Untergeordneter Quergiebel

Diskutiere Untergeordneter Quergiebel im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nachdem nun offensichtlich abweichend errichtet wird respektive wurde und die Genehmigung vorliegt , warum wird die Behörde nicht eingeschaltet -...

  1. #41 Interessiert, 26.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2023
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    Anwalt ist gerade 3 Wochen im Urlaub. Ich denke er wird eine Meinung dazu haben.

    Bedeutet?

    Sondern?

    Welche Bergriffe meinst du?
    BA=Bauamt?
    Daran wäre ich sehr interessiert, warum, welche Gründe gibt es ?
    In einem anderen Thread habe ich gefunden, dass wenn ein Treppenhaus darin verbaut ist, kann es nicht mehr untergeordnet sein.

    Das versuche ich rauszufinden, aber wenn ein Einspruch anhängig ist, sollte man Ergänzungen und Änderungen dann nicht auch automatisch erhalten?
    Ansonsten Behörde 1 hat es genehmigt, Einspruch und es wurde einer anderen Behörde 2 zur Prüfung gegeben. Auf das Ergebnis warte ich nun seit Monaten.

    Das Ding steht vor mir und ich beschreibe was ich sehe. Die Orginalpläne haben eher verschleiert wie die Größen-Verhältnisse sind.

    Ich habe das beste versucht. Tut mir leid wenn es nicht deinen Qualitätsstandards entspricht.

    Wie gesagt ich versuche mein Bestes und arbeite nicht tagtäglich damit. Darum hilft einfach nachfragen und ich versuche zu liefern was ich kann. Es ist mir schon klar, dass es hier eine Herausforderung ist.
    Trotzdem vielen Dank, dass du es versucht hast und bis hierhin alles gelesen hast.
     
  2. SIL

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    Nein.
    Du verwirrst alle ...

    Wenn dein Einspruch fristwahrend begründet und zulässig war würde er den BA ( du hast gegen den Bauantrag eingereicht? ) vorerst hemmen und bei genügend 'begründeten Potential ' Änderungen wie Dispens / Abweichungen Nachtrag erforderlich gestalten, hast du aber gegen die erteilte Baugenehmigung Einspruch/ Widerspruch eingelegt sieht es zwar ähnlich aus aber nicht im Fortgang hier erfolgt nicht automatisch eine Hemmung oder Aussetzung , diese hättest du nur mit zum Beispiel einer einstweiligen Verfügung erreicht ...
    Was deine Aussage zur Prüfung der Baugenehmigung in einer übergeordneten/ vorgesetzen Behörde betrifft so sind die 8 Monate nicht glaubhaft ...diesen Risiko setzt sich selten einer aus , ich gehe eher von Fehlern in deinen Einspruch aus ...
    Dazu braucht es keinen Anwalt - das kann jeder Betroffene selbst ...
    Was stellt eine Gaube im DG Maisonette dar über 2 Geschosse ? Hier liegt doch immer noch je nach Einschnitt in der Hauptfläche des Daches eine Unterordnung vor - ergo Einzelfallbetrachtung.
     
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  3. #43 Interessiert, 26.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2023
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    Interessant, wie kann man dann gegen Änderungen weiteren Einspruch einlegen? Auf jeden Fall kann ich dann nicht beantworten, ob es weitere Änderungen gab wie z.B. der Dachtyp.

    Dafür habe ich einen Anwalt. Es geht um die Baugenehmigung, welche von Behörde 1(Landratsamt) genehmigt wurde. Fristen wurden eingehalten.
    Einstweilige Verfügung + Baustopp hat der Anwalt aufgrund des langen Zeitraums damals nicht für angebracht gehalten. Da wurde gerade erst mit dem Aushub begonnen. Vielleicht sieht die Sache nun anders aus.

    Anwalt
    "unser Widerspruch vom x.01.2023 gegen die mit Bescheid vom xx.11.2022
    erteilte Baugenehmigung zum Aktenzeichen xxx wird wie folgt
    begründet
    "

    Schreiben Behörde 1

    "Nach alledem werden wir den Widerspruch zum xx.05.2023 an das XXX
    zur weiteren Entscheidung vorlegen, da wir die erteilte Baugenehmigung für
    rechtmäßig halten und dem Widerspruch daher nicht abhelfen können.
    "

    Okay sind "nur" 6 Monate :). Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

    Schon klar, aber wenn ich einen Anwalt habe, will ich diesen jetzt doch nicht übergehen und es selbst in die Hand nehmen.
    Jetzt bin ich verwirrt, du hast oben geschrieben "Auch das ist möglich, wobei ich eher hier nicht mehr von untergeordneter Gaube spreche"...
    Darum meine Frage, warum ist es für dich nicht untergeordnet
     
  4. SIL

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    Du wirfst wieder 2 aus den Kontext ....das letztere bezog sich auf die Aussage sobald ein Treppenlauf in einer Gaube liegt - ist diese nicht mehr untergeordnet ..das ist so pauschal nicht zutreffend.

