Treppenausschnitt zu klein geplant

Diskutiere Treppenausschnitt zu klein geplant im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wie eng die Treppe ist, war uns erst klar, als wir zum ersten mal im Rohbau gestanden haben, da war es natürlich etwas spät. Den Architekt hat...

  1. Kermit

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    Wie eng die Treppe ist, war uns erst klar, als wir zum ersten mal im Rohbau gestanden haben, da war es natürlich etwas spät. Den Architekt hat die schmale Treppe scheinbar nicht gestört.

    Der Statiker hat die ganze Aktion angeblich schon abgenickt. Muss ich nochmal nachbohren.

    Wenn es denn bei 250€ bleibt, währe ich ja schon happy.

    Warum Sie es nicht sägen kann ich natürlich nicht sagen, ich kann nur hoffen das sie das sinnigste Verfahren ausgesucht haben...
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 01.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich hab mir grag mal die Historie angesehen und stutze ein wenig.

    Da gibts einen alten Entwurf, der eine einmal gewendelte Treppe enthält. Den hat susanne so umgebaut, dass sogar eine gradläufige reinging, was auch noch gefiel.
    Nun ists eine zweimal gewendelte im Pygämenloch.

    Dann gibts einen Strang vor 6 Wochen, da hat der Architekt schon was von Harfentreppe gesagt.
    Und nu klemmt plötzlich alles?

    SEHR merkwürden, das.
     
  3. #23 Biber53, 01.06.2012
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    hallo kermit,

    vielleicht ist der Brief vom Rechtsanwalt der "Geschichte mit den Dachflächenfenstern" geschuldet.
    Dies war doch ein Beitrag von Dir und kateline?

    mfg
     
  4. Kermit

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    Ja, in dem Thread vom Dachflächenfenster hatten wir das mit der Treppe schon mal erwähnt. Das läuft auch zeitlich paralel.

    Wegen den Dachflächenfenstern versuchen wir gerade mit dem Dachdecker einen Kompromiss über die Kosten zu finden. Wenn das Thema durch ist, berichte ich nochmal. Leider geht alles nicht so richtig gut vorran. Eigentlich hatten wir gehofft, viel weniger in die ganzen Vorgänge involviert zu werden, da wir beide durch Kind und Beruf stark eingebunden sind, aber wenn wir nicht hinterherlaufen und druck machen bleibt leider alles liegen.

    Warum es nachher nicht die gerade Treppe geworden ist kann ich jetzt auch nicht mehr so genau sagen, ist ja schon ne weile her. Irgendwas hat mit der gewendelten besser funktioniert. Da wir jetzt auch eine gewendelte haben, hab ich es nicht als nachteil empfunden. Allerdings ist die gewendelte Treppe die wir jetzt haben auch etwas größer, das ist mir damals nicht aufgefallen. Ist aber auch egal, solange wir die Treppe legal gebaut bekommen, kommen wir damit schon zurecht.
     
  5. #25 Thomas B, 01.06.2012
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    Legal, illegal, sch***egal!

    Was mich wundert ist die maßlichge Vorgabe eines u-förmigen Treppenlochs. man verbaut sich dadurch viele Möglichkeiten in der Treppengestaltung. Barechtlich mag es funktionieren, zeitgemäß ist so eine elends schmale Treppe nicht. Denn, wenn ich es richtig interpretiere, die Treppe wird ja später nicht 90 cm Laufbreite haben, sondern deutlich weniger. Die Aussparung in der Betondecke ist so breit. Rechnet man noch irgendwelche Verkleidungen/ verputz an den Stirnkanten/ Wänden hinzu, verbleiben evtl. gerade man 86 - 87 cm. Dazischen muß die Treppenkonstruktion eingepaßt werden. Da diese aber sicher mit etwas Luft eingebaut wird, würde ich auf eine tasächlich mögliche Treppenlaufbreite von eher max. 84 cm tippen. Und das ist schon eher optimistisch. Das aber wäre mir , Baurecht hin, Baurecht her, deutlich zu wenig.

    Thomas
     
  6. #26 Gast036816, 01.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch wenn lbo nw 80 cm als lichte breite zulässt, wer einmal bei einer 2-fach gewendelten treppe mit 80 cm im lichten ein möbel hochgetragen hat, wird schon fluchen. für den normalen gebrauch sind 80 cm durchaus ausreichend. wer möchte ab dem og nur in jaffa-möbel leben?
     
  7. Baumal

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    die bauherrschaft.
    dumm genug scheint vorhanden zu sein....
     
