Unser Häusle hat ne feuchte Stelle

Diskutiere Unser Häusle hat ne feuchte Stelle im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, bin neu hier. Unser Daten: Haus Kfw 70 BJ 2013, Haben das Haus letztes Jahr gekauft. Einen Bausachverständigen hatten wir damals nicht...

  1. #1 petercon, 12.07.2021
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    Hallo,

    bin neu hier.
    Unser Daten: Haus Kfw 70 BJ 2013,
    Haben das Haus letztes Jahr gekauft.
    Einen Bausachverständigen hatten wir damals nicht beauftragt, da Haus BJ 2013.
    Nun Haben wir seit dem letzten Starkregen eine feuchte Stelle im Keller zwischen Decke und Aussenwand......
    Wir haben bereits auch große Probleme mit den Vorbesitzern.... (Dusche defekt usw.),
    hier die Bilder:


    Was sagt ihr dazu?
    Anwalt?
     

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  2. Yilmaz

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    Abdichtung Bodentiefe Fenster fehlt. Ewtl auch die Sockelabdichtung
     
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  3. #3 petercon, 12.07.2021
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    Was können wir da tun?
     
  4. Yilmaz

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  5. #5 petercon, 12.07.2021
    petercon

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    Na das ist mir auch klar..... Was ist aber genau zu tun?
    Überlegen halt erstmal einen Gutachter zu holen und dann ggf. mit Anwalt.
     
  6. Berndt

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    Gewährleistung ist ja wohl rum??
     
  7. SvenvH

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    Das könnte hier irrelevant sein. Die Mängel gab es mit Sicherheit auch schon vor dem Kauf und wurden womöglich wissentlich verschwiegen. Damit macht man sich Strafbar. Ein Gutachter und Anwalt sind schon richtig.
     
  8. #8 Gast82596, 12.07.2021
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    War das alles offen als es geregnet hat?
     
  9. Yilmaz

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    Schwierig nachzuweisen!
     
  10. #10 petercon, 13.07.2021
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    Nein, war nicht offen. Oben sind Travertin Platten im Kiesbett verlegt. Habe aufmachen müssen um zu schauen.
    Ja, das nachweisen wird sehr schwierig.
     
  11. #11 Gast82596, 13.07.2021
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    Ich würde sagen, schlechte Karten. Wer sagt denn, das es nicht zum ersten mal geschen ist?
     
  12. #12 petercon, 13.07.2021
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    Nun ist es ja auch so: wir haben drei Terrassentüren und die Terrasse geht ums Eck.
    Vorne am Sockel blättert der Putz ab. Das war beim Hauskauf bereits schon so. Wollten Anfang nächsten Jahres eh die Terrasse erneuern (heuer kein Geld mehr).
    Kann ich noch bis nächstes Jahr warten und was würde eine Sanierung von den Terrasentüren (glaube nur da haben wir das Problem) ca. kosten?
    Haben generell mit den Vorbesitzern Probleme und ganz ehrlich: nach vielen anderen Streitthemen war das jetzt das i Tüpfelchen. Versteht mich nicht falsch, bin wirklich ein umgänglicher Typ, aber der Vorbesitzer war nur Geldgeil und dem wünsche ich mittlerweile die Pest am Arsch!
     
  13. #13 Gast82596, 13.07.2021
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    Wart ihr zum Kauf gezwungen?
     
  14. #14 petercon, 13.07.2021
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    Nein, war nur das Traumhaus. Der Schnitt und die Lage passten super.....
    Nur das, was jetzt zum Vorschein kommt ist unter aller Sau. letztes Jahr mussten wir die Dusche ausbauen, da nicht richtig abgedichtet. Hat keine Sau vorher gemerkt. Erst als wir mehrmals hintereinander Duschen waren viel uns auf, dass es komisch riecht. Die hatten keine richtige Isolierung geschaffen! Alles raus und alles neu.
    Wir sind leider viel zu blauäugig rangegangen. Im nachhinein würden wir das Haus nicht mehr kaufen. Ist aber nun zu spät. Jetzt heißt es Schadensbegrenzung!
     
  15. #15 Milan80, 12.04.2022
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    Handelt es sich hier nicht um einen versteckten Baumangel auf den man 30 Jahre Gewährleistung hat gegenüber dem Bauträger?!
     