    Viel Spaß beim VG , aber nach deinem Vortrag die Baugenehmigung liegt dir ja vor , nunmehr würde ja eine Klage gegen die Abweichung der Ausführung als zweiter Aspekt hinzukommen....aber diesmal nicht gegen die Behörde maximal als Streithelfer insofern diese Kenntnis von der nunmehrigen Errichtung hat ....und dies als Duldung sah...
     
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  5. #45 hanghaus2000, 26.11.2023
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    Warum machst kein Foto? Da sparst Dir die wenig genauen Skizzen.

    Garage 9 m lang ist in vielen BL ohne Probleme möglich. Da geht Deine Klage ins Leere.

    Wer sagt Dir denn, das das Haus so wie gebaut nicht genehmigt ist?

    Ich habe auch nicht genau nach BBP gebaut. Da reicht ein Antrag beim LRA und schon geht das. Abweichungen vom BBP sind recht oft möglich dauert halt nur etwas länger.

    Wenn ich Deine Angaben richtig verstanden habe, ist nur die Höhe des Bauwerks festgelegt.

    Gibt es denn zu Dachaufbauten Angaben im BBP?

    Ansonsten gilt die LBO. Welches Bundesland?
     
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  6. #46 hanghaus2000, 26.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2023
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    "Nach alledem werden wir den Widerspruch zum xx.05.2023 an das XXX
    zur weiteren Entscheidung vorlegen, da wir die erteilte Baugenehmigung für
    rechtmäßig halten
    und dem Widerspruch daher nicht abhelfen können.
    "
    Das LRA sagt es doch. Nun kannst mMn nur noch was tun, wenn die Änderungen nicht angezeigt wurden. Da gewinnst mMn lediglich Zeit. Das LRA wird die Änderungen genehmigen. Ob Dir der etwas seltame Giebel gefällt oder nicht.

    Der zusätzliche Giebel mus ja nicht mal ein Dachaufbau sein.

    So Nachbarn wie Dich braucht kein Mensch.
     
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  7. #47 Interessiert, 26.11.2023
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    Das habe ich schon verstanden, darum meine Nachfrage was du mit dem anderen Nebensatz weiter oben gemeinst hast. Warum es für dich nicht untergeordnet ist?

    Tut mir leid ich kann dir nicht ganz folgen.

    Dagegen klagt auch keiner...

    Höhe, Breite und Vollgeschossanzahl

    Gibt einen Absatz über die Breite, den kann ich später raussuchen. Bundesland ist BW

    Weil ich meine Rechte prüfe und das Gefühle habe das nicht alles korrekt ist? Wenn ein Gericht so entscheidet ist doch alles gut und ich weiß das alles rechtens ist.
    Im bisherigen Ablauf wurden eben einige Sachen verschleiert, bis das manche Punkte wie Abstandsflächen und Vollgeschossanzahl mit den aktuellen Unterlagen nicht überprüft werden können. Das LRA sagt es und ich habe eben Einspruch/Widerspruch eingelegt. Darum geht es eine Instanz weiter zur Prüfung. Dafür sind diese Mittel doch da.
     
  8. #48 hanghaus2000, 26.11.2023
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    Ob das Dein Nachbar auch so locker nimmt??? Ob Alles rechtens ist kann man auch ohne Klage prüfen lassen.
     
  9. #49 Interessiert, 26.11.2023
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    Mein Nachbar interessiert sich für die Nachbarschaft nicht sonderlich. Es wurden zum Beispiel gebeten, ob man sich zusammensetzen kann wo die WP hinkommt.
    Aussage: "Ich nehme eh Gas".
    Wo steht sie jetzt? Beim anderen Nachbar auf der Grenze(!!!) vor der Terrasse und Schlafzimmer.

    Auch wenn man einem anderen Nachbar vor die Terrasse einen 9 Meter Beton-Klotz ohne Abstand hinstellt, hätte man auch mal vorab kommunizieren können. Es gab genügend Möglichkeiten und Gespräche wurden ja gesucht, also es ist ja nicht so, dass in die Richung nichts passiert ist
    Die Frage ist ob ich hier alles schreiben soll, um die Seiten hier endlos zu füllen. Prinzipiell versuche ich an die Sache emotionslos und neutral heranzugehen, um ein paar sachliche Argumente zu finden.

