Umnutzung Stallgebäude im Aussenbereich

Diskutiere Umnutzung Stallgebäude im Aussenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Community, eine Frage zum Bestandsschutz zu folgender Situation: - Stall um 1960 mit Genehmigung errichtet im Aussenbereich inkl....

  1. #1 Landwirt1980, 16.02.2025
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    Hallo liebe Community,

    eine Frage zum Bestandsschutz zu folgender Situation:
    - Stall um 1960 mit Genehmigung errichtet im Aussenbereich inkl. büro und Stallbereich für Tiere
    - Umnutzung Stall zu Wohnfläche und Büro um 1995 ohne Genehmigung - seit 1995 durchgängige Nutzung als Büro und Wohnfläche
    -Zustand Gebäude = gut neue Fenster, Türen, Fassade gedämmt, Vinylboden etc.
    - Noch kein Bebauungsplan für Fläche im Aussenbereich.

    Ist das Gebäude auch mit der geänderten Nutzung noch legal?

    Liebe Grüsse
    LandwirtimHaus
     
  2. #2 nordanney, 16.02.2025
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    Mit der Nutzung? Nein. Als Stall wie genehmigt? Ja.
     
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  3. #3 Landwirt1980, 16.02.2025
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    ok danke. aber gilt da nicht bestandsschutz da es ja schon über 10 jahre so lief und sogar diegrundsteuer das als wohnraum deklariert? es ist ja bewohnt. die behörden tolerieren dies quasi.
     
  4. #4 nordanney, 16.02.2025
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    Nein. Das ist eine Legende.
    Illegal ist und bleibt illegal. Da kann morgen eine Anordnung zum Rückbau vom Amt kommen - egal, ob gerade ein Sachbearbeiter das duldet oder nicht. Und dann muss der Bewohner unverzüglich ausziehen.
     
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  5. #5 Landwirt1980, 16.02.2025
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    naja so einfach ist es nicht mein regelliebender freund.... es war schon ein wohnbereich genehmigt im stall. bewohnte fläche wird sehr sensitiv gehandhabt. ich kümmere mich mal um die nachgenehmigung.... ist halt in DE immer sehr kompliziert alles. kein wunder dass hier keiner mehr baut.scheiss sesselpupser feedback mit rückbau ist fürn arsch.
     
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  6. #6 nordanney, 16.02.2025
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    Hat aber geschrieben
    Wo steht „Wohnung“?
    Viel Erfolg. Ist aber schwierig.
    Danke für die Blumen. Wenn du im Amt auch so rumpolterst, wird das nichts. Nennt sich Höflichkeit. Und was ich geschrieben habe, ist einfach nur geltendes Recht. Nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn du angepisst bist, troll Dich in ein anderes Forum.
     
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  7. #7 Landwirt1980, 16.02.2025
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    du schreibst müll. punkt.
     
  8. 415B

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    Landwirt 1980 = Bauer 0 8 15?
    Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau und es gilt bei Baugenehmigung das Baurecht vom Tag der Beantragung und nicht von der Errichtung des Schwarzbaues.
     
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  9. artibi

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    Hast du das Ding blind gekauft und fürchtest jetzt, dass du anstatt eines schicken Anwesens nur eine überteuerte Baumwiese besitzt? Oder warum beleidigst du hier rum?

    Die Regelungen im Außenbereich sind ziemlich „kleinlich“. Einen Schwarzbau genehmigt zu bekommen, womöglich noch ohne Privilegierung, viel Spaß. Spiel besser Lotto, da sind die Chancen besser.
     
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  10. 415B

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    Mir würde ein Grund einfallen wie man so eine Hütte nachträglich genehmigen kann. Aber das soll der Typ mal selber nachlesen im Gesetzestext.
     
  11. #11 nordanney, 16.02.2025
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    Schreib bitte den Gesetzestext, der einen Schwarzbau legitimieren kann?

    Ach ja, den rechtlichen Teil kennst du nicht, denn sonst hättest du ja nicht gefragt. Dann geh doch bitte zu einem Fachanwalt für Baurecht oder einfacher zu einem Architekten, der sich mit dem Baurecht im Außenbereich auskennt (und lies bitte mal selbst im 35er nach, was im Außenbereich möglich ist).
    Und zuletzt fragt bitte einmal ChatGPT p.ä.., ob es einen Bestandsschutz für Schwarzbauten gibt und wo dieser geregelt ist,

    Danach kommst Du ins Forum zurück und entschuldigst Dich bei mir.
     
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  12. 415B

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    Warum sollte ich den "Trottel" die Lösung präsentieren?
    Es gibt eine Möglichkeit eine Hütte im Aussenbereich zu legalisieren allerdings braucht man dazu viel Geld. Und da wir in einem Rechtsstaat leben ist das nicht für Bestechungen gedacht.
     
  13. #13 nordanney, 16.02.2025
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    Du sollst ja gar nicht. Ich habe den TE zitiert. Ideen hätte ich auch einige. Aber wie man den Wald ruft…
     
  14. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Da sehe ich auch keinen erlassen werden.
     
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