Unterfangung - Baulücke

Diskutiere Unterfangung - Baulücke im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, folgender Sachverhalt (Forum mehrere Male durchforstet ohne Treffer): Ausgangssituation: Neubau eines Reiheneckhauses mit...

  1. #1 michaeld, 03.04.2017
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    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt (Forum mehrere Male durchforstet ohne Treffer):

    Ausgangssituation:
    Neubau eines Reiheneckhauses mit Keller in eine Baulücke durch einen Bauträger. Bauantrag wurde bereits erteilt. Einzige offene Frage ist die Unterfangung der Garagen.

    Siehe Bild
    Capture.PNG

    An der rechten Seite unseres Grundstücks befindet sich ein Haus mit Keller. Links Fertiggaragen.

    Laut unserem Architekten (Rücksprache mit Tiefbauer) ist eine Unterfangung des Nachbarhauses nicht nötig allerdings stellen die Fertiggaragen (Tafelbaugaragen) ein großes Problem dar.
    Ein erstes Angebot für die Unterfangung wurde auf 32TEUR taxiert.

    Zur Zeit warten wir noch auf zwei Angebote von Statikern zur Berechnung der Unterfangung.

    Könnt Ihr mir eure Erfahrung diesbezüglich mitteilen? Wir hatten 15TEUR kalkuliert und sind nun geschockt zu hören das wir hier mit 32TEUR rechnen können sollte der Statiker keine andere Idee haben.

    Beste Grüße
    Michael
     
  2. #2 bauspezi 45, 03.04.2017
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    Unterfangungsarbeiten sind teuer weil sie schrittweise ausgeführt werden müssen
    ich schätze mal des man ca. 3m tief teilweise Aussachten und das Erdreich abstützen.
    die 32Tsd sind schon realistisch.
    die Arbeiten müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden.
    bei solchen Arbeiten sind schon ganze Häuser eingestürzt...
     
  3. #3 michaeld, 03.04.2017
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    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Gibt es denn verschiedene Varianten der Unterfangung und werden diese ausschließlich vom Statiker berechnet?
    Grundsätzlich würde ich sagen stehen wir uns ja fast günstiger wenn wir 3 neue Fertiggaragen dort hinstellen.
     
  4. #4 bauspezi 45, 03.04.2017
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    Die Möglichkeit wäre natürlich die beste und günstigste Lösung.
     
  5. #5 Wieland, 03.04.2017
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    Die beste Lösung wäre zu hinterfragen ob es im genannten Fall überhaupt rechtmässig ist, ein Nachbargrundstück so zu tangieren dass für den Nachbarn nicht unerhebliche Kosten bei Baubeginn entstehen!

    Grüße
     
  6. #6 bauspezi 45, 03.04.2017
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    @Wiland : Glaskugel an gehabt ? du weißt doch nix gemaues !!
     
  7. #7 Wieland, 03.04.2017
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    Meister der Steinkunst. natürlich weis ich nichts genaues! Aber die Regel ist nun mal,dass ich Nachbargrundstücke nicht einfach durch meine Bauweise erheblich benachteiligen darf! Deshalb muss das geprüft werden! Und wenn jemand Schadenersatzpflichtig ist.Dann soll er die Unterfangung bezahlen! Dummheit schützt vor Strafe nicht!

    Grüße Michael Wieland
     
  8. #8 Fred Astair, 03.04.2017
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    Das heißt, der Garagenbauer ist verantwortlich?

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