Übergang von Beton- auf Drainagerohr

Diskutiere Übergang von Beton- auf Drainagerohr im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir errichten demnächst eine Stützmauer an unserer Grundstücksgrenze. Stützmauer erstellt von Muetze303, 11.04.2021 um 17:31 Uhr Das...

  1. #1 Muetze303, 11.04.2021
    Muetze303

    Muetze303

    Dabei seit:
    16.07.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Hallo,

    wir errichten demnächst eine Stützmauer an unserer Grundstücksgrenze.


    Das Grundstück hat von Rechts nach Links ein Gefälle. Durch das Gefälle fließt aktuell das Oberflächenwasser vom Grundstück des Nachbarn zur rechten Seite über unser Grundstück und zum Grundstück des Nachbarn auf der linken Seite. Durch die Hinterfüllung der Stützmauer, wäre dieser Wasserfluss nicht mehr möglich. Es ist daher geplant am linken und rechten Ende der Stützmauer jeweils ein Betonrohr einzubauen. Zwischen diesen beiden Betonrohren soll dann ein Drainagerohr verlaufen, so dass das Wasser unser Grundstück queren kann und gleichzeitig teilweise versickern kann.

    Wie realisiert man am Besten den Übergang vom Betonrohr auf das Drainagerohr?
    Gibt es hierfür evtl. spezielle Muffen?

    Ich habe leider noch nichts passendes gefunden.

    Oder gibt es hierfür eine sinnvollere Lösung als die Betonrohr / Drainagerohr Kombination?


    Bin für jeden Tipp oder jedes Stichwort dankbar!
     
  2. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    346
    Zustimmungen:
    283
    Es gibt Materialübergänge (Stichwort: Rohrkupplung) als Beispiel. Das findest du aber nicht im Baumarkt und kostet auch nicht 5,50€

    So ganz raff ich es zwar noch nicht. Klingt aber abenteuerlich.
    Fragen:
    1. Wie viel Wasser kommt denn da?
    2. Von welchen Nennweiten reden wir hier? Betonrohr DN?
    Könntest du das Skizzieren?

    Hinweise weshalb ich stutzig werde:
    Jeder Grundstücksbesitzer hat eigentlich dafür zu sorgen, dass das Niederschlagswasser welches auf seinem Grundstück fällt auch auf seinem Grundstück bleibt.
    Dort dann zurückgaheltn, versickert oder in einen Kanal geleitet wird.
    Deshlab versetehe ich die "Umleitungslösung" grade nicht.
     
  3. #3 meisterLars, 12.04.2021
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    126
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    Genau so siehts aus. Jeder hat sich selbst darum zu kümmern, dass sein Wasser auch auf seinem Grundstück bleibt. Alles andere ist ne Bastellösung.
     
  4. #4 Muetze303, 14.04.2021
    Muetze303

    Muetze303

    Dabei seit:
    16.07.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Bis vor kurzem bin ich auch noch davon ausgegangen, dass das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern muss. Aber einer der Nachbarn hat mich da drauf gebracht, dass das z.B. bei Regenwasser, welches auf nicht befestigte Flächen (Rasen) regnet, nicht so ist.

    Also Regen vom Dach und der Einfahrt muss man selber versickern und das vom normalem Gelände darf auch abfließen.

    Ein wenig Recherche später bin ich auf § 37 Abs. 4 WHG gestoßen. Da ist geregelt das man den natürlichen Abfluss vom Oberen Grundstück nicht behindern darf.

    "Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. 2Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden."

    Daher die Lösung mit dem unterirdischen Durchleiten des Wassers. Da kommen jetzt auch keine Sturzbäche oder so an.

    Gedacht hatte ich an ein 200er Betonrohr und im weiteren Verlauf dann ein 200er Drainagerohr.
     
  5. #5 Dachs Doedel, 14.04.2021
    Dachs Doedel

    Dachs Doedel

    Dabei seit:
    16.01.2020
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    114
    Beruf:
    Straßenbauing.
    Ort:
    NRW
    Ein unterirdisches Ableiten in einem Beton-/ Drainagerohr ist dann aber kein natürlicher Ablauf mehr.
     
  6. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    346
    Zustimmungen:
    283
    Auf was für Ideen die Leute kommen ....

    §37 beschreibt Gewässer. Einen Fluss oder Bach. Kein Regenwasser. Ein Gewässer ist es wenn’s nen Namen hat. Mühlenbach oder so.

    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    § 2 Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer:
    1.
    oberirdische Gewässer,
    2.
    Küstengewässer,
    3.
    Grundwasser.



    Es heißt du darfst keinen Staudamm bauen der in das oberhalb liegende Grundstück deines Nachbarn zurückstaut. Ich dachte hier gehts ursprünglich um Abfluss von Niederschlag (Regen)?
    Wenn du einen Bach verrohten möchtest wirst du dich ziemlich sicher mit dem Umweltamt anlegen. Die stehen da gar nicht drauf ohne sonderGenehmigung. Denn damit wirkst du entgegen der EU Wasserrahmenrichtlinie. Verrohrte Gewässer werden aktuell wo immer möglich im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen wieder freigelegt....
    Dein Nachbar labert Käse!

