Treppe

Diskutiere Treppe im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin nicht sicher, ob die Frage hier richtig aufgehoben ist - ich versuch's mal: In unserem neuen 5 Familienhaus ist eine Treppe...

  1. Akaena

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    Hallo,
    ich bin nicht sicher, ob die Frage hier richtig aufgehoben ist - ich versuch's mal:

    In unserem neuen 5 Familienhaus ist eine Treppe innerhalb unserer Wohnung, die das EG mit dem UG (Hobbyraum, WC, Zugang zu Hausflur und Tiefgarage) verbindet.
    Bei der Begehung mit einem Architekten, dem Bauleiter und Bauträger entstand Uneinigkeit darüber, ob dies eine "baurechtlich notwendige Treppe" sei oder nicht. Der Auftritt ist für eine solche Treppe mit 23 cm nach DIN 18065 nämlich nicht ausreichend.
    Im Hausflur gibt es ebenfalls eine Treppe, die EG und UG verbindet.
    Wenn wir die Treppe abnehmen, obwohl sie nicht den Vorschriften entspricht, können wir im Falle eines Unfalls ja haftbar gemacht werden :(

    Kennt sich da jemand aus :confused:

    Danke für Antwort und Grüße aus München
    Arnim Roth
     
  2. #2 bauhexe, 26.11.2003
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    Wenn Ihr die Räume auch über eine andere Treppe begehen könntet, wird die Treppe eher als baurechtlich nicht notwendige Treppe eingestuft.
    Wichtig dabei ist auch die Festlegung der Rettungswege im Brandfall.
    Erreicht Ihr über die Treppe im Hausflur, die mit Sicherheit Fluchtweg ist, in weniger als 35m Weg das Freie, ist Eure Treppe eine reine Nebentreppe und muß von Auftritt und Steigung her nicht unbedingt zwingend der DIN 18065 entsprechen. Die DIN ist für Haupttreppen, die Aufenthaltsräume zugänglich machen unbedingt einzuhalten. Nebentreppen und Nichtaufenthaltsräume können auch über Samba-, Raumspar- oder eben steilere Treppen erschlossen werden.
    Für die Sicherung der Treppenöffnungen (Geländer) in Aufenthaltsräumen, gilt aber wieder die DIN, auch wenn die Treppe nicht der DIN entsprechen muß.

    Hab ich jetzt alle Klarheiten beseitigt???

    Gruß Hexe
     
  3. IBS

    IBS Gast

    @ bauhexe

    auch wenn die Treppe als baurechtlich nicht notwendige Treppe eingeordnet wird, gilt die DIN 18065.

    @ Akaena

    Für dieses Haus müsste es ja ein Brandschutzkonzept geben. Davon hängt ab, wie diese Stahlbetontreppe eingeordnet wurde. Das kann nur Ihr Statiker oder Architekt entscheiden.
    Für weitere Hinweise fehlen konkrete Informationen.
    Für eine Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppe muß der Treppenauftritt mind. 21 cm betragen.
     
  4. Akaena

    Akaena

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    Danke

    @bauhexe
    ja, das hilft mir schon viel weiter. Danke!

    @IBS
    Wenn es brennt, kann man vom Keller (z.B. Hobbyraum) durch die Brandschutztür (!) in den Hausflur und von da zur Hausflurtreppe und im EG ins Freie (Hauseingang) oder zur Tiefgarage.
    Einfacher (und bei Brand im Treppenhaus einzige Möglichkeit) ist die Nutzung der in der Wohnung liegenden Treppe (dem "corpus delicti") und dann raus zur Terassentür. Reicht das für eine "baurechtlich notwendige Treppe"?
    Ich versuch's mal parallel beim Architekten (der aber im Zweifel eher keine Fehlplanung zugeben wird).

    Ich will vermeiden, dass wir die Treppe abnehmen, dann stürzt jemand und wir können haftbar gemacht werden. Wenn das ausgeschlossen ist, sind wir ja schon beruhigt.

    Gruß aus München
    Arnim Roth
     
  5. #5 bau.de-tu, 27.11.2003
    bau.de-tu

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    sicherste

    Auskunft gibts in den Baugenehmigungsplänen, bzw. in der Baugenehmigung / Brandschutzkonzept selbst.
    Frag doch mal beim Bauamt, evtl. auch Feuerwehr (Brandschutzmeister)
     
  6. #6 bauhexe, 28.11.2003
    bauhexe

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    @ IBS
    Das Schrittmaß läßt sich auch mit 23cm Auftritt bewerkstelligen und in der DIN ist für Nebentreppen (Kellertreppen) der Auftritt mit min 21cm angegeben.

    @tu
    Bauamt prüft in Bayern so etwas nicht mehr bei Wohngebäuden mit geringem Schwierigkeitsgrad, oder FB der letzten Geschoßdecke unter 7m ü. Gelände.
    Da liegt es in der Verantwortung der Planer.
    Leider !
     
  7. mls

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    ja hexe - aber das ist vielleicht nicht bayern, sondern münchen ;)
    bei der lbk gehen manchmal die uhren anders - und das kann für den bauherrn auch vorteile haben. also dort fragen!

    die baurechtlich notwendige treppe wird i.a. - und hier insbesondere den brandschutz betreffend - die treppe sein, die alle stockwerke miteinander verbindet (so vorhanden ;)).
    die erfordernis von 2 notwendigen 2 treppen (betr. brandschutz) kann ich mir bei e. 5-fam.haus nicht recht vorstellen.

    darum geht´s aber auch garnicht, oder?
    gekauft ist eine treppe, die sch... zu begehen ist und jetzt dämmert´s. gell? :)
     
  8. #8 bauhexe, 28.11.2003
    bauhexe

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    Ne darum gehts nicht,
    als Nebentreppe darfst'de auch Raumspar-, Sambatreppen und fast jegliche Art von Hünerleiter einbauen muß nur kein Wohnraum (Geschoßhöhe KG, oder Aufenthaltsraum meist in DG - Bezeichnung Galerie) sein.
    Die Mauslöcher scho widda.
     
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