  16. BaUT

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    Stirbt dieses Märchen vom "versteckten Mangel" eigentlich nie aus? Das gibt es seit der letzten Schuldrechtsreform nicht mehr!
    Man müsste denm Bauleiter oder dem GU oder dem BT sog. "Organisationsverschulden" nachweisen oder sogar positive Kenntnis und wissentliches Verschweigen um eine Haftungsverlängerung zu erreichen. Glaub nicht dass das hier klappt.

    Sollten wir uns nicht lieber auf eine Abdichtungssanierung konzentrieren und den Haftungskram einem Baufachanwalt für Bau- und Immobilienrecht überlassen?


    Also mein Rat:
    Hol dir JETZT einen Sachverständigen und lass die Mängel der Bauwerksabdichtung feststellen und dann frag ihn auch gleich mal wie wahrscheinlich er das findet, dass es jetzt zum ersten mal aufgetreten ist, dann gehtst du mit dieser Aussage zu einem Anwalt und kannst evtl., die vom SV geschätzten Sanierungskosten vom Kaufpreis rückerstatten lassen.

    Solche Gerichtsverfahren haben wir als Sachverständige schon einige betreut...
     
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  17. #17 Milan80, 13.04.2022
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    Du meinst also, dass der Bauträger unwissentlich falsch gebaut hat und deshalb aus der Haftung ist oder meinst du der Bauherr hat nachträglich selber die Sockelabdichtung und Abdichtung der Fenster entfernt und ist deshalb in Regress zu ziehen?!
    Bin zwar kein Anwalt, aber wenn die Abdichtungen nicht DIN konform sind , gehe ich von einem Baumangel aus - wobei es lt. Unserem Gutachter keine DIN zur zwingenden Sockelabdichtung gibt.
     
  18. BaUT

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    Von wessen Haus reden wir hier grad? Wann endet die bauvertagliche Gewährleistungsfrist?
    Wenn Du Fragen zu deinem eigenen Haus hast, dann schreib diese doch bitte in deinem eigenen Threat.

    Du merkst schon dass sich deine Katze da argumentativ selbst in den Schwanz beißt?!
    Du behauptest: Ausführung nicht DIN-konform = Mangel!
    Danach zitierst du deinen SV: Sockelabdichtung lt. DIN nicht zwingend...
    Ergo: Es liegt gar kein Mangel vor?
    Was vermutlich irgendwie Quatsch ist - wie du sicher selber merkst.

    Zeig bitte eigene Fotos von den Schäden.
    Zeig bitte Fotos aus der Bauzeit.
    Gibt es eine Werkplanung zur Außenwand und den bodentiefen Fenstern und dem zugehörigen Abdichtungsanschlus?
    Hast Du eine Skizze von der Sockelabdichtung?

    Natürlich gibt es allgemein anerkannte Regeln der Technik (das sind nicht nur die DIN-Normen) wonach die Sockelabdichtung auszuführen ist, aber die sollte dein SV eigentlich kennen. Sachverständiger sollte sich eigentlich nur derjenige nennen, der besondere überdurchschnittliche Sachkunde hat.
     
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  19. BaUT

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    Ich meine was ich schreibe:
    Es gibt keine 30jährige Gewährleistung auf "versteckte Mängel"!
     
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  20. #20 Milan80, 20.04.2022
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    Erstmal wollte ich hier niemanden persönlich angreifen. Zu unserem Gutachter kurz - ich fand ihn in seiner Argumentation auch nicht sattelfest. Er teilte uns mit, dass es angeblich keine DIN gibt, die eine Sockelabdichtung vorschreibt, wovon ich keine Ahnung habe. Als Anlage übersandte er uns einen Auszug aus der DIN 18533-3 2017-07 - Wortlaut - entspricht zwar nicht den Fachregeln der Ziegelindustrie - gemäß Paragraf 13 Landesbauordnung wären bauliche Anlagen aber so anzuordnen, dass durch Wasser , Feuchtigkeit usw keine Gefahren bzw unzumutbare Belästigungen , wozu er jetzt Ausblühungen und Fugenschäden - wie bei uns zählt.
    Bei uns wurde der Klinker vor die Betonplatte erdteilberührt positioniert. Nun sind die Fugen unterhalb der horizontalen Sperre bei oftmals feucht. Sieht man an den dunklen Fugen. Der Bauträger reagiert natürlich nicht auf unsere Schreiben und vor allem an der Giebelseite /Wetterseite bröseln die Fugen unterhalb der horizontalen Sperre , wenn man drüberstreicht teilweise weg - wie Sand.
    Danke für eure Hilfe
     

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Unser Häusle hat ne feuchte Stelle

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