Treppe nicht laut Zeichnungen

Diskutiere Treppe nicht laut Zeichnungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ja das mit den Plänen, ich tippe mal: Bauantragspläne M1:100, nach ursprünglicher Planung. Geänderte Höhe ist def. nicht eingearbeitet. Die...

  1. jhd

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    das mit den Plänen, ich tippe mal:
    Bauantragspläne M1:100, nach ursprünglicher Planung.
    Geänderte Höhe ist def. nicht eingearbeitet.
    Die Bauanzeige wird eh nicht beim Bauamt neu eingereicht (wozu auch - dieses steht extra in () )!
    +
    Weil das Aufmaß macht der Treppenlieferant!
    (Wer braucht schon Pläne 1:50 und Details)
    +
    Jörn
     
  2. #22 Baufuchs, 01.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Meine

    Frage in # 13 war:
    "Haben Sie als Bauherr die Änderung des Bauantrags veranlasst"
    Antwort war:
    "Ja, das haben wir."
    Nun aber:
    Wie Ralf. D. schon geschrieben hat, gibt es im Freistellungsverfahren keine sog. Tektur, sondern es hätte neu eingereicht werden müssen. (Außer das Bauamt ist kulant und lässt Austausch der Zeichnungen zu).
    Änderung der Geschosshöhe hat auch Änderung z.B. der Trauf-/Firsthöhe zur Folge.
    Warum scannen Sie nicht mal Plan EG/DG und stellen die hier ein?
    Wäre hilfreich.
     
  3. #23 bautante, 01.10.2007
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    Hallo!
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der GÜ nach der Veränderung der Geschosshöhe Mist gebaut hat und dies dem Bauamt nicht mitgeteilt hat! Dieses werde ich auf jeden Fall klären!
    Zu den Ausführungsplanungen: bekommt der Bauherr diese denn eigentlich zu Gesicht? Die bekommem doch eigentlich nur die Handwerker und wenn ich mit dem GÜ vereinbare, dass die Treppe so und so weit von der Eingangstür anfangen soll, dann muss ich doch über eine Veränderung, spätestens wenn der Treppenbauer diese einmißt, informiert werden!?
    Wer bezahlt denn am Ende diesen ganzen Mist? Und wer zieht in das Haus ein?
    Der GÜ, oder was?!
     
  4. #24 bautante, 01.10.2007
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    Wenn ich mein Auto um 10cm tiefer legen will und es geht aber nur um 5cm, dann werde ich doch auch darüber informiert, oder??!!
     
  5. #25 Ingo Nielson, 01.10.2007
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    kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist.
    fakt ist aber, dass sich an der treppe etwas ändert, wenn nachträglich geschosshöhen verändert werden, dies haben sie selbst ja auch schon erkannt. klar ist auch, dass dies dem bauherren mitgeteilt wird - am besten anhand einer geänderten ausführungsplanung.
    ach, was mir noch einfällt: wird der b-plan nach dieser änderung noch eingehalten? oder hatten sie mit der ggfls. festgelegten traufhöhe noch genügend luft? oder ist das obergeschoss nun niedriger?
     
  6. #26 bautante, 01.10.2007
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    Die Traufhöhe beträgt bei uns max. 9m! Luft war genug da!
    Mein Nachbar hat bestimmt nochmal einen 1/2 Meter mehr Traufhöhe!
    Also das ist kein Problem!
    Was mich wurmt ist, dass nach dem Podest die erste Stufe nicht höher ist als das Podest sondern genau so hoch! Das ist ja wohl totaler Bödsinn!
    Die Maße des Podests waren ursprünglich auf 1x1m angedacht, durch diese besagte Stufe ist das Podest jetzt 1,2x1m!
    Man hätte doch das Podest um diese Stufenhöhe niedriger machen können und hätte sich nach unten hin eine Stufe gespart und schon hätten wir einen ca. 40cm Abstand zur Eingangstür! Oder?
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2007
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    Rosinenpickerei...

    ist ja wohl nicht.
    Sie bauen (vermutlich) mit einem GÜ. Da haben Sie einen Vertrag, in dem u.a. 1 Stck Treppe 1/4 gewendelt mit Podest aus Vogeltrittholz enthalten ist. Selbst wenn die "alten" Grundrisse Vertragsbestandteil waren, sind die durch die Höhenänderung Altpapier.
    Und jetzt schreien Sie danach, Ihnen hätte die Ausführungsplanung vorgelget werden sollen.
    Sorry - andere Baustelle. Nämlich die mit Architekt und Einzelvergabe. Die wollten Sie nicht, weil vermeintlich teurer, höheres Risiko, aufwändiger usw.
    Ok - passt scho.
    Aber dann bitte auch den harten Tortenboden mitnehmen. Und der heißt beim GÜ im Allgemeinen, daß Sie eben KEINE Ausführungspläne und Details zu sehen kriegen, weil die gespart werden.
    Und das Sie einen Preis zahlen, der eben auch darauf kalkuliert wurde, daß die (Sub)Unternehmer relativ große Freiheiten haben.
    Wenn also ein Preis X für die Treppe vereinbart wurde, dann steht der.
    Dem GÜ, seinem BL und dem Treppenbauer ist Ihr optischer Schmerz so was von S....egal - das glauben Sie gar nicht.
    Die wollen nur mit dem Geld hinkommen.
    Das sind halt die Nachteile des GÜ-Modells.
    MfG
     
  8. #28 Baufuchs, 01.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vielleicht

    doch Ausführungsplan geschuldet?

    Nix genaues weiß man.

    Wenns ein GÜ ist, steht meist ziemlich vorn in der Baubeschreibung etwas darüber, was an Planungsleistungen geschuldet ist.
    Mal lesen.

    Ich fürchte zwar auch, dass da nur etwas von "Bauantragsplanung" und nichts von "Ausführungsplanung" steht, aber wie gesagt, nix genaues weiß man...
     
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