Trinkwasser vom Nachbarn

Diskutiere Trinkwasser vom Nachbarn im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; zitat aus satzung (4) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, vom Anschlußnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung...

  1. #21 nancy50, 13.11.2024
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    zitat aus satzung
    (4) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, vom Anschlußnehmer die Erstattung der bei
    wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für
    1. die Erstellung des Hausanschlusses,
    2. die Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage
    erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlaßt werden,
    zu verlangen. Die Kosten können pauschal berechnet werden.

    ich werde einen Teufel tun, irgend etwas zu veranlassen.

    n50
     
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  2. #22 Fred Astair, 13.11.2024
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    Was gibt denn der Nachbar als Grund für sein Verlangen an? Das hast Du uns noch nicht verraten.
     
  3. #23 nancy50, 13.11.2024
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    ist eigentlich nicht relevant, wenn er es fordert, dann ist das einzig seine Sache .
    n50
     
  4. #24 BaUT, 13.11.2024
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2024
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    Ja klar, verlangen kann er erstmal alles mögliche.
    Auch du kannst dir alles mögliche wünschen.

    Aber die Frage ist vielmehr:
    Warum?

    Und dann wären erstmal die Besitzverhältnisse der Hausanschlussleitung zu klären.
    Meist gehört die Hauseinführung bis zur Wasseruhr dem Versorger. Solange der Hausanschluss funktioniert, ist der Versorger nicht verpflichtet (kostenlos) separate Anschlüsse herzustellen.

    Es war auch in den 1950er - 1970er Jahren nicht unüblich, dass sich Doppelhäuser einen Wasseranschluss und auch einen Abwasseranschluss teilten. Dazu wurden nicht unbedingt grundbuchliche Leitungsrechte eingetragen.

    Einen Anspruch auf kostenlosen Umbau (Trennung) der Anschlussleitungen hast du oder dein Nachbar ohne einen triftigen Grund nicht. Da müsstet ihr schon massive bauliche Änderungen vorlegen, die eine Stilllegung des Abzweiges und einen separaten Hausanschluss zwingend erforderlich machen.
     
  5. BaUT

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    Grundsätzlich muss ich sagen, dass es mir widerstrebt, Leuten weiter zu helfen, die nicht alle Karten auf den Tisch legen und nur bröckchenweise mit Informationen rausrücken...
    Knackbeerstrauch!!! :mega_lol:
    Mimimi - sag ich nicht!
    Das ist doch Kindergarten!

    Nee!
    Der Inhaber des derzeitigen Anschlusses zahlt nur die Stilllegung des Abzweiges zum Nachbarn.
    Der neu angeschlossene Nachbar hingegen zahlt den gesamten neuen Anschluss!
    So lese ich die Satzung.

    Die Frage ist nur, ob der Versorger dem Trennungsgesuch des Nachbarn stattgibt oder dieses für sinnlos erachtet. Das wiederum hängt stark von den baulichen Gegebenheiten eures Einzelfalles und von der Begründung des Nachbarn ab.
     
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  6. #26 Fred Astair, 13.11.2024
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    Maschendroodzaun:
    Solche Blockiererereien öffnen der Phantasie Tür und Tor, wie wohl die oder der Nancy den Nachbarn verärgert hat, eine hundert Jahre alte Gepflogenheit aufzukündigen.
    Das bremst natürlich die Bereitschaft zur Hilfe erheblich...
     
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  7. #27 nancy50, 13.11.2024
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    Der neu angeschlossene Nachbar hingegen zahlt den gesamten neuen Anschluss! zitat
    das ist eben nicht der Fall !
    Ich bin doch nicht der neu angschlossene Nachbar, die Leitung liegt doch schon, ich hänge doch nur am T Stück des Nachbarn.

    n50
     
  8. #28 Fred Astair, 13.11.2024
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    @nancy50 ???
    Das Zitieren musst Du noch lernen.
    Nein, Du bist (noch) nicht der neu angeschlossene Nachbar, aber Du würdest es sein, wenn Du einen eigenen Hausanschluss legen lassen würdest.
     
  9. #29 nancy50, 13.11.2024
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    ich will aber doch keinen neuen Anschluss legen lassen !!

    n50
     
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    Doch! Wenn der Nachbar die Trennung "deines" Anschlussabzweiges von "seiner" Hauseinführung beim Versorger durchbekommt, dann bist du dann beim Versorger ein "neuer Hausanschluss".
    Egal. Solche Sprüche kannste dem Nachbarn übern Zaun labern oder mit dem Versorger klären.

    Beantworte lieber unsere Fragen!!!

    Ein plausibler, rein technischer Grund für die Trennung der Anschlüsse könnte sein:
    Der Anschlussinhaber (dein Nachbar) erklärt gegenüber dem Versorger, dass die Hausanschlussleitung nach hundert Jahren derart zugesetzt ist, dass bei gleichzeitiger Nutzung durch beide Abnehmer (ihr und eure Nachbarn) bei ihm der Fließdruck zu gering ist und die Zapfstellen (seine Regendusche im Dach) nicht ausreichend mit Wasser versorgt werden.

    Wenn dann der Versorger bei Euch den Neuanschluss ankündigt darfst du deine Diskussion über die Auslegung der Anschlussbedingungen gerne mit dem Versorger führen und uns gerne berichten was bei rausgekommen ist. Nur eines ist sicher. Der Nachbar wird für deinen neuen Hausanschluss NICHT bezahlen müssen.
     
  11. BaUT

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    :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
    Sag mal - sitzt du grad im Buddelkasten?
     
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  12. #32 nancy50, 13.11.2024
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    na gut, lassen wir es dabei, hat mir doch weitergeholfen!, ich glaube aber mittlerweile, dass wir das hier nicht klären können.

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  13. #33 simon84, 13.11.2024
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    Es kann ja tatsächliche Gründe geben die das erfordern
    Zb Abriss und Neubau etc

    oder Umbau/umnutzung der Räume in denen „deine“ Leitung weiter verläuft (störende Geräusche etc.)

    aber „einfach so“ kann der Nachbar das nicht fordern, nur wegen Streit oder „Ich dreh euch das Wasser ab“ als Druck Mittel etc.
     
  14. #34 nancy50, 13.11.2024
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    genauso sehe ich das auch, nochmal Dank für die Hilfe.
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  15. BaUT

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    aber wenn er eine ordentliche Begründung hat, dann evtl. doch:
    Dann bekommt ihr ggf. einen separaten Hausanschluss.
    Ob ihr den dann komplett bezahlen müsst, oder
    ob es quasi eine Erneuerung eines nicht mehr funktionsfähigen Altanschlusses darstellt, oder
    ob nur ein Teil der Anschlusskosten auf euch umgelegt wird,
    das können wir hier gar nicht beantworten.
    Das klärst du wenn es so weit ist bitte mit deinem Versorger (und nicht mit uns und auch nicht mit deinem Nachbarn).
     
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