Unterfangung 5 Etagen Mehrfamilienhaus

Diskutiere Unterfangung 5 Etagen Mehrfamilienhaus im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, dieses ist mein erster Beitrag. Ich habe nachfolgende Situation, wie auf der Bildanlage vorgefunden. Dazu folgendes: Es handelt sich um...

  1. #1 Bauleiter157, 02.07.2018
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    Hallo,
    dieses ist mein erster Beitrag.
    Ich habe nachfolgende Situation, wie auf der Bildanlage vorgefunden.

    Dazu folgendes: Es handelt sich um ein 5. stöckiges Mehrfamilienhaus, welches Unterfangen wird, um den Keller dann als zusätzlichen Gewerberaum zu nutzen.
    Dabei muss das vorhandene Fundament um Teilweise 1,50m unterfangen werden.

    Muss die Unterfangung zwingend nach DIN 4123 ausgeführt werden?
    Es gibt keine Protokolle und keine Setzmarkierungen, es gibt auch keine Querschnittsdarstellungen und die Statik dafür gibt es auch nicht.
    Ausführung: Ausgraben bis auf ca. 2,00m unter dem alten Fundament, dann 70cm hohes Fundament betonieren, Mauerwerk mit KS-Rohdichte 2,0 und Mörtelgruppe IIa bis ca. 10cm unter dem alten Fundament, abschliessend von Hand mit Unterstopfmörtel den Zwischenraum verfüllt.
    Es gibt keine Anpressung mit Stahlkeilen oder Ähnliches.

    Für mich sah das nicht nach DIN 4123, die Aussage vom NU war, der Statiker hat für alles sein OK gegeben.
    Eine ordentliche Überwachung fand nicht statt.
    Deshalb meine Frage: Ist die Ausführung fachgerecht, auch wenn sie nicht nach DIN ist?


    Unterfangung 31.jpg Unterfangung 32.jpg Unterfangung 33.JPG Unterfangung 34.JPG
     
  2. #2 Andybaut, 02.07.2018
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    Hallo,

    die DIN 4123 ist bauaufsichtlich eingeführt.
    Deren Umsetzung ist daher baurechtlich geschuldet im Gegensatz zu anderen Normen.

    Aber da muss doch irgendein Statiker dabei sein, oder?
     
  3. #3 Bauleiter157, 02.07.2018
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    Der Statiker ist etwa alle 2 Wochen für eine Stunde vor Ort, der ausführende NU verfügt lediglich über Hilfsarbeiter, habe den Statiker angeschrieben, er sollte mit die komplette Statik zusenden, hat geschickt alles, ausser die Gründung.

    Der Architekt hat die Bauleitung, ist aber auch nur einmal die Woche für eine Stunde vor Ort, der wiederum hat die Arbeiten an eine Firma vergeben, der wiederum an einen Nachunternehmer, der nur die Lohnleistung erbringt. Der Hauptunternehmer bringt nur das Material und keinen Fachbauleiter, vom NU ganz zu schweigen.
    Der NU begründet seine Ausführung mit mündlichen Angaben des Statikers.

    Ich wollte jetzt dem Bauherrn nicht verunsichern, wenn es nicht handfest ist, gegen die Ausführung bedenken anzumelden.
     
  4. #4 Andybaut, 02.07.2018
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    Nein, da diese DIN baurechtlich verbindlich ist.
    Aber was ist nun konkret die Abweichung aus deiner Sicht?
     
  5. #5 Bauleiter157, 02.07.2018
    Bauleiter157

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    Es gibt nur eine Grundrisszeichnung, keine weiteren Angaben, dachte da müsste mehr sein, bei einer solchen Konstruktion, keine Statik für die Fundamente.
    Keine Bau bzw. Fachbauleitung, die diese Arbeiten überwacht und dokumentiert.
    Keine Rissbeobachtungen, und Risse sind da, die sich durch die Außenwände ziehen.

    Kraftschlüssiger Verbund
    Material: dachte Rohdichte 2,2 und MG III, hier ist 2,0 und MG IIa
     
  6. #6 Gast84488, 21.10.2018
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Hier ist erstmal zu klären, ob die DIN 4123 überhaupt gilt ... kommen durch das gebäude mehr als 250 kN/m ... gilt die Norm nicht mehr .. :D bei 5-geschossigen Gebäuden würde ich das als erstes prüfen. Die 4123 ist keine Universalnorm für Unterfangungen ... :D
     
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