Undichte Gebäudehülle

Diskutiere Undichte Gebäudehülle im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Macht nen U-Wert von 0,34 Das ist nichts dolles! Ob es gereicht hat, die damals gültige EnEV zu erfüllen, müsste an dem entsprechenden Nachweis...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2012
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    Macht nen U-Wert von 0,34

    Das ist nichts dolles! Ob es gereicht hat, die damals gültige EnEV zu erfüllen, müsste an dem entsprechenden Nachweis entnehmen, den der Kollege Ihnen aushändigen muss.
    Wenn es gereicht hat, dann so knapp, dass die Hürde gewackelt hat beim Überspringen!
     
  2. #22 sylvia68, 05.02.2012
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    Hallo Zusammen,

    ich möchte Euch noch kurz vom Termin gestern berichten.

    Der Gutachter meinte, dass das Problem in der Verarbeitung der Steine liegt. Vor 5 Jahren war es nach DIN Vorschriften zulässig, den Stein zu tauchen und gut. Im Laufe der Zeit hat man aber festgestellt, dass es zu den auch bei bestehenden Problemen kommt. Heute darf der Stein in dieser Art und Weise nicht mehr verbaut werden bzw. es muss zusätzlich mit dem "Schlitten" drübergefahren werden.

    Fakt sei: Es wurde nach damals geltenden DIN-Vorschriften gearbeitet und somit ist keiner haftbar zu machen.

    Der Gutachter vermutet, dass die Luft am Dach reinkommt (Übergang Mauerwerk/Dach) und an den Fensterbänken.

    Es werden jetzt einige Simsen und Stellplatten demontiert und begutachtet. Ferner wird in Anwesenheit des Gutachters ein erneuter Blower Door Test mit Nebel durchgeführt.

    Der Architekt informiert nochamls alle Handwerker bzgl. des anstehenden Tests.

    Der Architekt sowie alle Handwerker sind hier ortsansässig und arbeiten sehr viel miteinander, so dass der Architekt davon ausgeht, dass es keine Probleme gibt mit kulanten Nachbesserungsarbeiten.

    Ich wäre Euch sehr dankbar über Eure fachmännische Einschätzung ganz besonders wegend der Aussagen zu der Verarbeitung der Steine.

    Schöne Grüße
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2012
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    Das ist doch schon wieder Blödsinn. Nur weil ich eine DIN eingehalten habe, sind Mängel trotzdem vorhanden.
    Wenn ein Haus einstürzt, obwohl alle Normen eingehalten wurden, ist keiner haftbar???

    Blödsinn! DIN sind Mindestanforderungen. Kann ich ein bestimmtes Ziel (hier Luftdichte) mit den Mindestanforderungen der Norm nicht erreichen, muss ich mehr tun, als die Norm verlangt.
    Mehr tun darf ich immer, weniger nur ganz selten!
     
  4. Julius

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    Die Vermutung des Gutachters über die Eintrittstellen der Luft deckt sich mit meiner - ja oben schon geäußerten - (fehlende Deckelung).

    Aber seine Behaupung, das sei zulässig, ist natürlich Unsinn.
    Und hat mit der Frage des Tauchens oder anderer Verarbeitung nichts zu tun!!! Selbst mit dem Mörtelschlitten werden die Lagerfugen nicht durchgängig luftdicht.
    Auch zu jener Zeit hatten Gebäude luftdicht erstellt zu werden.
    Punktum!

    Hört sich für mich nach einem "wess´ Brot ich eß´"-Gefälligkeitsgutachten an.
    Bitte ihn einfach, Dir schriftlich zu geben, daß es damals NICHT vorgeschrieben gewesen sei, das Gebäude mit luftdichter Hülle zu errichten.

    Und nimm Dir endlich einen eigenen Gutachter!
     
  5. #25 sylvia68, 18.05.2012
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    Hallo Zusammen,

    es ist einiges passiert und ich möchte es Euch nicht vorenthalten. Der Architekt hat den Blower-Door-Test in Auftrag gegeben. Ergebnis. Wir haben ein ganz dolles und dichtes Haus. Keine Leckagen! Das haben wir schriftlich mit Zertifikat. Die Ingenieurin, die den Test gemacht hat, hat unseren Architekten auf Ihrer Homepage verlinkt?!? Das stinkt doch zum Himmel.

    Aber ich habe parallel dazu auch einen Bausachverständigen beauftragt. Den Bericht der Ingenieurin konnte er schon dahingehend wiederlegen, dass die Anlage an einem nicht zulässigen Ort aufgebaut wurde und die Nebelmaschine vielleicht gerade mal für das Volumen unseres Gäste-WC's gereicht hätte.

