Trennfuge zwischen Reihenhäuser im Keller erforderlich?

Diskutiere Trennfuge zwischen Reihenhäuser im Keller erforderlich? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Unser mittleres Reihenhaus hat ein gemeinsame Bodenplatte. Laut Vertrag und Baubeschreibung sind die Außenwände in WU-Beton. Die Außenwände sind...

  1. Gast

    Gast Gast

    Unser mittleres Reihenhaus hat ein gemeinsame Bodenplatte.
    Laut Vertrag und Baubeschreibung sind die Außenwände in WU-Beton. Die Außenwände sind in der Zeichnung zwischen jeden Reihenhaus unterbrochen. Die Trennwände zwischen den Reihenhauern gemauert.

    Beim Bauen wurde auf einer durchgehenden Sohlplatte jedoch die Außenwände durchbetoniert.
    Die DIN 4109 sagt, das die Haustrennwände vom Keller aus
    durchgehend und konsequent getrennt werden sollen. Somit
    wurden Schallbrücken geschaffen.

    Im Übrigen steht kein drückendes Wasser an.

    Soll ich gegen diese Bauweise angehen ? oder werden Reihen-hauskelleraußenwände in der Praxis immer so ausgeführt? (Aussage des Architekten)
     
  2. MAB

    MAB Gast

    Billiger isses

    deswegen wird es häufig, aber keinesfalls immer, so ausgeführt. Letzendlich kommt es darauf an, wie der Keller genutzt wird. Und natürlich, ob ab Decke über KG ein vernünftiges Schallschutzkonzept besteht.

    Solange kein drückendes Wasser vorhanden ist, kann man auch mit Fuge bauen, die dann natürlich entsprechend abgedichtet werden muß. Wird aber auf jeden Fall Mehrpreis sein und somit Verhandlungssache.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    1. keller komplett aus beton
    2. sowenig fugen wie möglich
    3. "robust" ist wichtiger als 1 gramm schallschutz

    suchefunktion "bodenplatte fuge" oder vielleicht auch "kellerwand fuge" hilft auch..
     
  4. MAB

    MAB Gast

    Einschränkung, mls

    Vom Prinzip richtig, mutzt aber nichts, wenn die Leute das nicht beherrschen. So einen Fall haben wir gerade.

    Dann lieber kontrollierte Fugen. Schallschutz im Sinne von Nutzung mal drastisch dargestellt:
    Keller 1 wird als Übungsraum für Heavy-Metall-Übungsstunden genutzt. Keller 2 als Ruheraum.....
     
  5. #5 Michael Prieß, 21.07.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

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    Die fragt bleibt

    mal wieder ... steht denn auch wirklich nach DIN xxxxx (so kann man sich nicht vertippen :-) ) KEIN drückendes Wasser an!

    Lieber trockene Füße als taube Ohren ... zumindest bietet der Keller schonmal etwas Sicherheit für den Schallschutz ab EG.
     
  6. MAB

    MAB Gast

    Verwirrend

    Wenn man die Frage liest, kommt einem unweigerlich weiße Wanne in den Sinn. Davon ist aber gar nicht die Rede.
    Nur von Wänden aus WU-Beton. Drückendes Wasser steht nicht an, ist zunächst mal eine Aussage. Inwiefern die durch ein Bodengutachten oder Wasserbehörde bestätigt ist, wissen wir ja nicht.

    Im Lastfall nicht stauendes Sickerwasser spricht bei einer Fugenabdichtung nach DIN 18195 nichts gegen Bauen mit Fuge. Außer dem Preis natürlich.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    gibt´s nen Statiker bei dem Bauvorhaben ???

    "denn" sowas entscheidet für gewöhnlich der Statiker ... den mitunter iss auch ein steifer Kasten wegen schlechten Baugrund notwendig und dann muss der Schallschutz anderweitig hergeführt werden ... ich bevorzuge die Variante gemeinsame Bodenplatte und getrennte Aussenwände mittels Dehnfugenbändern ... "aber" wie gesagt "FAKT" ist was der Statiker zu sagen hat (!)

    MfG
     
  9. MAB

    MAB Gast

    Stimmt, Josef

    Die Möglichkeit habe ich übersehen. Durchaus möglich, daß es statische Gründe dafür gibt. Muß dann aber verdammt schlechter Baugrund sein (logisch, die Filet-Stücke sind weg), daß die gesamte Konstruktion herangezogen werden muß. Aber das ist ein vernünftiger Lösungsansatz: Statiker fragen
     
  10. JDB

    JDB

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    "Im Prinzip richtich "

    Sachte der Oberlehrer zum dummen Schuljungen

    I break together.
     
  11. MAB

    MAB Gast

    Dann tu es

    Entweder konstruktiv oder gar nicht. Oder schließt Du wieder, weil es Dir, der so gottähnlich ist, paßt?
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

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    kann ich auch:

    Vom Prinzip richtig, nutzt aber auch nichts, wenn die Leute das nicht beherrschen. So einen Fall hatten wir oft genug - auch im forum - s. lebskis beitrag.

    so einfach is das .. :p

    ... und wieviel mich der schallschutz in einem nichtwohnkeller im vergleich zur dichtigkeit interessiert, kannste dir denken ..
     
  13. MAB

    MAB Gast

    Doch gottähnlich?

    Wo kommt denn jetzt der Nichtwohnkeller her? Hat der Fragesteller die Frage beantwortet, ohne daß ich die Antwort sehen kann?

    Den Bezug zu Lebskis link kann ich auch nicht erkennen. Was ist damit?

    Auch hier wieder fehlen Antworten auf die Rückfragen. Damit sind wir bei Vermutungen, die keinem wirklich weiterhelfen.
     
  14. Gast

    Gast Gast

    Ergänzung zur Beschreibung:

    Die Keller werden bei einen Nachbarn als Kinderzimmer genutzt,
    beim anderen Nachbarn als Büro, beim 3. Nachbarn als Hobbywerkstatt und bei mir als Lagerraum und Arbeitsraum.

    Nochmals: Es steht keine drückendes Wasser an.

    Der Vertrag ist ein Pauschalvertrag, in dem nicht jedes Detail beschrieben wurde. Es liegen der beschriebene Grundriss und eine Baubeschreibung bei.

    Der Baugrund ist eher sandig mit bindigen Anteilen.
     
  15. #15 Michael Prieß, 22.07.2003
    Michael Prieß

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    Ist die Nutzung auch dem BU bekannt

    oder wollen die Eigentümer später den Keller so nutzen, wie Sie schreiben?
     
  16. Gast

    Gast Gast

    Soviel ich weiß, ist es dem BU bekannt, allerdings nur in mündlicher Form. Nicht Schriftlich.
     
  17. MAB

    MAB Gast

    Aufgemerkt

    Denn das sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Einmal wegen Schallschutz, aber auch wegen:
    - Wärmeschutznachweis
    - Belichtung
    - Wärmedämmung

    Also mein Büro möchte ich ohne Schallschutz bestimmt nicht neben einem Kinderzimmer haben. Bei einem Lagerkeller wiederum ist der Schallschutz vernachlässigbar. Immer unter der Vorraussetzung, daß es keine Schallbrücken vom Keller zum EG gibt.
     
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