Tür - Einbau (Malerfertig?)

Diskutiere Tür - Einbau (Malerfertig?) im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; der GU/GÜ sagt ich brauche keinen plan zu machen ...ja, kennt man, aber Türzargen vor Fliesen (Türblätter nach Maler) ist etwas, was man regeln...

  1. #21 susannede, 18.01.2010
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    ...ja, kennt man, aber Türzargen vor Fliesen (Türblätter nach Maler) ist etwas, was man regeln kann, ohne besonders intelligent zu sein. Funktioniert bei Umfassungs-, Eck- und sogar Blockzarge. Kann man alles regeln.

    Natürlich kommt da wieder der Punkt, dass der Türlieferant kein Interesse hat, noch ein zweites Mal zum Einhängen der Türblätter aufzukreuzen - und natürlich hat auch der Fliesenleger kein Interesse für das Anfliesen an die noch nicht gesetzte Türzarge noch mal aufzuschlagen.

    Solche wie platte kenne ich komischerweise auch, die sagen: Hey, so ist das nicht in Ordnung.

    Prinzipiell liegt aber der "Mangel" darin, dass normale Abläufe, also wer arbeitet hinter wem, sträflich mißachtet werden. Warum nur ? Des is doch alles eigentlich ziemlich pillepalle. Wahrscheinlich weil einer, der's regelt fehlt.
     
  2. #22 Hunsbuckel, 18.01.2010
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    Mal ne andere Frage - zu diesem Thema:

    Wie schief dürfen Wände verputzt sein?
    Bei meinen Türen ist teilweise zwischen Zarge und Wand bis zu 10mm ein Spalt.

    Gibt es da eine Norm?
     
  3. Hansal

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    Ich denke dem Fragesteller ist es gleich wie man es hätte besser machen können. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.

    Er darf jetzt feststellen Architekten mögen keine GÜ/GU/BT, weil die Architeckten durch diese viele Aufträge verleiren und GÜ/GU/BT Architekten höchstens als Stempelaugust benutzen.

    Hat das den Fragesteller geholfen? Ich denke nicht!

    Grüße
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2010
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    Hääää???? Wo steht das denn???

    Nur weil auf eine (evtl.) falsche Ablaufkoordination hingewiesen wird (und das auch noch von Handwerkern)????

    Gehts noch?

    Die Fuge mag nicht schön sein. Aber ein (optischer) Mangel ist sie nicht. Und wenn sie einer wäre, gäbe es 25 € dafür (wenn überhaupt so viel).
    Ob das heranfliesen an das Futter/die Bekleidung/die Zarge DIE Lösung ist - naja.

    So what?
     
  5. platte

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    Das ist die Lösung.:think Es wurde immernoch nicht geantwortet,wie die Fuge nun verschlossen wird oder bleibt sie offen,da es ja kein Mangel ist.

    Da können wir ja froh sein,das wir keine Wände mehr im Dickbett machen müssen:mega_lol:
     
  6. Lukas

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    din 18202
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2010
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    Warum müssen immer alle Fugen ge-/verschlossen werden????

    Und vor allem für lau?
     
  8. platte

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    Es sagt doch keiner für lauh.Eine 1-1,5cm Fuge würdest du offen lassen und das schön finden?Mit Acryl würde nicht lange halten und abreissen.Also wie?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2010
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    JA.
    Dauerhaft wäre Kompriband oder (passend dur Zarge) eine schmale Leiste in der Fuge.
     
  10. #30 Hunsbuckel, 18.01.2010
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    @Lukas

    Danke ... ... ist also bei mir grenzwertig, wenn auch keine deutliche Überschreitung der lt. DIN 18202 zugelasennen Tol.

    naja ... halt unschön
     
  11. platte

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    Das hört sich aber ganz stark nach DIY Bastelecke an.Und so etwas von einem Architekten.
     
  12. Hansal

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    Zitat von =rolf a i b
    Ich kenne genug GU/GÜ die behaupten, dass sie ohne plan bauen können. `Wir brauchen keinen architekten `sind die sprüche solcher schlauberger. Am ende stehen bauherren vor den bereits beschriebenen brechreiz-details.



