Trespaverkleidung Abrechnung Flachdach

Diskutiere Trespaverkleidung Abrechnung Flachdach im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben einen alten Winkelbungalow kernsaniert. Im Rahmen der Sanierung wurde das Dach von einem belüfteten Kaltdach zu einem...

  1. #1 tsc1988, 19.06.2023
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    Hallo zusammen,

    wir haben einen alten Winkelbungalow kernsaniert. Im Rahmen der Sanierung wurde das Dach von einem belüfteten Kaltdach zu einem luftdichten aufdachgedämmten Warmdach umgewandelt.

    Im Angebot wurde folgendes fixiert. Das sind noch alte Preise von Juli 2020, die aber auf Grund von Verzug des Handwerkers gleich geblieben sind. Es wurde schriftlich festgehalten das die Preise gleichbleiben.
    upload_2023-6-19_12-16-34.png

    Vorher sah das Dach wie folgt aus:
    upload_2023-6-19_12-15-57.png

    Unten also die Holzverkleidung, vorne diese alten asbesthaltigen Blechplatten.

    Jetzt dreht es sich darum - wir dachten natürlich das mit dieser Angebotsposition die gesamte Verkleidung der Attika gemeint ist. Der Dachdecker meint aber, er hätte damals die Unterseite im Angebot vergessen. Unser Verhältnis ist gut, die Trespaplatten waren für ihn ein großes Verlustgeschäft... er hat den Aufwand der Montage wahnsinnig unterschätzt... Handling von 4m lange Platten. (sein Kran war nötig..) Er hat es letztlich aber sehr gut und sehr akkurat gemacht. Er hätte uns natürlich auch Kleinformatplatten verbauen können, da nichts zu den Maßen definiert wurde. Dennoch ist es natürlich sehr ärgerlich das der Endpreis dieser Position nun ein ganz anderer sein soll.

    upload_2023-6-19_12-18-46.png
    In der SR hat er den Text auf meinen Wunsch hin abgeändert... wir wollen die Mehrkosten untereinander regeln.. Es geht hier um noch einmal 36 m zusätzliche "Unteransicht". Natürlich sind das Mehrkosten die man nicht einkalkuliert hat. Wie seht ihr das? Wie ist das Frontseitig zu verstehen? Hat er einen tatsächlichen Anspruch auf die Unteransicht oder ist das nur der Versuch sein Verlust auszugleichen?


    Besten Dank & Grüße

    upload_2023-6-19_12-17-42.png
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    upload_2023-6-19_12-17-18.png
    upload_2023-6-19_12-18-19.png
     
  2. #2 Gast 85175, 19.06.2023
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    Gast 85175 Gast

    Ja gut, dass der das noch nie gemacht hat sehe ich dem billigen Preis und den Bildern an...

    Naja, grenzwertig... Es ist wohl "noch OK"...

    Nö, hätte er nicht, er hat "nach Wunsch des Auftraggebers" angeboten und nicht "nach Laune des Auftragnehmers". Das Gegenteil ist richtig, der hatte gemäß dem Text einfach nur zu tun, was Du dir "wünschst". Man kann den Handwerkern wirklich oft nicht helfen, was die da oft in die Leistungstexte schreiben ist nicht grenzdämlich, sondern einfach nur dumm.

    Wozu war das gut? Was soll das? Vorher hattest eine Position die eindeutig nichts mit der Untersicht zu tun hatte, der Handwerker hatte also formal erstmal keine Grundlage für die Abrechnung dieser Leistung, jetzt hast eine schwammigere Position bei der sich der Handwerker eher darauf berufen kann, dass das für die Untersicht anwendbar ist. Wieso hast das gemacht, hast Du manchmal solche Phantasien mit Selbstverstümmelung oder sowas? Ich verstehe es echt nicht...

    Das ist angesichts der Leistungstexte wirklich etwas anderes. Die Ansicht ist die Ansicht und die Untersicht ist die Untersicht, das sind zwei paar Stiefel. Du hättest ja auch die hässlichen Holzbretter dran lassen können... So wie diese vorliegende Leistungsposition formuliert ist "fehlt" da die Untersicht tatsächlich, die ist da nicht "automatisch" mit dabei.

