Treppenhaus bei Mehrfamilienwohnhaus

Diskutiere Treppenhaus bei Mehrfamilienwohnhaus im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Experten, habe eine Frage zu den Treppenhäusern in Mehrfamilien- wohnhäusern. Dürfen diese zum beheizten Volumen gerechnet werden oder...

  1. #1 Campsbay, 16.06.2008
    Campsbay

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    Hallo Experten,
    habe eine Frage zu den Treppenhäusern in Mehrfamilien-
    wohnhäusern. Dürfen diese zum beheizten Volumen gerechnet
    werden oder nicht? Ich würde sagen Nein.
    Wenn das Treppenhaus nicht zum
    beheizten Volumen zählt ist dann ja die Treppenhauswand
    mein trennendes Bauteil der thermischen Hülle - Frage:
    welche Anforderung muss diese dann an den Wärmeschutz
    erfüllen, sprich welchen mindest U-Wert muss diese haben?
    kann mir da jemand weiter helfen?
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Warum kann man die nicht in die beheizte Hülle mit hineinnehmen?

    Mindestwärmeschutz: Das regelt die DIN 4108. Die Werte gibt jedes Programm in der Hilfe aus.
    <10°C (aber frostfrei) Rmin = 0,25
    >10°C Rmin = 0,07
    (Das sind Wärmeduchlasswiderstände)

    Die sind grottenschlecht (Kehrtwert von U).
    Allerdings schützt die Einhaltung nicht in jedem Fall vor Ärger - Zugerscheinungen, Unbehagen, Schimmelbildung an den angrenzenden Wänden.
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    - Wohnungstüren dann Klimaklasse 3 ???

    - und was ist mit Schallschutz (Treppenraumwände neben Hausfluren
    55db) ? = Schallschutzwände mit WDVS ???

    - Mehrkosten dadurch untern Strich = ?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 17.06.2008
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    Genau ...

    ... 2.669,59 € netto für ein 4-geschossiges MFH :konfusius
     
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Treppenhaus bei Mehrfamilienwohnhaus

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