämtern:)

    Freut mich dass es doch noch irgendwie klappt
     
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