Unterboden neu aufbauen - Baujahr 1955

Diskutiere Unterboden neu aufbauen - Baujahr 1955 im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich saniere seit ein paar Wochen eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus - Baujahr 1955. Bei der Übergabe war...

  1. #1 SuperTech, 20.10.2018
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    Hallo zusammen,

    ich saniere seit ein paar Wochen eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus - Baujahr 1955.

    Bei der Übergabe war schwimmend Parkett verlegt... darunter kam Teppich, Linoleum, Pappe und Spachtelmasse zum Vorschein. Diese Schichten wurden alle fachmännisch entfernt bis auf den ersten Estrich/Betonboden.

    An einer Stelle kann man unter diesen untersten Boden sehen - und man kann Erde erkennen - Bilder anbei.

    Photo 20.10.18, 17 53 55.jpg Photo 20.10.18, 17 54 16.jpg Photo 20.10.18, 18 06 39.jpg

    Ist dies ein Problem? Der nächste Schritt soll mit Epoxidharz - Sand - neuer Estrich/Spachtelmasse je nach Höhe durchgeführt werden. Endbelag wird ein Parkett.

    Danke für eure Einschätzung und Tipps!

    Beste Grüße,
    SuperTech
     
  2. #2 simon84, 20.10.2018
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    Also wichtig wäre die Teilungserklärung zu sichten, welche Bestandteile der Wohnung Gemeinschaftseigentum und welche Sondereigentum sind.

    Dann würde ich den Ist-Zustand genau dokumentieren mit Fotos.

    Hintergrund: Nachträglich wollen dir alle möglichen Leute ggf. etwas wegen Schallschutz, Trittschall oder sonstiges anhängen. Evtl. wären auch Genehmigungen der WEG bei so massiven Sanierungen nötig (z.B. wenn nur der Oberbelag Sondereigentum ist)

    Erde in einer DG Wohnung (Bei BJ 1995 eigentlich in jeglichem Geschoss) ist eher unwarscheinlich, es handelt sich vermutlich um eine Schüttung.

    Je nach qm Anzahl ist ein komplett neuer Estrich eventuell sinvoller.
    Ausbessern ist sehr teuer, entfernen und neu machen ist im Vergleich relativ günstig.
     
  3. #3 SuperTech, 20.10.2018
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    Hallo,

    Danke für deine Antwort. Das Haus ist Baujahr 1955, daher auch der Zustand...

    Estrich rausmachen und neu ist leider keine Alternative - sehr große Wohnung und dann müsste ich auch Heizung und Elektrik neu machen - alles im Boden.

    Ist die Erde/Schüttung nicht automatisch eine Schalltrennung?
     
  4. #4 simon84, 20.10.2018
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    Sorry, BJ falsch gelesen.
    Ich wollte nur auf die allgemeinen Schwierigkeiten hinweisen, du schreibst ja WOHNUNG, folglich gehört dir nicht das ganze Haus.
    Weitreichende rechtliche Folgen. Ich sag nur Neider, andere Eigentümer usw.

    Natürlich kannst du auch "ausbessern", das kommt auch immer drauf an, welcher Belag obenauf kommt.
    Bei fest verklebtem Bodenbelag wie z.B. Fliesen ist es etwas kritischer und man sollte eigentlich die Bauteilfugen obenauf als Dehnfuge übernehmen.

    Bei einem schwimmend verlegten Boden wie Klick"parkett" oder Laminat ist es natürlich nicht so kritisch.
     
  5. #5 Lars Lange, 22.10.2018
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    Weitreichende rechtliche Folgen? In wie weit?
     
  6. #6 simon84, 22.10.2018
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    Änderungen an Gemeinschaftseigentum sind nur mit Zustimmung der WEG möglich, zu wenigen Ausnahmen gibt es abweichende Gerichtsurteile.

    Typische (teilweise objektiv absolut unberechtigte) Aufhängepunkte anderer (neidischer) Miteigentümer und deren Mieter sind:

    - Verschlechterung von Schallschutz "Seit die da oben renoviert haben, hört man jeden Schritt"
    - Verschlechterung von Wärmedämmverhalten "Seitdem die da oben renoviert haben, habe ich Schimmel am Übergang Wand/Decke"
    - Angebliche Beeinträchtigung vom Tragwerk "Die haben da oben renoviert, jetzt habe ich Risse in der Wand"

    Hier kommt man dann schnell in die Situation - insbesondere bei vermieteten Wohnungen -, dass der Mieter dem Vermieter evtl. eine Miete kürzt oder sehr unangenehm wird. Je nach dem wie informiert bzw. schlau der Vermieter ist, hat man dann als Eigentümer welcher die Bauarbeiten zu verantworten hat schnell den einen oder anderen Gerichtsprozess mit offenem Ausgang an der Backe.
    Ganz abgesehen davon, dass das Verhältnis mit WEG und deren Verwalter massiv gestört wird, sollte man doch noch deren Zustimmung für gewisse Maßnahmen benötigen.

    Ich kann daher nur raten vor Durchführung jeglicher Bauarbeiten in einem Mietshaus zumindest die WEG und die HV über die Durchführung der Arbeiten in Kenntnis zu setzen mit dem groben Umfang, auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist oder es kein Gemeinschaftseigentum berührt. Jedes Detail muss man natürlich nicht erwähnen, aber wenn gestemmt oder geschlitzt wird sollte man das schon so kommunizieren.
    Vermeidet viele Probleme.

    Und generell sollte man sich mit der exakten Teilungserklärung und der jeweiligen Definition von Sonder-/Gemeinschaftseigentum genauestens auseinandersetzen. Da gibts es öfters die größten Überraschungen (Was, die Fenster gehören gar nicht mir selber ???)

    Der Estrich in der Wohnung ist oft Gemeinschaftseigentum, daher wäre jede Änderung daran WEG Thema.
     
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