    Und wie? Wenn ich nicht Klagen muss, bin ich auch froh. Spart auch eine Menge Geld...
     
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    Ich habe keine bestimmten / besonderen Qualitätsstandards. Du solltest/wolltest Zeichnungen aus dem Bauantrag abmalen. Ich kenne solche Zeichnungen nur in der Form, daß sie proportionstreu sind. Wenn Du sie so verquer abmalst, daß Du eine Linie im Maßstab Irgendwie und die nächste Linie im Maßstab Weißmannicht darstellst, kommt dabei eine ungelenke Kinderzeichnung heraus, die bei den (an sich hilfsbereiten) Lesern mehr Verwirrung als Erhellung stiftet, dann muß ich mich leider ausklinken und lieber dem nächsten Patienten helfen, der besser mitwirkt. Schließlich habe ich meine Freizeit auch nicht auf dem Jahrmarkt gestohlen.
     
  11. SIL

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    Ich bin nicht sicher ....ich habe im ganzen Kontext bis jetzt noch nicht das Ziel verstanden....gegen was und warum er Klage erheben will ...die Frage stellt sich natürlich nach der Sinnhaftigkeit der Klage , Anwälten ist es grundsätzlich ( bis auf einige Ausnahmen) ob obsiegt wird oder nicht , da zählt nur der Cash ...
    Lass dies deinen FA erledigen, wobei ich hier so meine Zweifel habe - denn spätestens bei Errichtung Dachstuhl ( welcher völlig abweichend von der Genehmigung ist ) hätte das zuständige Amt ( Landratsamt ) unterbinden müssen ...
     
  12. SIL

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    Und dann .....welche Erkenntnisse bringt dies .....i follow Ant :closed:
     
  13. #53 Interessiert, 26.11.2023
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    Z.b. wenn der Quergiebel nicht untergeordnet ist, dann ist er zu hoch gebaut.
    Darum hat es mich auch interessiert, was deine Begründung ist, dass er nicht untergeordnet ist.
    Es klang so, dass es für klar ist, dass es nicht untergeordnet ist.

    Habe ich tatsächlich gemacht, sieht auch dementsprechend so aus.
    Nur bei den Stockwerken nach unten habe ich abgekürzt. Grundriss habe ich aufgrund den Längen angaben einfach kurz gezeichnet. Ja das ist nach keinem Maßstab.
    Ich versuche mal ein aktuelles Bild einfach zu machen, aber ist nicht so einfach das gut auf ein Bild zu bekommen in der Höhe ;).
     
  14. #54 hanghaus2000, 27.11.2023
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    Ich habe es ja schon einmal geschrieben. Aber hier noch ein Zitat von einem Architekten. Der sieht es so wie ich. Es ist kein Dachaufbau sondern ein 3. Giebel.

    "Quergiebel Dachaufbau?
    Frage: wir sind in der Planung unseres Einfamilienhauses (Rems-Murr-Kreis). Es geht um einen 3. Giebel( L4m x B1m), den wir auf der Südseite mit einem Flachdach bauen wollen. Das Haus hat eine Länge von 11,75 und im B-Plan steht folgendes drin...Dachaufbauten sind zulässig, wenn ihre Länge 1/3 (33%) der Dachlänge je Seite nicht überschreitet. Ihre Einzellänge darf max. 3,8m betragen. Wird die gesamte Länge des Daches mit Dachvorsprung gerechnet oder die Hauslänge? Gilt der Punkt Dachaufbauten überhaupt für einen 3. Giebel oder bezieht es sich nur auf Gauben? Dann müssten wir den Giebel verkleinern, was wir jedoch nicht wollen, da sich im OG das Bad darin befindet. Über eine kurze Info sind wir dankbar.


    Antwort: Ein Quergiebel ist kein Dachaufbau, wenn es sich um ein Flachdach handelt, ist es nicht einmal ein Giebel.


    Bei Ihnen handelt es sich um einen Erker. Diesen können Sie, im Rahmen der sonstigen Vorschriften, unabhängig von den Vorgaben für Dachaufbauten errichten."

    Damit ist doch klar warum das LRA der Meinung ist, das kein Verstoss gegen das Baurecht vorliegt.

    Das haette man mit Google ohne Anwalt leicht beantworten koennen.
     
  15. #55 hanghaus2000, 27.11.2023
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    Das Du das Problem leider immer noch nicht verstanden hast.
     
