Umwandlung einer Scheune in Wohnraum - Zustimmung des Nachbars erforderlich?

Diskutiere Umwandlung einer Scheune in Wohnraum - Zustimmung des Nachbars erforderlich? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, an der Grenze zum Nachbargrundstück (Grenzbebauung) steht eine Scheune, die zukünftig als Wohnraum umgebaut und genutzt werden...

  1. #1 bka24141, 21.09.2024
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    Hallo Zusammen,

    an der Grenze zum Nachbargrundstück (Grenzbebauung) steht eine Scheune, die zukünftig als Wohnraum umgebaut und genutzt werden sollte. Kann der Antrag ohne Zustimmung des Nachbars vom Bauamt genehmigt werden?
    Abstand zwischen der Scheune und dem Nachbarsgebäude beträgt 3,5m und die Scheune hat keine Maueröffnungen zum Nachbar (vice versa aber schon).

    In diesem Fall sind wahrscheinlich zwei Themen wichtig: Abstandfläche und Grenzbebauung. Aber da komme ich leider nicht weiter.

    Danke
    VG
     
  2. 11ant

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    Des Nachbarn, und: nein, aus meiner Sicht nicht. Bevor der Fachmann mehr sehen kann, solltest Du die Situation (ausreichend großräumig) bebildern.
    Damit bist Du doch bereits am Ziel - nur wohl an keinem, das Dir gefällt: Aufenthaltsräume an der Grenze regelmäßig nein, nachbarlichen Dispens sehe ich da nichts heilen können. Da müßte er schon die Abstandsfläche übernehmen, was aber hier wohl ausgeschlossen ist. Eventuell wäre hier eine Kettenhaus-Argumentation möglich, aber dazu müßtest Du wie gesagt dem Fachmann mehr Input liefern.
     
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  3. #3 petra345, 22.09.2024
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    Ein Umbau in ein Wohngebäude ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Weitere Einzelheiten stehen in der Bauordnung des jeweiligen Landes.

    Das sollte man auf dem Bauamt erfragen können und eine richtige Antwort bekommen. Ich kenne allerdings Fälle, wo Parteimitglieder bessere Auskünfte bekommen haben.

    MaW: Eine Parteimitgliedschaft ist bei Bauvorhaben nicht von Nachteil. Nachher kann man ja wieder austreten.
    .
     
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  4. #4 bka24141, 22.09.2024
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    Guten Tag,

    vielen Dank für eure Antworten.
    Anbei ein Bildchen, um den Sachverhalt klarer darzustellen.
    Seht ihr an der Stelle auch weitere Schwierigkeiten bezüglich Brandschutzvorschriften? Die Außenmauer des Nachbargebäudes hat Öffnungen in sich (Fenster). Auf der anderen Seite hat die Außenmauer der Scheune keine Öffnungen in der Richtung zum Nachbar.

    Vielen Dank
    VG
     

    Anhänge:

  5. #5 Kriminelle, 22.09.2024
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    Nach meinem Wissen bist Du da raus. Bedeutet: Umwidmung von Scheune in Wohnraum grundsätzlich durch Bauamt möglich, aber nur, wenn die Grenzabstände es zulassen. Wenn die Nachbarbebauung zu Dir 6 Meter einhält, dann könnte er Dir den Abstand auf dem Papier abtreten, muss er aber nicht. Das würde dann im Grundbuch bei ihm eingetragen werden, wenn er es denn macht. Da es aber keine 6 Meter (in RP gelten 5 Meter) gibt, so ist es vom Grundsatz nicht machbar.
    Ausnahmen bestätigen die Regel.
     
  6. Dimeto

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    Ja.
    Nein, denn ich sehe keine Hinweise auf die Beschaffenheit der Wand und des Daches.
    Nein, § 6 Abs. 12 HBO
    Nein, im Baulastenverzeichnis (§ 85 HBO)
     
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  7. #7 Kriminelle, 22.09.2024
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    Dann spielt die Umnutzung gar keine Rolle?
     
  8. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Wenn das Nachbargebäude hier offenbar wie die andere Doppelhaushälfte behandelt wird, darf logischerweise auch an der Grenze gewohnt werden.
     
  9. #9 bka24141, 22.09.2024
    bka24141

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    Hallo Zusammen,
    Danke für die Antworten.
    Eigentlich bin ich der "Nachbar" - sorry für Missverständnis.
    Ich mache einen neuen Post auf, denn es hat mit Brandschutz zu tun.
    VG
     
  10. Dimeto

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    Jedenfalls keine, was die Abstandsflächen angeht, sofern die in der HBO genannten Voraussetzungen vorliegen. Aber wie @11ant in #2 bereits festgestellt hat, fehlen wesentliche Informationen vom TE. In Anbetracht der vorangegangenen und auch nachfolgenden Threads und Beiträge des TE wird sich das wohl auch nicht ändern.
     
    hanghaus2000, Jo Bauherr, Kriminelle und 2 anderen gefällt das.
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