Trockenbauwand mit Treppe auf Fliesen oder Estrich stellen

Diskutiere Trockenbauwand mit Treppe auf Fliesen oder Estrich stellen im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir planen in einem Bestandsgebäude eine neue Treppe einzubauen. Diese muss beidseitig an der Wand befestigt werden. Da bisher...

  1. #1 elchulio, 04.10.2024
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    Hallo zusammen,

    wir planen in einem Bestandsgebäude eine neue Treppe einzubauen. Diese muss beidseitig an der Wand befestigt werden. Da bisher nur rechts eine gemauerte Wand (24cm stark) existiert, müssen wir auf der linken Seite eine neue Wand stellen.

    Unser Treppenbauer möchte diese Wand in Holzständerbauweise aufbauen mit 16x16cm dicken Holzbalken. Daran befestigt werden soll auf der Treppenseite 2-fach 12,5mm OSB und darauf dann eine Gipsplatte. Auf der Innenseite kommt 1-fach OSB und eine Gipsplatte dran.

    Die Treppe besteht aus 15 Stufen und ist halb gewendelt (um die neue Wand herum). Die Stufen selbst bestehen aus 4,5cm dickem Eichenholz und sind 1m breit. Die Setzstufen der Treppe sind ebenfalls auch Eichenholz, aber "nur" 3cm dick.

    Geplant ist, dass die Wand mit Gummipuffer (und Montagekleber) ohne Bohrung im Boden aufgestellt wird. Einziger Streitpunkt aktuell ist, ob die Wand auf die aktuell noch im Haus befindlichen Fliesen gestellt wird, oder ob wir diese an der Stelle der Wand entfernen und die Wand auf den Estrich stellen. Ich persönlich tendiere stark dazu, die Wand auf den Estrich und nicht auf die Fliesen zu stellen. Einfach aufgrund des Gewichtes und der Erschütterungen durch die Treppe. Allerdings sehen das die anderen Parteien im Haus etwas anders.

    Ich habe grob geschätzt, dass die Treppe allein 750kg wiegt und die Wand ca. 300kg. Würde ein Gesamtgewicht von 1050kg auf einer 2 Meter langen Wand und einer 16cm breiten Auflagefläche ergeben.

    Hat hier jemand Erfahrung in dem Bereich und kann mir Tipps geben, was in dem Fall sinnvoll wäre? Reicht es ggf. wirklich aus, die Wand inkl. der Treppe "auf die Fliesen" zu stellen, oder sollten wir doch lieber die Fliesen entfernen?

    Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort!

    Viele Grüße
     
  2. #2 Baggerbedrieb, 04.10.2024
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    An der Stelle den Estrich auszubauen ist jetzt auch kein Hexenwerk. Dann hast du auch die Schallproblematik im Griff.
     
  3. Alex88

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    Mit dem Wandaufbau macht er was für den Schall, nicht dagegen…
    wie man darauf kommt ist mir schleierhaft
     
  4. #4 elchulio, 04.10.2024
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    Du musst mir mit der Antwort bitte etwas auf die Sprünge helfen. Ich kenne mich da nicht aus. In wiefern macht was genau was FÜR den Schall und was wäre die Lösung GEGEN den Schall? Danke.
     
  5. Alex88

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    Holzständer und OSB sind bei Schallschutz kontraproduktiv, Metallprofile und entsprechende GK Platten wären die bessre Lösung, außerdem stellt sich die Frage ob Brandschutz gefordert ist
     
  6. 11ant

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    Ein Mehrfamilienhaus ?
     
  7. #7 elchulio, 06.10.2024
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    Danke schonmal für eure Antworten.

    Es ist aktuell ein Einfamilienhaus und EG und DG werden "aufgetrennt", sodass zwei getrennte Wohneinheiten entstehen. Brandschutz ist nicht gefordert.

    Aufgrund einer vorhandenen Fußbodenheizung werden wir nun an der Stelle, an der diese sicher nicht zu finden ist (identifiziert mit Wärmebildkamera) den Estrich entfernen und den Sänder dort auf den Beton setzen. An den restlichen Stellen verläuft leider exakt auf fast die volle Länge die Fußbodenheizung. Dort werden wir die Fliesen entfernen und dort wie oben erwähnt mit Metallprofilen die Wand stellen.
     
  8. Alex88

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    sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen
     
  9. #9 elchulio, 06.10.2024
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    Naja, es ist ein Privathaus. Natürlich sollte die Hütte nicht schnell abbrennen können, aber es gibt unseres Wissens nach keine besonderen Vorschriften, die wir hier mit beachten müssen.
     
  10. Alex88

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    wurde denn die Trennung beantragt und genehmigt?
     
  11. #11 elchulio, 06.10.2024
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    Die Trennung erfolgt nur physisch durch das getrennte Treppenhaus. Es bleibt "in der Familie". Ursprünglich als Einfamilienhaus für 4 Personen gebaut wohnt dort nur noch eine Person. Nun kommen zwei (und ggf. später zwei weitere Kinder) hinzu. Bisher hatten wir nicht vor dahingehend etwas zu beantragen oder rechtlich zu trenne. Strom, Wasser, Versicherungen etc. laufen über einen Namen (den Hausbesitzer).
     
  12. #12 elchulio, 06.10.2024
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    Ich muss mich hier korrigieren. Eine Nutzungsänderung ist für unseren Zweck wohl auch notwendig. Wusste ich nicht, habe ich auch heute das erste Mal von gehört. Da wurden wir bisher auch von unseren Planern nicht drauf hingewiesen. Danke daher für die Frage.
     
  13. 11ant

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    Wo siehst Du von Wohnen nach Wohnen eine Nutzungsänderung ?
     
  14. #14 elchulio, 07.10.2024
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    Von Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus. Regelungen dazu sind wohl auch pro Bundesland unterschiedlich.
     
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