Umbau des Ölkellerraums, förderfähig ?

Diskutiere Umbau des Ölkellerraums, förderfähig ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Forumsnutzer, mein Förderantrag bzgl. Umbau alte Ölheizung zu Luft-Wasserwärmepumpe ist genehmigt. Der Ausbau der Öltanks ist ja auch...

  1. #1 Andrew0001, 15.01.2023
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    Hallo liebe Forumsnutzer,

    mein Förderantrag bzgl. Umbau alte Ölheizung zu Luft-Wasserwärmepumpe ist genehmigt. Der Ausbau der Öltanks ist ja auch förderfähig ... das weiß ich ... sind aber auch die sonstigen Maßnahmen mit der Umwidmung des Raumes förderfähig, also bsw. Vergößerung der Türöffnung (ist ja nur eine kleine obere Tür zur Zeit) oder Einbau eines richtigen Fensters (zz. Metallkellerfenster) oder das Fliesen des Bodens?
    Weß das jemand von Euch und hattet Ihr eine ähnliche Situation? Reicht da das Einreichen der Rechnung des Handwerksunternehmens, Fensters, Fliesen etc.?
    Bisher konnte mir keiner eine Antwort darauf geben.

    Vielen Dank für Eure Infos..
    LG, Andrew
     
  2. #2 VollNormal, 15.01.2023
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    Und was sagt der Fördergeber? Da gibt es doch schriftlich niedergelegte Förderbedingungen, in denen das nachzulesen ist.
     
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  3. Knebel

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    Hallo
    Ja Umfeldmassnahmen sind förderfähig wenn es von einer Fachfirma auf Rechnung gemacht wird.
    Ich die beantragte Fördersumme hoch genug ?
     
  4. #4 nordanney, 16.01.2023
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    Aber doch kein neuer Boden, wenn der Öltank auf dem alten Rohboden/Estrich steht. Und auch nicht das neue Fenster, nur weil man es haben möchte.
    Neue Tür schaffen, um richtig dran zu kommen, ist was anderes.

    Ich lasse doch nicht den Abbau des Öltank fördern, um mir dann aus Fördermitteln einen Fitnessraum bezahlen zu lassen...
     
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  5. #5 Fred Astair, 16.01.2023
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    Die Förderitis nimmt immer skurrilere Ausmaße an.
    Demnächst lassen sich manche Leute noch die öffentl. WC-Kosten erstatten, damit sie nicht wildpinkeln.
     
  6. Knebel

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    ...kommt drauf an...im Wohnraum schon...also den Estrich ...den Bodenbelag ( zb Teppich) seit 1 Jan nicht mehr
     
  7. #7 nordanney, 23.01.2023
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    Mir ist schon klar, was Umfeldmaßnahmen sind. Und das bei einer FBH auch das alte Zeug raus und neuer Estrich rein muss. Und dass es auch gefördert wird. Macht ja auch Sinn, da die FBH sonst nicht eingebaut werden kann.

    Bei einer BEG-Komplettsanierung wird auch der Bodenbelag gefördert. Bei Einzelmaßnahmen aktuell nicht. Die Genehmigung bei TE ist aber schon aus dem letzten Jahr.
     
  8. Knebel

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    Bei Einzelmassnahmen auch....
     
  9. #9 nordanney, 23.01.2023
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    Einzelmaßnahmen in der Vergangenheit oder aktuell? Wir haben ja nur über aktuell geschrieben:
    upload_2023-1-23_15-31-40.png
     
  10. Knebel

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    Da der Antragsteller einen genehmigten Antrag hat gehe ich mal davon aus dass der aus 2022 ist und es gelten immer die Bedingungen am Tag des Antrages

    Und Ja..da hat sich was geändert seit 1 Januar 2023...wie einiges andere auch... Teils Besser...Teils schlechter
     
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