Unklarheiten bezüglich Grundflächenzahl

Diskutiere Unklarheiten bezüglich Grundflächenzahl im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag! Wir sind zwei Architekturstudenten aus der Schweiz. Da wir uns nicht an das deutsche Baugesetz gewohnt sind, haben sich ein paar...

  1. #1 daitten, 11.01.2013
    daitten

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    Guten Tag!

    Wir sind zwei Architekturstudenten aus der Schweiz. Da wir uns nicht an das deutsche Baugesetz gewohnt sind, haben sich ein paar Fragen angehäuft. Wir arbeiten an einem kleinen Vorprojekt in einer Wohnzone II (GRZ 0.3) und wären sehr froh, wenn uns jemand helfen könnte!

    - Ist die zulässige Grundfläche der Fussabdruck des Gebäudes im Erdgeschoss (Durchdringung des Terrains) oder die Projektion aller Bauteile (Bspw. Erker oder Balkone) auf die Grundfläche?
    - Wäre eine Leichtbau-Aussentreppe entlang der Fassade als Nebenanlage (BauNVO §14) bewilligungsfähig oder muss diese ebenfalls in der zulässigen Grundfläche enthalten sein?
    - Sind bei der Grundfläche für andere Nutzen (wie überdachte Stellplätze & Garagen) nach §19 Abs. 4 befestigte Zufahrten zur Garage ganz hinzuzurechnen?
    - Was genau zählt als befestigte Anlage?

    Vielen Dank für jeden Hinweis!

    Freundliche Grüsse

    Daniel
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Für die GRZ zählt die Projektionsfläche (Schattenwurf auf dem Boden) incl. aller "Ausbeulungen!, dito für die GFZ, da aber für jedes Geschoß einzeln, wenn diese unterschiedliche Aussemaße haben.

    Für die GRZ zählen ausserdem zu 100 % dazu:
    Wege
    Terrassen
    Gartenhäuschen (teepavilion), Schwimmbecken usw.

    Einstellplätze(auch Garagen und Carports) und ihre Zufahrten zählen auch zu 100 %. Durch sie darf aber die GRZ (hier 0,3) um max. 50% (= 0,45) überschritten werden, wenn das nicht im B-Plan eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde.

    Also - Beispiel

    Haus mit Terrasse und Weg(en) hat eine Projektionsfläche von 165 m², das Grundstück hat 660 m²
    165/660 = 0,25 < 0,3 :28:

    Garage samt Zufahrt hat 100 m² = (165+100)/660 = 0,40 > 0,3! Aber unschädlich, da kleiner 0,45 und Haus alleine < 0,3

    Garage ganz hinten auf dem Grundstück und riesig = 165 m²
    GRZ = (165*2)/660 = 0,5 - No way, weil auch > 0,45.
     
  3. #3 daitten, 11.01.2013
    daitten

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    vielen Dank für die Info!
     
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