Tür zu schmal

Diskutiere Tür zu schmal im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; höhere haustür würde ich so pauschal auch nicht sagen. Breiter geht sicher, höher sollte natürlich mit der restlichen Fassade (Sturzhöhen der...

  1. #21 Thomas B, 17.09.2013
    Thomas B

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    würde ich so pauschal auch nicht sagen. Breiter geht sicher, höher sollte natürlich mit der restlichen Fassade (Sturzhöhen der Fenster!!!) abgestimt werden.
     
  2. #22 mastehr, 17.09.2013
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    Der Vergleich der Haustür mit den Fenstern ist gut. So kann ich mit gut vorstellen, warum die Öffnung der Haustür schmaler ausfällt.
     
  3. #23 maxplacid, 17.09.2013
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    bringt vielleicht nicht viel weil sich's auf Wohnungen bezieht aber in der BayBo Art. 35 Satz 2 steht :
    "Eingangstüren von Wohnungen, die über Aufzüge erreichbar sein müssen, müssen eine Durchgangsbreite von min. 0,90m haben"
    vielleicht kannst deinen Herren damit packen....

    Grüße
    Maxplacid
     
  4. #24 Kalle88, 17.09.2013
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    Falls ich es überlesen habe, sorry. Was wurde denn im Vertrag/ Leistungsbeschreibung angegeben? Die Rohbaulichte gibt ja noch nicht viel Auskunft darüber ob und wie breit die Zargen sein müssen und damit die enstprechende Lichte der endgültigen Tür. Abnehmen lassen, gerade im Bezug der Haustür, würde ich persönlich strikt verweigern. Sofern, nicht das geliefert wurde was besprochen war oder mangelnde Auskunft über die Arbeit geleistet wurde.
     
  5. Baumal

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    steht doch alles geschrieben:

    schlüsselfertig. rohbaupläne wurde freigezeichnet.
    m.M. hat der GÜ einen sonderposten türen ergattert, oder noch
    türen von einem anderen BVH über gehabt.

    denn ohne not wird er nicht veranlassen, dass eine "vormauerung" angebracht werden muß,
    sich die lichte durchgangsbreite verringert.

    in der bauleistungsbeschreibung wird mit sicherheit keine lichte durchgangsbreite
    der türen beschrieben sein. barrierefreiheit o.Ä. auch nicht vereinbart.

    planungsmangel? eher ein ausführungsmangel.
    darüber könnten sich juristen nun reichlich streiten....

    den kommentar von@ maxplacid kannst du getrost vergessen, der ist für die tonne.
     
  6. Baumal

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    dort könnte man ihn evtl., aber auch nur evtl. packen.
    denn diese geänderte rohbauöffnung entspricht nicht der freigezeichneten werkplanung.
    oder habt ihr dafür unterschrieben?
     
  7. rose24

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    Hallo zusammen,

    wie schon geschrieben - die Türen waren im freigegebenen Plan mit 90 cm lichte Weite eingezeichnet aber nicht vermaßt. Die Rohbaulichte mit 101 cm war vermaßt. In der Baubeschreibung steht nichts dazu.
    Wir haben die Türen selbst beim Schreiner ausgesucht, allerdings hat man uns dort 90er Türen gezeigt. Unsere wurden dann nach Maß angefertigt.
    Aber darum geht es mir schon fast nicht mehr - für mich ist in erster Linie die Nebenraumtür das Problem - der im Technikraum befindliche Schichtenspeicher passt auch ohne Dämmung nicht mehr durch - also heißt das bei einem Defekt den Schneidbrenner holen oder die Tür rausreißen. Da sehe ich den Planungsfehler bzw. Baumangel. Und das war auch meine ursprüngliche Frage - gibt es eine Chance, das dem GÜ in Rechnung zu stellen?

    Grüße und danke für eure Meinungen

    rose24
     
  8. Baumal

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    ..."dort könnte man ihn evtl., aber auch nur evtl. packen.
    denn diese geänderte rohbauöffnung entspricht nicht der freigezeichneten werkplanung.
    oder habt ihr dafür unterschrieben?"
     
  9. Baumal

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    der GÜ hat doch nachträglich in der ausführung, entgegen eurer freigezeichneten
    werkpläne 101 cm, mit dem betrag xxx cm "aufgkoffert".?

    so dass keine 101 cm, vor montage der türen, mehr vorhanden sind/waren?
     
  10. rose24

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    Richtig. Nur reicht das, um ihn zu kriegen?
    Die "Aufmauerung" ist allerdings etwas weiter als die lichte Türöffnung.
     
  11. Baumal

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    ich bin kein baurechtler.
    aber m.M nach schon.

    er hat entgegen der unterschriebenen werkplanung ausgeführt.
     
  12. Baumal

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    laß mal die lichte türdurchgangsbreite, wie sie
    jetzt nun mal ist, aussen vor.

    du hast unterschrieben, bei werkplänen, für eine lichte
    rohbauöffnung tür 101cm.

    dein GÜ hat entgegen den werklplänen, bei ausführung auf der
    baustelle die rohbauöffnung um xxxcm verkleinert durch seine
    "aufkofferung", "vormauerung". weshalb auch immer?
    dem hast du aber nicht zugestimmt.

    das ist dein ansatzpunkt.
     
  13. rose24

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  14. #34 Baufuchs, 17.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vergiss die Bilder, lies noch mal # 32
     
  15. rose24

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    ...danke - ich werde es damit versuchen. Morgen kommt der Sachverständige, mal sehen was der dazu meint.
    Die "Vormauerung" betrifft allerdings nur die Rohbauöffnung im Bereich vor der Tür.

    Gruß, rose24
     
  16. Baumal

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    in einer werkplanung ist die "vormauerung" vor der tür zu bemaßen.
     
  17. rose24

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    O.k. - alles klar. Nochmal ein dickes Dankeschön!
     
  18. #38 Gast036816, 17.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stell den planauszug ein. ich hoffe, dass die breite 1.01 m einwandfrei nachvollziehbar ist. nicht adss wie in den fotos auch noch dicke dämmung in der laibung geplant ist und du hast das freigegeben.
     
  19. rose24

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    ...mach' ich heute Abend nach der Arbeit.

    Gruß, rose24
     
  20. rose24

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    So - jetzt komme ich endlich dazu. Hier der Auzug aus dem freigegebenen Werkplan mit der bemaßten Rohbaulichte der Türen (Haustür und Nebeneingang): https://picasaweb.google.com/103444...key=Gv1sRgCOiv7p7OkNj7ygE#5925033392912635762

    Der SV war heute da und meinte auch, dass wir hier einen Baumangel geltend machen können.
    Unser GÜ war auch da. Er hat angeblich beim Türenlieferanten nachgefragt und ein Austausch gegen eine andere Tür würde ca. 6 cm bringen. Dann passt zumindest laut dem Heizungsinstallateur der Behälter durch.
    Der GÜ ist natürlich allerdings der Auffassung, dass wir den Türentausch zu bezahlen hätten. Mal sehen... Der SV wird wohl ein entsprechendes Gutachten verfassen.
     
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