Überspannungsschaden.....

Diskutiere Überspannungsschaden..... im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Also alles wie gehabt. Mit dem Elektriker habe ich gesprochen, das Protokoll liegt momentan beim Vermieter. Morgen hole ich es mir dort ab....

  1. mali

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    Also alles wie gehabt.

    Mit dem Elektriker habe ich gesprochen, das Protokoll liegt momentan beim Vermieter. Morgen hole ich es mir dort ab.

    PS: "Vertretenmüssen" ist übrigens ein ganz gängiger Begriff aus der Rechtssprechnung... :D

    Guckst du hier... http://de.wikipedia.org/wiki/Vertretenmüssen
     
  2. #22 michael62, 27.01.2010
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    Das Thema wird ja auch ausführlich von den Beteiligten in einem der Mieter/Vermieterforen behandelt.

    Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter nur haftet, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen ist, weitergehende Haftungen sind in der regelmässigen Rechtssprechung zu dem Thema nicht zu finden.

    Wer dort etwas hat, möge mich korrigieren, weil wir oft in ähnlichem Dilemma stehen.

    Die Haftpflicht des Vermieters wird nun zunächst vom Betroffenen abfordern inwieweit eine Sachversicherung vorhanden ist, zu welchen Bedingungen. Sollte dies der Fall sein regulieren die Versicherungen 50:50 ohne Prüfung und stufen beide Beteiligte neu ein.
    Dies ist seitens der Assekuranzen der billigste Weg und vermeidet den ganzen teuren Gutachterkrieg.

    Wenn nur eine Haftpflicht tragen soll, wird erfahrungsgemäss Haftung generell abgelehnt und muss seitens des Geschädigten erstritten werden.

    Dies wird dem Geschädigtem in regelmäßiger Weise nicht gelingen, da er nach §823 vorgehen muss und nicht die Beweislasterleichterungen wie im Produkthaftungsrecht in dem spektakulär anderes gilt, in Anspruch nehmen kann.
    Der Versicherher und dessen Versicherungsnehmer stehen in komfortabler Lage. Sie können sich sofort entlasten mit der Exkulpation nach §831 durch Vorlage des benötigten elektrischen Abnahmeprotokolls der Anlage des Hauses.
    Der nun beim beauftragten Unternehmer angelangte schwarze Peter - er haftet generell 10 Jahre bei Personen und XXX(weiss ich gerade nciht) bei Sachschäden, wird dazu führen, dass dieser nun den Entlastungsbeweis bringen muss, dass die Ausführung der Erdungsschelle nach aktuellem Stand der Technik (Baujahr) mangelfrei ausgeführt wurde.
    Die Messung des zugehörigen Durchgangs- und Erdwiederstandes gehört in die Abnahme und das zugehörige Prüfgerät muss jeder Elektriker - selbst mit Kleinspannungsschaltberechtigung - haben.
    Wenn nun dieser den Wert auf dem Protokoll eingetragen hat und der Unternehmer nicht so dusselig ist, das nicht abgeheftet zu haben, hört die Beweiskette an der Stelle auf.
    Anderenfalls ist seine Haftpflicht mit in der Regulierung und er wird hochgestuft oder neu eingestuft.

    Und was ist nun mit dem geschädigten Mieter?

    Der wird seine Sachen nur ersetzt bekommen, wenn er für seine Sachen eine eigene Sachversicherung besitzt.
    Für elektronische Geräte kommt da insbesondere eine Elektronikversicherung in Betracht.

    Auch wenn der Teilnehmer es nicht gerne hört, er wird den Schaden selber tragen.

    Diese Ausführungen sind auf keinen Fall als Rechtberatung zu verstehen, sondern nur eigene gesammelte Erfahrungen.
    Im Zweifelsfalle möge der Forist einen Anwalt fragen, ob er Klagen soll.

    Er kann aber auch einen Maler fragen ob er streichen soll......
    :biggthumpup:
     
  3. Julius

    Julius

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    Richtig.
    Und der Vermieter muß eben diesen Fehler vertreten, obwohl er ihn nicht verschuldet hat!
    Deswegen ist er schadenersatzpflichtig gegenüber seinem Mieter.
    Wobei man ihm jahrelang unterlassene Überprüfung schon als schuldhaftes Unterlassen auslegen könnte...
     
  4. #24 michael62, 27.01.2010
    michael62

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    Wenn die Sachenhaftung der Vermieterhaftpflicht hier ohne auf §831 zu gehen zahlt, dann gebe ich einen Kasten Flens aus.

    Das wäre so, als ob die ArchitektenHP leistet ohne die HP des BU wegen Prüfpflicht ins Boot zu holen....
     
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