  16. #56 simon84, 27.11.2023
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    Naja wenn ich mir die Skizzen so anschaue und die Antwort vom Bauamt dazu, für mich persönlich wäre das wohl der Punkt den Deckel drauf zu machen
    Aber gut das kann jeder machen wie er will

    Wenn das BA auf der Seite des Nachbarn ist dann ziehen die einfach tektur, Abweichung, Ermessen etc. und du hast den schwarzen Peter

    Ob das Dach flach oder Pult ist mit paar grad DN ob der Umbau nen Meter weiter links oder rechts steht ändert nicht unbedingt was an der Genehmigungsfähigkeit

    viel Erfolg vorm VG trotzdem
     
  17. #57 Interessiert, 28.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 28.11.2023
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    Danke für die schnellen Antworten.

    Der Meinung/Auffassung bin ich auch, dass es ein Erker ist. Und generell wenn überhaupt ein Giebel, dann nicht untergeordnet.

    Das LRA ist der Meinung, dass es ein untergeordneter Giebel ist und darum sieht das LRA keinen Verstoß vor.
    Wenn es ein Erker oder nicht untergeordneter Giebel wäre, dann würde ein Höhenverstoß vorliegen.

    Findest wirklich? Es gibt nirgends eine genaue Definition zwischen Erker, Gauben, Giebel und was es sonst alles für Begriffe gibt. Jeder interpretiert ein wenig was anderes rein.

    Das habe ich verstanden, dass dagegen zu Klagen keinen Sinn macht. Das ist mir nur aufgefallen, dass es anders gebaut wurde als geplant (was ich weiß, kann ja sein das es genehmigt wurde/ist). Wenn das nur eine Verschiebung zur Folge hat ob es ein FD oder PD hat, ist das nicht der Ansatz.

    Ansonsten noch zum Plan folgende Punkte:
    "Auf Erkern, Vor- und Zwischenbauten sowie sonstigen untergeordneten
    Bauteilen sind Flachdachbereiche zulässig
    Dachaufbauten, untergeordnete Quergiebel (Zwerchgiebel) und Dacheinschnitte sind
    zusammengerechnet bis zu 50 % der jeweiligen Trauflänge zulässig.
    Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel müssen mindestens 0,90 m
    unterhalb des Firstes angeordnet werden.
    Je Dachseite ist nur eine Art von Dachaufbauten zulässig. Dies gilt auch für
    Hausgruppen.
    "
     
  18. #58 simon84, 28.11.2023
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    Ich würde rein deshalb nicht klagen weil es teuer wird, Ausgang ziemlich unsicher (musst mal deinen Anwalt fragen aber immer anderen eigeninteresse denken) und ein Rückbau wird da eher nicht stattfinden ….

    lass doch mal einen unvoreingenommenen Dritten vor Ort den Plan und das Bauwerk anschauen und nicht so drauf achten, ob die Position oder Dach Form anders ist sondern die gesamt Wirkung der Veränderung

    Vermute mal dass dann eher dabei rauskommt dass die Gesamtwirkung fast gleich ist und somit ist das Thema doch durch

    dass es dich wurmt kann ich total verstehen
     
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    Ein Strafrechts- oder Scheidungsanwalt mag das für interpretierbar halten, aber deshalb nimmt man ja einen Baurechtler dafür. Ein Erker ist immer nicht bodenständig, sonst ist es ein Risalit oder Zwerchhaus. Ein Giebel ist er nicht, kann aber einen solchen haben. Gauben springen immer hinter der Trauflinie zurück. Objektiv kann der Fachmann das unterscheiden, auch wenn der Volksmund einen Eintopf daraus rührt.
     
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    So ist es Ant und nochmals hier ist keinerlei 'untergeordnete Version a la Giebel Quergiebel Risalit Avantcorps etc whatever 'zu sehen , wenn die 'Zeichnung' halbwegs stimmt , ist hier eine völlig andere Dachform entstanden, die ursprüngliche 'leichte' Ausführung eines wie auch immer vom EG zum DG in 'Giebel' führend - ich sehe hier ein dreiseitig gesatteltes Dach wobei sich hier aufgrund der Abmessungen und der recht brachialen Einschnitte ,schon eher die Frage was stellt das Hauptdach dar .... soviel ich habe die Problematik nicht erkannt ihr Experten, da der TE respektive sein FA die Baugenehmigung erlangt hat ist hier ein wesentlicher Ansatz und nicht ob Giebel oder nicht ...oder Neigungsänderung etc insofern , bei Fertigstellung und keinerlei Änderung in der Genehmigung , sehe ich Potenzial für prozessualen Fortgang.
     
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