    Er war 14 Stunden bei uns, um alle Mängel zu dokumentieren.

    Unsere Giebelwände, wir haben 3 davon, wurden nicht abgedeckelt, obwohl im LV ganz klar steht, dass alle Außenwände im DG mit Rinanker zu versehen sind. Es wurde nicht gemacht und die Bauleitung hats nicht gemerkt.

    Die Innenwände im Dachgeschoß wurden nicht verputzt.

    Im Dachgeschoß wurde in verschiedenen Räumen die Decke abgehängt. Dahinter befindet sich die Dämmung, ich glaube es heißt Dampfsperre. Tja der Elektriker hatte an diesen Decken nicht wirklich genug Platz, um die Halogenstrahler fachgerecht einzubauen. Also hat der kleine Holzwürfel genommen und die Dampfsperre einfach noch oben gedrückt. Ach iwo, die kleinen Löcher machen doch nichts aus und dass die Wärme, die die Strahler entwickeln Löcher in die Dampfsperre geschmort haben ist doch auch nicht weiter schlimm!!!

    Im Dachboden selbst haben wir Konvektionsschäden - Schimmel nach noch nicht mal 6 Jahren. Der Bauleiter wollte uns das als "Sporen vom Holz" verkaufen. Tierlieb sind wir auch. Wir beherbergen nämlich den netten Hausbock. Gott sei Dank aber nur über der Garage.

    Und dass der wasserdichte Keller, den wir wollten nicht wasserdicht ist, kann doch mal passieren.
    Schaden ca. 100.000,00 €. Um das alles fachgerecht herzustellen steht uns ein Auszug und Rückbau bevor.

    Ich könnte ko.....

    Naja auf jedenfall ist der einzigste Handwerker, der definitiv noch in der Gewährleistung ist, der Elektriker. Bei allen anderen wartet unser Anwalt noch auf eine Antwort des bauleitenden Architekten, inwieweit dieser die Gewährleistungsfristen unterbrochen hat. Der Anwalt ist sehr zuversichtlich, dass der Architekt in Regress genommen werden kann.

    Hier hätte ich mal eine Frage, die mir vielleicht Ralf beantworten könnte?

    Wir hatten die Leistungsphasen 1-8 vertraglich vereinbart. LP 9 wurde aber praktiziert. Jetzt würde mich natürlich brennend intressieren wann die LP 8 endet. Endet diese mit der Prüfung und Freigabe der letzten Rechnung und beginnt damit die Verjährungsfrist? Also kann der Architekt auf keinen Fall vorher raus sein, wie der letzte Handwerker?

    Leider ist das jetzt alles sehr sehr ärgerlich und mit irren Kosten verbunden. Aber ich bin zuversichtlich, dass mit diesen beiden Fachmännern an der Seite, wir zu unserem Recht kommen werden.

    Schöne Grüße
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 18.05.2012
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    Leistungsphase 8 des Architekten endet mit der Abnahme seiner Leistung. Erfolgt diese nicht explizit, ist ein fiktiver Termin anzusetzen.
    Dieser kann nicht vor der Abnahme des Bauherrn für die letzte Handwerkerleistung liegen. Sind während der Bauzeit Mängel erkannt, vom Bauherren beanstandet und dem Architekten zur Beseitigungsverfolgung mitgeteilt, so kann es sein, dass seine Abnahme noch gar nicht erfolgt ist, sollten diese Mängel ohne Verschulden des Bauherren noch immer offen sein. Aber das ist ein dünnes Eis.
    Ausserdem könnte das Erbringen von Leistungen der LP 9 eine mündliche Beauftragung nahelegen.
    Hier wäre dann zu klären, ob es Absicht der Parteien war, den geschlossenen Vertrag zu erweitern (dann wahrscheinlich Abnahme noch nicht erfolgt, da LP 9 noch nicht abgeschlossen sein kann) oder ob beide Seiten einen eigenen Vertrag für LP 9 wollten (dann kein Einfluß auf die Abnahme bis LP 8).
     
  7. #27 sylvia68, 18.05.2012
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    Hallo Ralf,

    ganz herzlichen Dank für die rasche Antwort. Das heißt, wir haben Glück im Unglück und können doch noch jemanden haftbar machen. Jetzt geht es mir doch etwas besser. Jetzt heißt es irgendwie die finanziellen Mittel beschaffen, um unser Recht durchzusetzen.

    Eines beunruhigt mich aber doch noch. Haben die fehlenden Ringanker an den drei Giebelwänden nicht auch Einfluss auf die Statik?
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2012
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    Das kann nur der/ein Statiker sagen.
     
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