    Setzt dich mit deinem Bauamt in Verbindung und lass dich aufklären bevor du Geld vergräbst und es dann wieder zurückbauen darfst wenn’s auffällt.
     
  7. #7 Muetze303, 14.04.2021
    Muetze303

    Muetze303

    Dabei seit:
    16.07.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Es handelt sich um keinen Bach. Es ist Regenwasser, welches auf den Rasen des oberliegenden Grundstücks regnet und durch ein natürliches Gefälle im geringen Maße abläuft.

    Ich darf hier leider noch keine Links veröffentlichen ..

    Aber der Paragraph bezieht sich, wenn man weiterführenden Quellen liest halt auch auf Regenwasser:

    "Zusammenfassend ist somit unter wild abfließendem Wasser Oberflächenwasser außerhalb eines Gewässerbetts zu verstehen, das entweder aus Quellen stammt oder sich als Niederschlags- oder Schmelzwasser auf dem Boden sammelt und dem Geländeniveau folgend abfließt."

    Aber zum Glück ist für die Beantwortung der Frage, wie man den Übergang von einem 200er Betonrohr zu einem 200er Drainagerohr vernünftig realisiert, der Ursprung des Wassers nicht entscheidend. :-)

    Ich vermute es gibt eine korrektere Lösung als das Drainagerohr einfach in das Betonrohr zu stecken, oder?
     
  8. #8 Dachs Doedel, 14.04.2021
    Dachs Doedel

    Dachs Doedel

    Dabei seit:
    16.01.2020
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    114
    Beruf:
    Straßenbauing.
    Ort:
    NRW
    Da steht doch extra dem Geländeniveau folgend. Nicht in irgendwelchen Rohren.
    Deinen Übergang von Beton auf PVC bekommst du im Fachhandel, wie schon geschrieben wurde.
     
    seaway gefällt das.
  9. #9 Muetze303, 14.04.2021
    Muetze303

    Muetze303

    Dabei seit:
    16.07.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Ja, ich habe jetzt scheinbar die passende Verbindung gefunden. Danke an seaway für das passende Stichwort.
     
  10. #10 Muetze303, 14.04.2021
    Muetze303

    Muetze303

    Dabei seit:
    16.07.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Ja .... auf dem Grundstück des Nachbarn folgt es dem Geländeniveau und fließt auf natürlich Art und Weise bis zur tiefsten Stelle auf seinem Grundstück. Dort darf ich durch die Stützmauer den Abfluss aber nicht verhindern (siehe oben). Da es beim Nachbarn ansonsten zu einem Rückstau kommt, den das unterliegende Grundstück (also meins) nicht verursachen darf und den es ohne die Stützmauer nicht geben würde.

    Es gibt auf haufe.de einen Artikel der die Problematik / Rechtslage gut erklärt.

    Wenn man nach "§ 37 Abs. 4 WHG haufe.de" googelt, findet man diesen leicht.
     
  11. #11 seaway, 14.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 15.04.2021
    seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    346
    Zustimmungen:
    283
    Bleibt noch immer die 150€ Rohrkupplung. Google vpc Rohrkupplung als Beispiel.

    Aber ich wiederhole mich. Das ist Käse und wird nicht so auf privaten Grundstücken gemacht.
    Eine (Gewässer-)Verrohrung wäre nicht rechtens. §27 WHG, §34 WHG Durchgängigkeit
    Ein Rückbau würde angeordnet werden.

    [Edit II: Die einzigste Folgerung der Sache wäre, dass du die Stützmauer nicht errichten darfst wenn du dich ans WHG klammerst.]

    Nochmal: lass dich dazu von deinem örtlichen Tiefbauamt beraten!
    Dein Nachbar hat das anfallende Regenwasser auch auf seinem Grundstück abzuleiten oder zu versickern.

    Edit: eine gemeinsam genutzte Versickerungsanlage ist natürlich denkbar. Aber dazu benötigt man den kompletten Überblick und es muss vernünftig geplant werden und nicht so DIY wie ich hier vermute!
     
    Dachs Doedel und Jo Bauherr gefällt das.
  12. #12 Muetze303, 17.04.2021
    Muetze303

    Muetze303

    Dabei seit:
    16.07.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Also nur mal so zur Vollständigkeit und um das Thema abzuschließen.

    Ich habe jetzt mit der lokalen Baubehörde, dem Bauaufsichtsamt unseres Landkreises und dem Umweltamt des Landkreises gesprochen.

    Die Aussage ist ganz klar. Das Wasser des höher liegenden Grundstücks muss abfliessen können, sofern es sich um wild abfliessende Wasser handelt. Daher ist eine Öffnung in der Stützmauer notwendig. Traufwasser muss der Nachbar des höherliegenden Grundstücks jedoch auf seinem Grundstück selber versickern lassen, zum Beispiel über eine Sickergrube.

