Trockenbau nach Vorschrift?

Diskutiere Trockenbau nach Vorschrift? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Denn die ausführende "Firma" wird sich mit allen Mitteln weigern das nochmal zu tun... Habt ihr hier...

  1. #21 Rudiger, 29.12.2020
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    Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Denn die ausführende "Firma" wird sich mit allen Mitteln weigern das nochmal zu tun...
    Habt ihr hier etwaige Tipps für mich das dennoch durchzusetzen?
     
  2. #22 Rudiger, 29.12.2020
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    Steht das auch irgendwo?
     
  3. #23 Hercule, 29.12.2020
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    im aktuellen Fall richtig ausgeführt ?
     
  4. #24 jodler2014, 29.12.2020
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    Sieht ganz okay aus.
     
  5. #25 Maape838, 29.12.2020
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    Es ist immer Interessant still mitzulesen. Aber nun muss ich auch mal etwas dazu schreiben.
    Thema Datenleitung
    Wie ich schon mal geschrieben habe... da hat aber einer mal zu Hause aufgepasst ;)
    Hier aber totaler Nonsens
    Dann das hier:
    Ja da hast du grundsätzlich erst mal Recht.
    Und er hier:
    Schön nachgeplappert.

    Was kommt als nächstes?
    Schuhschrank darf im Fluchtweg nicht stehen?!
    Gibt es auch einen Fluchtwegeplan?
    Gehen die Türen richtig rum auf und sind auch in entsprechender Feuerwiederstandsklasse ausgeführt?
     
  6. #26 Fred Astair, 29.12.2020
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    Hatte ich oben schon geschrieben: LBO = Landesbauordnung.
    Den Arsch in der Hose, das durchzusetzen, musst Du selber haben.
    Vor der Abnahme bist Du doch in einer komfortablen Situation. Auf Deine Nachfrage muss Dir der Unternehmer nachweisen, das sein Werk den aRdT entspricht. Erst danach musst Du die Mangelhaftigkeit beweisen.
     
  7. Alex88

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    Habe mir mal die Mühe gemacht die Zulassungen von den gängigsten Nageldübeln durch zu schauen.
    Alle, ausnahmslos, haben Zulassungen für Unterkonstruktionen aus Holz, Montagen von Wandanschluss- u. Putzprofilen,
    für Kabel- u. Rohrschellen, sowie Lochbänder, aber keiner für Deckenabhängungen jedweder Art.

    Nochmal für den TE, lass dir die Zulassung, für den eingebauten Dübel zeigen, keine baugleiche eines anderen Herstellers,
    die zählt nämlich nicht.
    Kann er diese nicht vorweisen, fordere ihn schriftlich auf, mit Fristsetzung, die Unterkonstruktion fachgerecht herzustellen.

    Die teuerste Möglichkeit ist, alles zurück zu bauen und neu zu machen, ich als TB würde in den vorhandenen Direktabhängern
    li u. re, in den dafür vorgesehenen Löchern, einen Deckennagel einschlagen und gut isses.

    Für alle anderen: da es sich vermutlich um ein EFH handelt, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit KEINE Brandschutzanforderung
     
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  8. #28 Fred Astair, 29.12.2020
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    Zitat Musterbauordnung

    "§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge

    (1) Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist...."

    Da steht nix von "außer in Einfamilienhäusern".
    Natürlich gibt es auch für EFH Brandschutzanforderungen! Was seid Ihr nur für Handwerker?
     
  9. #29 Hercule, 29.12.2020
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    Anscheinend ist das EFH für manche ein rechtsfreier Raum :)
    Bis was passiert und z.B. ein Brandsachverständiger es anders sieht. Und bekommt die Versicherung Wind davon hat man viele Jahre umsonst Beiträge gezahlt...
     
  10. #30 simon84, 29.12.2020
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    das ist aber eine sehr einseitige Sichtweise.
    Man hat nicht umsonst Beiträge bezahlt sondern für eine Versicherungsleistung die im Schadensfall entsprechend der Bedingungen zu leisten ist.

    wenn die Bedingungen nicht eingehalten sind also zb wenn das Haus verpfuscht ist kann man sich dann jahrelang vor Gericht und mit tausenden Euros Gutachter kosten gegen eine Versicherung die Hunderte von Jahren Erfahrung hat darüber streiten wie viel % vom Schaden doch zu zahlen sind

    !!! die mit einfachen Mitteln, guter Planung (Treppen Fluchtwege breite usw) und geringen Mehrkosten (andere Platten andere UK/Befestigung etc.) meist leicht zu erfüllen sind daher umso unverständlicher wenn man nicht mal das absolute Minimum schafft !
     
  11. Alex88

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    wenn man schon zitiert, dann bitte richtig....

    (1) 1Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist. 2Notwendige Flure sind nicht erforderlich
    1. in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
    2. in sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen in Kellergeschossen,
    3. innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m2 und innerhalb von Wohnungen,
    4.innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m2; das gilt auch für Teile größerer Nutzungseinheiten, wenn diese Teile nicht größer als 400 m2 sind, Trennwände nach Art. 27 Abs. 2 Nr. 1 haben und jeder Teil unabhängig von anderen Teilen Rettungswege nach Art. 31 Abs. 1 hat.
     
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  12. #32 Maape838, 29.12.2020
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    Doch

    Bei folgenden Gebäuden sind keine notwendigen Flure vorzusehen:

    • Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2
    Und nu?
     
  13. Alex88

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    aber nur für die, die keine Ahnung haben.....
     
  14. #34 Maape838, 29.12.2020
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    Warst ein Tick schneller
     
  15. Alex88

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    das tut mir echt leid..:D
     
  16. #36 Hercule, 29.12.2020
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    Jetzt müssten wir nur noch klären wie hoch das Haus ist - über 7 Meter wäre nämlich nicht mehr 1+2 :)
     
  17. Alex88

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    Hauptsache man kann meckern....
     
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  18. #38 Hercule, 29.12.2020
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    Geb mich geschlagen :)
     
  19. Alex88

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  20. #40 Fred Astair, 29.12.2020
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    Na dann lasst mal die EFH-Bewohner weiterhin schön im Rauch ersticken, weil sie sich im nicht notwendigen Flur im Gewirr der runtergestürzten Deckenkonstruktion verheddert haben.
    Aus dem gleichen Grund sind diese Hütten auch von der regelmäßigen Legionellenvorsorge befreit. Die Anzahl der jeweiligen Toten ist zu gering. Da macht sich Vater Staat keine Gedanken drum.
     
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