tropfendes Wasser im Keller

Diskutiere tropfendes Wasser im Keller im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Das stimmt in dieser Pauschalität nicht. Auch ein Handwerker hat Hinweispflichten, siehe z.B. hier: Man vergebe mir, wenn ich nicht jedes Detail...

  1. R.B.

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    Man vergebe mir, wenn ich nicht jedes Detail in jedem Satz/Beitrag wiederhole. ;)

    Es ist doch unstrittig, dass es eine Hinweispflicht gibt, aber diese Hinweispflicht kann nicht beliebig ausgedehnt werden. Deswegen doch auch das Beispiel mit dem Reifenwechsel. Der KFZ-Meister wird, im Gegensatz zum Versicherungsberater, nicht mit der Beratung beauftragt, sondern mit einem Reifenwechsel. Selbstverständlich muss er auf offensichtliche und sicherheitsrelevante Mängel hinweisen, ABER, es ist nicht seine Aufgabe das komplette Fahrzeug auf sicherheitsrelevante Mängel zu untersuchen.
    Ganz anders verhält es sich, wenn diese Beratung/Untersuchung beauftragt wurde, beispielsweise für die HU.

    Der Versicherungsberater muss mich auch nicht über Aktienrisiken aufklären wenn ich Beratung zu einer Hausratversicherung wünsche.
     
  2. #82 Zilli84, 17.02.2016
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    Dann sind wir jetzt ja beim Thema. Du bringst das Beispiel Reifenwechsel...Mechaniker merkt dabei "uups, Bremsen kaputt" --> Hinweis an den Kunden -->einleuchtend

    Dann muss meine Situation aber auch einleuchtend sein und darf nicht anders betrachtet werden, denn...
    Erneuerung Silikonfuge --> Handwerker bemerkt "upps, weiter Abstand der Dusche zur Wand, da kann es durchtropfen...egal, ich hau da trotzdem wieder Silikon drauf" --> kein entsprechender Hinweise an den Kunden --> ggf. Haftung bei einem Schaden.

    Mit dem Versicherungsberater liegst du übrigens nicht ganz richtig, zumindest nicht, wenn man Makler ist. Lasse ich mir einen globalen Maklerauftrag unterschreiben, hafte ich für ALLE Versicherungsverträge des Kunden, egal zu welchem Thema ich beraten habe. Nur wenn ich ihn auf einzelne Sparten einschränke, hafte ich auch nur dafür.
     
  3. #83 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Ja - wenn der Mechaniker bei Reifenwechsel aber nur feststellt, dass Deine Kotflügelspitze vorn rechts Rost ansetzt ist er auch nicht zu einem Hinweis verpflichtet. Auch dann nicht, wenn der Rost so noch in den Griff zu bekommen wäre, ein halbes Jahr später aber wohl nicht mehr.

    Dein Leck stellt die Standsicherheit Deines Hauses aber nur mittelbar und langfristig in Frage, nicht aber unmittelbar!
    Ausserdem meinst Du nur, in seinen Äusserungen etwas von der Kenntnis gehört zu haben. Ob es die wirklich gab = ???
    Und selbst wenn, müsstest Du die Kenntnis beweisen.
    Denn genau darum muss die Beratung ja u.a. dokumentiert werden - damit Fälle von temporärer Amnesie ausgeschlossen werden können.
     
  4. R.B.

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    Die Frage ist, ob er eine mangelhafte Abdichtung hätte erkennen müssen. Allein aus dem Abstand zwischen Wanne und Wand kann nicht darauf geschlossen werden.

    Nein, Du haftest doch nicht für Verträge die der Kunde im Bestand hat, und auch nicht dafür, ob/wenn er toxische Papiere hält. Du haftest für die Beratung in Bezug auf die verkauften Verträge, bzw. die Anlageform zu der eine Beratung stattfand und/oder die angeboten wurde.
     
  5. #85 Zilli84, 17.02.2016
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    Sorry, der letzte Absatz ist falsch. Als Versicherungsmakler hafte ich sehr wohl für Verträge, wenn ich einen globalen Maklervertrag hab unterschreiben lassen. Da ist es egal, ob ich diese kenne oder nicht.
     
  6. reezer

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    @zilli:
    Du hast ein Bad, das nicht ordnungsgemäß abgedichtet ist. Genauer gesagt, überhaupt nicht.
    So wie das wahrscheinlich bei mindestens 90 % aller Bäder in Bestandsbauten ab einem bestimmten Baualter der Fall ist.
    Jetzt willst du einem Handwerker, der eine SIlikonfuge an der Duschwanne erneuert hat, das in die Schuhe schieben?
    Dazu müsstest du dem Handwerker aber nachweisen können, daß er gewusst hat daß unter der Fliese nicht abgedichtet ist.
    Hat der "Klempner" denn die Duschwanne ausgebaut oder die Fliesen abgenommen, bevor er die Silikonfuge erneuert hat?
    Oder wie hätte er sonst das Fehlen der Abdichtung feststellen sollen?
     
  7. R.B.

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    Nein das stimmt so nicht. Selbst wenn ein Maklervertrag geschlossen wurde, der neben Vermittlung und Beratung, auch Betreuung und Verwaltung des kompletten Versicherungsbestandes des Kunden einschließt (wer unterschreibt so etwas?) , haftet der Makler nicht wenn ihm Informationen vorenthalten werden. Das greift sogar, wenn er von einem Vertrag Kenntnis hatte, aber nicht über alle Details informiert wurde.

    Bsp.: OLG Hamm, AZ 18 U 132/14

    Dort wusste der Makler über den Vertrag bescheid, hat ihn sogar in´s Protokoll aufgenommen, aber er war nicht über alle Details informiert.

    Bei Beratungsprotokollen der Banken wird ähnlich verfahren. Wenn ich eine Beratung über Aktiendepots in Anspruch nehme, dann haftet die Bank ja nicht automatisch für meine Versicherungsverträge, oder Bausparverträge oder was weiß ich.
     
  8. #88 Rudolf Rakete, 17.02.2016
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    Nein es gibt noch einen, anstatt Silikon eine MS-Polymer Dichtmasse nehmen, die ordentlich mit Füllschnurr aufgezogen ist wesentlich dauerhafter als Silikon. (Es gibt sogar welche mit Zulassung zur Bauteilabdichtung, sogar im Au0enbereich) Problem dabei könnte sein, dass eben vorher Silkon drauf war und wo einmal Silikon drauf war hält auch nur Silikon. Da müßte man dann sorgfältig mehrmals mit Silikonentferner ran und bei Acryl auf jeden Fall einen Haftvermittler nutzen.

    Besser wäre es zwei Reihen Fliesen runter Wanne raus und neu und richtig eingedichtet wieder rein.
     
  9. platte

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    Mit nur 2 Reihen Fliesen runter und Wanne eindichten wird man nichts erreichen, wenn der Rest nicht abgedichtet ist.
     
  10. #90 Rudolf Rakete, 17.02.2016
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    Na ja immerhin besser als nur mit Silikon, es geht ja hauptsächlich darum die Wanne an die Wand einzudichten. Besser wäre es natürlich komplett runter oder Fliese auf Fliese das ist klar.
     
Thema: tropfendes Wasser im Keller
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