    Zitat von =rolf a i b
    Bei vielen GU/GÜ etc. wird nur nach entwurfs- oder baugesuchsplänen gearbeitet, wenn pläne m = 1 : 50 vorhanden sind, dann ist das schon luxus. Meistens gibt es keine detailpläne. Wenn im vertrag steht, dass nach baugesuchsplänen gebaut wird, dann wird nach dem zufallsprinzip gebaut....


    Die Aussagen sind in Richtung GÜ/GU/BT schon so ein wenig negativ oder?

    Grüße

    ---------- Post added at 13:09 ---------- Previous post was at 12:53 ----------

    Die Fuge soll offen bleiben?
    Oder habe ich es falsch verstanden?
    Das heist im Enzustand sieht man oben einen nicht geschlossenen Spalt von 1-1.5cm?
    Hast du das deinen Kunden schon oft angetan?
    Haben die so etwas klaglos hingenommen?
    Ich kann es nicht glauben.

    Grüße
     
  13. Lukas

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    Warum sollte die Fuge verschlossen werden? Besteht eine technische Notwendigkeit?

    An Euern heißgeliebten Autos gibts so viele unverschlossene Fugen. Würden die alle verschlossen gäb es sogar noch ein beträchtliches Spritsparpotential.

    Bei der Tür gibt es Möglichkeiten die Fuge zu verhindern oder zu schließen. Alles kein Problem - es kostet nur Hirn und etwas Geld. Ein grundsätzlicher Anspruch lässt sich aber nicht konstruieren.

    Gruß Lukas
     
  14. Hansal

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    Die Frage war: Sind das Malerarbeiten?
    Oder Fuge bleibt offen und nicht einmal ein optischer Mangel.

    Was darf der Bauherr erwarten? Tür mit 1-1,5cm Fuge ?



    Grüße
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Also:

    1. Fuge oder Nicht-Fuge ist eine Planungsfrage. Beides ist nicht falsch oder mangelhaft.
    2. Wenn keine Fuge, dann ist zu planen, wie die Lücke geschlossen werden soll
    3. Wenn die Lücke mit spritzbaren Fugenfüllern (Acryl) geschlossen werden soll, so ist zu planen, welches Gewerk diese ausführen soll. Zur Auswahl stünden
    • Maler
    • Tischler
    • Fliesör
    • Fugentechniker (ja - gibts auch)

    Wenn der BT/GÜ hier also entschieden hat, einen evtl. Fugenverschluß den Malerarbeiten zuzuordnen, kann dem eigentlich nicht widersprochen werden.
    Oder???
     
  16. #36 dquadrat, 18.01.2010
    dquadrat

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    nö...
     
  17. Hansal

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    Doch...... aus gleichen Gründen.
     
  18. platte

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    wie oft noch.Hier hat Fliesenleger,Bauleiter und Architekt geschlafen.

    1.Es ist keine Planungsfrage.
    2.Es wurde falsch ausgeführt.Bei korekter Ausführung gäbe es die Fuge nicht.Fliesenleger wieder ran und nacharbeiten.
    3.Ist Pfusch und wird nicht lange halten.

    Wenn ich nen Architekten hätte der das O.K. finden würde dem würde ich die .... langziehen.
     
  19. Lukas

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    Das, was er bestellt. Bestellt er nix, dann kann er nix erwarten.
    Es ist leider oft so, daß der BH nicht weiß, was er bestellt. Deshalb ist auch dafür die zu entlohnende Hilfe erfunden.

    Gruß Lukas
     
  20. #40 Baufuchs, 18.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja

    bisschen mehr als nix kann er schon erwarten.

    Guckst du 633 BGB, danach ist eine Sache u.a. mängelfrei

    Wenn es also üblich ist, dass bei nicht raumhoher Verfliesung nur bis an die Zarge herangefliest wird, dann ist eine andere Ausführung ein Mangel.

    Ich muss mich mit so einem Murks nicht rumschlagen, der Fliesenleger ist fit.

    Das spätere Beifliesen ist auch kein Problem, denn bei fehlender Wandverfliesung muss er eh die Sockelleisten später anfliesen. Oder gibts bei euch Flisöre, die da auch meinen es sei kein Mangel, wenn die Sockelfliese unter der Zarge liegt und daher die in diesem Thread beanstandete Fuge sogar fast 2m hoch ist...

    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.

    Für mich ist sowas vermeidbarer Murks.
     
Thema: Tür - Einbau (Malerfertig?)
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