    Hier auch nochmal zusammengefasst:

    "Die Juristen differenzieren in diesem Zusammenhang zwischen so genanntem Traufwasser einerseits und so genanntem wild abfließenden Wasser andererseits.

    Traufwasser ist das Wasser, das zunächst als Niederschlagswasser auf ein Gebäude trifft. Dieses Wasser darf bereits nach Bundesrecht nicht auf benachbarte Grundstücke abgeleitet werden, sondern muss auf dem eigenen Grundstück mittels Kanalanschluss oder gegebenenfalls auch Sickergrube abgeleitet werden. In zahlreichen Nachbarrechts- und Wassergesetzen der Länder und auch in den Landesbauordnungen gibt es hierzu ergänzend einschlägige Vorschriften.

    Will man Traufwasser auf ein benachbartes Grundstück leiten, dann ist man darauf angewiesen, dass der Eigentümer des benachbarten Grundstücks hiermit einverstanden ist. Rechtssicher lässt sich ein solcher Vorgang beispielsweise mittels einer so genannten Grunddienstbarkeit regeln.

    Wild abfließendes Wasser ist im Gegensatz zu Traufwasser nach der Definition im bayerischen Wassergesetz Wasser, das auf einem Grundstück entspringt oder sich dort natürlich ansammelt. In erster Linie ist wild abfließendes Wasser also das direkt auf das Grundstück (und nicht ein Bauwerk) treffende Niederschlagswasser.

    Das wild abfließende Wasser darf nach den Vorschriften des bayerischen Wassergesetzes (in den anderen Bundesländern existieren vergleichbare Vorschriften) auf das in aller Regel tiefer liegende Grundstück des Nachbarn fließen. Der Eigentümer des höher liegenden Grundstücks darf allerdings den Abfluss des Wassers nicht zum Nachteil des Unterliegers - beispielsweise durch Abgrabungen, Aufschüttungen oder Befestigungen - verändern oder verstärken.

    Ebenso wenig darf der allerdings der Unterlieger den natürlichen Zufluss wild abfließenden Wassers - beispielsweise durch den Bau einer Staumauer - zu Lasten der höher liegenden Grundstücke negativ verändern.

    Hält sich ein Grundstückseigentümer nicht an die vorstehenden Regelungen, dann steht dem negativ betroffenen Grundstücksnachbarn in aller Regel einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu."
     
    Maape838 gefällt das.
  13. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    346
    Zustimmungen:
    283
    Bei uns in der Gegend wäre das etwas anders gelaufen :-)
    Vorallem da so viele ihr Grundstück modelieren, Höhen anpassen und es dann kein wild abfließendes Wasser mehr ist nachdem z.B. das Grundstück begradigt wurde.
    (zumindest bei uns...)
    Jedenfalls sollte jetzt die Rohrlösung gott sei dank vom Tisch sein? :bierchen:
     
Thema:

Übergang von Beton- auf Drainagerohr

Die Seite wird geladen...

Übergang von Beton- auf Drainagerohr - Ähnliche Themen

  1. Kellenwurfgips und unten mit Beton Kellerwand sanieren - Übergang Risse?!

    Kellenwurfgips und unten mit Beton Kellerwand sanieren - Übergang Risse?!: Wir wollen das löchrige Fundament ausbessern, 2 Möglichkeiten, welche ist besser: 1. Möglichkeit Beton aufgiesen Kellenwurfputz drauf 2....
  2. Übergang Beton Decke zur Rigips Decke

    Übergang Beton Decke zur Rigips Decke: Hi zusammen, hat vielleicht jemand eine Idee wie ich den Übergang zwischen beton und zukünftiger Rigips Decke Rissfrei hinbekommen kann? Momentan...
  3. Weiße Wanne Übergang/Fuge Betonplatte teilweise nicht richtig verfüllt

    Weiße Wanne Übergang/Fuge Betonplatte teilweise nicht richtig verfüllt: Hallo Zusammen, bei unserem Reihenhaus welches durch einen Bauträger errichtet wird wurde wohl der Beton beim verfüllen der Betonschalen nicht...
  4. Fragen zu Fermacel Estrich Elemente Übergang zu Beton und Treppenstufen

    Fragen zu Fermacel Estrich Elemente Übergang zu Beton und Treppenstufen: Hallo Leute, ich saniere gerade mein Haus und habe alle Estrichelemente von Fermacel verlegt. Jetzt soll nächste Woche die Nivelliermasse...
  5. Armierungsmörtel Übergang: Dämmung/Beton

    Armierungsmörtel Übergang: Dämmung/Beton: Hallo allerseits, Ich bin Architekturstudent im dritten Semester (hab also nicht sonderlich viel Ahnung ^^) und mein Aktuelles Projekt ist eine...