    Beides.

    Es ist so, der hat zwar prinzipiell den Anspruch auf Vergütung für diese zusätzliche Leistung, aber dann wird's schwierig. So wie es aussieht war der auch gleichzeitig noch der "Planer", dann hätte er diese zusätzliche Forderung auch noch vorab anzeigen und beauftragen lassen müssen, etc... Das ist wieder diese unseelige Geschichte. We call it a Klassiker! (Beckenbauer)

    Lange Rede kurzer Sinn, dem wird am Ende etwas für die Zusatzleistung zustehen, dass das ausgerechnet diese 89,30€/lfm sind bezweifle ich etwas, da kann man lange streiten...
     
  3. #3 tsc1988, 19.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2023
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    Ok, das überrascht mich jetzt etwas und finde ich spannend zu hören. Ich dachte er hätte es für die Großformatplatten ordentlich gemacht (die Unterkonstruktion muss ja ziemlich genau ausgerichtet sein...)

    Kannst du das bitte erläutern? Woran siehst du das? Er fand es selbst sehr anspruchsvoll.
    Für den Preis würde er es auch nie wieder machen. Er spricht nun vom 3fachen Preis, davon abgesehen, das er Trespa wohl eher nicht mehr verarbeitet. Wenn dann Prefa Platten (das System wäre besser... ) oder klassisch Stehfalz.

    Es ist noch nichts bezahlt, also noch nichts passiert. Ich dachte die Bezeichnung "Fassade Frontseitig mit Trespa" sei eher problematisch als die Verallgemeinerung "Fassade mit Trespa" da das Frontseitig doch so verstanden werden kann, das er nur von vorne, also frontseitig montieren wollte.

    Ja, formal hat er keine Grundlage für diese Leistung. Er könnte die Unteransicht aber auch wieder entfernen. Das möchte ich natürlich auch nicht. ;-)

    Ok, darum ging es mir.

    Richtig, er war gleichzeitig der Planer, und diese zusätzliche Forderung hätte er anzeigen müssen. Hat er aber nicht. Es gibt nichts schriftliches.
    Man muss dazu sagen dass ich jeden Tag auf der Baustelle war und den Baufortschritt verfolgt habe.
     
  4. #4 Gast 85175, 19.06.2023
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    Gast 85175 Gast

    Auf dem Bild mit den weißen Deckenplatten sehe ich eine schräg angesetzte Deckenplatte und bei der Wandverkleidung sehe ich am unteren Abschluß eine leichte Schlangenlinie. Das könnte beides noch innerhalb der zulässigen Toleranz sein, aber außerordentlich exakt ist das halt sicher nicht. Diese "funkelnden" silberfarbenen Schrauben in der Weißen Decke geben mir dann noch den Rest...
    Das da ist ein Erstlingswerk, drum hat er es auch falsch kalkuliert...

    Es gibt halt in den untiefen der juristischen Spitzfindigkeiten wieder solche Ansichten wie die, dass dem halt trotzdem eine Vergütung zusteht wenn die Ausführung dem anzunehmenden Willen des AG entsprochen hat und Blablabla... Da kannst halt ein Fass aufmachen und am Ende steht ihm dann irgendwas zu, wenn auch nicht unbedingt xx,xx€/lfm die er gerne hätte...
     
  5. #5 tsc1988, 19.06.2023
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    Was für mich noch Unklar ist:
    Von diesen zusätzlichen 36m Unteransicht sind ca. 20m nur rund 15 cm tief. Die Platten mit Bezug auf das Leistungsverzeichnis sind dagegen 80-85 cm hoch/"tief".

    Sprich der Materialanteil müsste in der zusätzlichen Leistung deutlich niedriger ausfallen
     
  6. #6 Gast 85175, 19.06.2023
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    Man kann das auf zwei Arten angehen, man nimmt die Kalkulation der Hauptposition her und versucht das möglichst angemessen auf diese neue Position umzurechnen, dazu brauchst aber erstmal eine "Urkalkulation" mit der man auch was anfangen kann. Der zweite Weg ist der "ortsübliche Preis", dazu fragt ein Sachverständiger Fachbetriebe in der Region an was diese Leistung zum Zeitpunkt xy gekostet hätte und bildet den Mittelwert.