  8. #28 Thomas B, 01.06.2012
    Thomas B

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    Naja ...ganz so dramatisch sehe ich es nicht. Zweifellos: ene solche Treppe ist zum Möbeltransport alles andere als bequem. Aber wie oft macht man das? Eher selten. Da wird dann eben einen Tag geflucht und gut ist.

    Aber auch im Alltag wäre mir eine Knasttreppe, vulgo "Harfentreppe", dieser Breite deutlich zu spartanisch. Baurechtlich in Ordnung, mehr aber auch nicht. Planerisch eher ein Armutszeugnis...schade eigentlich.
     
  9. #29 Baufuchs, 01.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Armut hin oder her.
    Die 90 cm stehen im Plan der ja vom Bauherrn unterschrieben wurde.
    Wenn nun im Ergebnis eine baurechtlich zulässige Treppe dabei herauskommt, sehe ich nicht so ganz, warum der Architekt irgendwelche Änderungskosten tragen soll.
     
  10. #30 Gast036816, 01.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da hast du recht - schadensminderungspflicht heisst das zauberwort für den bauherren.
     
  11. #31 Thomas B, 01.06.2012
    Thomas B

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    Das "Freizeichnen" von Werkplänen halte ich für unzulässig. Hier soll der Bauherr (Laie) etwas freigeben was der Fachmann gezeichnet hat. Das aber kann er gar nicht, mangels Fachwissen. Hier will sich der Planer nur absichern, daß der bauherr doch selber Schuld ist wenn er (der Planer) was vergeigt hat.

    Beispiel hier: Treppenloch mit 90 cm vermaßt, Bauherr nimmt an Treppe wird 90 cm breit. Wird sie aber nicht.

    Ich denke nicht, daß solche Unterschriften auf den Werkplänen einer rechtlichen Überprüfung standhalten würden.

    Tatsächlich aber erfüllt die Treppe ja die Bauvorschriften. Insofern dürfte es schwierig sein hier einen Planungsfehler nachzuweisen.
     
  12. Kermit

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    Unterschrieben habe wir den Plan nicht.

    Baurechtlich zulässig ist ohne änderung wohl nur noch die Harfentreppe.
    Die Frage ist, wenn er den ausschnitt so macht, das nur eine bestimmte eher ungebräuchliche Treppe reinpasst, hätte er uns das nicht vorher sagen müssen ?

    (Davon ab, von wirklich geplant kann nicht die Rede sein. Er war sehr überreascht als der Treppenbauer sagte da passt nur eine Harfentreppe und wollte anfangs wiedersprechen)
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 01.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - ungebräuchlich ist eine Harfentreppe nicht.

    Ich finde die Art der Kommunikation von beiden Seiten vorsichtig gesagt unkonventionell:
    Der Planer fragt (anscheinend) nie nach den Treppenvorstellungen des Bauherren und der Bauherr nimmt an, seine Vorstellungen zur Treppe würde sich qua Teledingsbums an den Architekten übertragen.

    Denn eine Aussage wie:
    Wir haben immer gesagt, wir wollen eine ......treppe
    sehe ich nicht.

    Zumal die Treppe ja auch Diskussionspunkt gewesen sein muss (siehe Planänderungen hierzu)
     
  14. #34 Baufuchs, 01.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Baurechtlich zulässig wäre auch ein normales Geländer.

    Bei 90cm abzgl. Putz, abzgl. 5cm Abstand Geländerhandlauf zu Bauteilen, abzgl. Stärke Handlauf bleiben von Handlaufkante bis Wand 79 cm.

    Und das ist gem. BauONW zulässig.

    PS:
    Die Treppenbreite von 90 cm ist sicher auch im Bauantrag vermaßt,
    den hast Du auf jeden Fall unterschrieben.
     
  15. #35 Thomas B, 01.06.2012
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    Darauf würde ich aber nicht wetten.....
     
  16. #36 Thomas B, 01.06.2012
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    ...bzw. wenn es so wäre (Treppenlaufbreite vermaßt), dann wäre es wiederum gut für den TE, da ja genau dieses Maß deutlich unterschritten wird, da nicht die Laufbreite 90 cm ist, sondern das Loch in der Decke.....
     
  17. Kermit

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    Hier mal eine Rückmeldung wie es weitergegangen ist :

    Der Rohbauer hat den Treppenausschnitt jetzt vergrößert, ich glaube mit einem Stemmhammer.

    Die Kosten liegen bei rund 200€, glücklicherweise noch zu verschmerzen. Werden wir wohl zahlen...

    Der Treppenbauer hat den neuen Ausschnitt schon ausgemessen und sich zufrieden gezeigt. Ich hoffe das es da jetzt endlich ohne Probleme weitergeht.
     
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