    Du willst beide Verfahren außerhalb eines Gerichtssaales wohl eher nicht erleben, du willst jammern, mosern und dich dann auf irgendwas mit dem einigen mit dem ihr beide leben könnt... Meine Meinung.
     
  7. #7 tsc1988, 19.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2023
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    Naja, die beiden Arten die du beschrieben hast, würden aber nur auf dem Gerichtsweg zustande kommen. Voraussetzung: ich bleibe stur und zahle nichts.

    Was uns eher an der Leistungserbringung stört ist das hintere Lüftungsband/Vogelschutzgitter welches entlang der Fassade läuft. Dieses ist teilweise wellig, lässt sich aber auch nicht vollkommen gerade anbringen. Er hatte die Unteransichten auf der Straßen und Gartenseite schon einmal demontiert und nochmal neu befestigt. Hier frage ich mich wie man das besser hätte lösen können.

    zu dem Zeitpunkt hatten hinten noch Schrauben gefehlt,die wurden nicht vergessen..
    upload_2023-6-19_14-35-49.png

    upload_2023-6-19_14-12-23.png

    Das vordere Lüftungsband ist dagegen ein L-Profil und daher Formstabil.

    Wo würde denn ein angemessener Meterpreis ungefähr liegen?

    Die Platten sind alle in Anthrazit. Die Schrauben ebenso. Vlt. täuscht das auf den Fotos.

    Auf der Straßenseite gibt es leichte Schlangelinie im Bereich Unteransicht. Man läuft aber auch seitlich auf das Haus drauf zu, daher fällt es auf, wenn man drauf achtet (.ich als Bauherr schaue natürlich auf alles, Passanten sicher nicht) Wenn man vor dem haus steht, fällt es nicht auf. Ich dachte bis dato das sind einfach Toleranzen auf Grund der großformatigen Platten in Kombination mit der Unterkonstruktion. (Ausrichtung mit großer Wasserwaage... mit Laser wäre sicherlich besser gewesen...) Auch allgemein gibt es leichte Toleranzen an der ein oder anderen Stelle, die aber um ehrlich zu sein nicht weiter auffallen. Ich bin leider ein Perfektionist, daher stört mich sehr vieles. Aber ich versuche Abstriche zu machen...sonst wird man noch verrückt....
     
  8. #8 tsc1988, 19.06.2023
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    ich verstehe was du meinst. Ja, darauf wird es hinauslaufen.. er wird damit weniger leben können, da er bereits großen Verlust erlitten hat.
     
  9. #9 Gast 85175, 19.06.2023
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    Eine Hightec-Maurerschnur reicht schon und das wird top...

    Ich kenne Architektinnen die malen die Detailpläne für sowas mit dem Mikroskop. Das führt dann aber keiner aus der das zum erstenmal macht und von 90€/lfm kannst da nur träumen...

    Für den kleinen Streifen da würde ich ganz grob die Hälfte ansetzen, aber meine Meinung hilft halt in einer solchen Situation nicht weiter, das gibt entweder die Verhandlungslösung und dann seid ihr zufrieden, oder es wird von einem Gericht entschieden, dann ist es egal ob ihr damit zufrieden seid...
     
  10. #10 Gast 85175, 19.06.2023
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    Ja gut, blödsinnige Leistungstexte, Mehrkosten nicht rechtzeitig angezeigt, schlampige Planung, Erstlingswerk, usw... Wenn er damit Geld verdient, dann wäre es doch irgendwie arg zu einfach...
     
  11. #11 Fabian Weber, 20.06.2023
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    Ich würde, wenn ich den Dachdecker spielen müsste eine Menge Gründe finden, warum der Preis gerechtfertigt ist. Das fängt schon bei der Montage über Kopf an.

    Und dass die Bleche jetzt mal schmaler und breitere sind, tut auch nichts zur Sache, damit’s der Preis halt gemittelt.

    Es ist ja eigentlich gar keine Mehrmenge, da eine andere Leistung, da steht dem AN ja völlig frei, was er verlangen kann.

    Ist doch eine saubere Arbeit geworden, dann freue Dich darüber und bezahl halt.
     
    ichweisnix gefällt das.
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