Unterkellerte Terrasse mit Granitplatten. Aufbau???

Diskutiere Unterkellerte Terrasse mit Granitplatten. Aufbau??? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Oooooh, mir wird immer übler! Was bewirkt denn der Einkornbeton am Kupfer? Nochmal der Aufbau wenn ich alles richtig in Erinnerung habe. Auf...

  1. #21 Natursteinbelag, 13.10.2012
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    Oooooh, mir wird immer übler!

    Was bewirkt denn der Einkornbeton am Kupfer?

    Nochmal der Aufbau wenn ich alles richtig in Erinnerung habe.

    Auf die Betonplatte Bitumenanstrich, dann normale Schweißbahn.
    Aufbringung der Styropor(?) Dämmung mit teilweiser Unterfütterung mit Perlschüttung zur Gefälleherstellung . An den Rändern aus Holz.
    Aufbringung einer BauderTec KSA Duo Abdichtung.
    Anbringung der Kupferblechwinkel an den Wänden, bzw Kupferabtropfkanten vorne zum Garten.
    Aufbringung einer beschieferten Schweißbahn in der Waagerechten.
    Trittfläche vor der Tür ohne Schweißbahn, nur Kupfer.

    An der Hauswand war schon eine Styropordämmung vorhanden. Vor diese wurden die Kupferbleche gesetzt und mit Abschlußprofilen befestigt. (siehe Foto)


    Wenn ich nun einmal die ganzen Antworten zusammenfasse kommt folgendes heraus.

    1: Es wurde vermutlich falsches Material für die Einkornschicht benutzt. (Auswaschungen)
    2: Trasszement darf nicht mit Kupfer in Verbindung kommen.
    3: Die Wasserführung durch die ca. 3cm dicke Schicht wird im Winter die Platten aufsprengen.
    4: Es muss abgerissen werden?

    Wie soll den danach der Unterbau aussehen? Eigendlich ist die Höhe nicht viel veränderbar. Das bedeutet: 3 cm Unterbau unter den Platten. Sonst muss ich auch einige Bleche am Kellerabgang erneuern lassen. Maximal 4-5 cm sind möglich, dann ist aber der Ablauf aus der Terrassentür innerhalb der Platten und müßte verschlossen werden.

    Ich könnte jetzt schon kot...... Warum habe ich nur die falsche Firma genommen.


    Was haltet ihr den von der Verwendung von Sakret PFE2 Pflasterfugenmörtel? 2 komponentiger Reaktionsharzmörtel.

    LG Thomas
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Falsche Fragestellung!!!

    Richtig heisst die Frage:
     
  3. #23 Gast036816, 13.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum er die firma genommen hat? weil es die billigste war, die leistung nicht klar definiert war und dann wird los geschustert.
     
  4. #24 Natursteinbelag, 13.10.2012
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    falsch, wir suchen Firmen nicht nach dem Preis aus, sondern nach Empfehlungen. Von billig kann man bei der Baustelle nicht reden. Außer bei der Ausführung.

    Zitat:"Fachmenschen genommen, der das plant und die Ausführung überwacht??? "

    Das frage ich mich im nachhinein auch.
     
  5. H.PF

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    DIE Diskussion führe ich ständig... WIESO nimmst du keinen Planer für deine Arbeiten??? : Immer wieder das Argument: Das sind doch Handwerker, die müssen doch wissen was sie tun... Aber mal gewerkeweise übergreifend denken, das können da doch die wenigsten. Und dann immer wieder das Argument: Kosten oder: es ist doch nur eine Kleinigkeit, die jetzt erledigt werden soll. Ja, und was ist mit dem Rest der Maßnahmen, die da nächstes Jahr mit reinspielen? Da kann man doch besser direkt einen Planer einschalten...
     
  6. #26 ars vivendi, 13.10.2012
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    Das ist mal wieder typisch für hier. Planer für jeden Furz. Vielmehr ist es schade, das viele Fachfirmen solchen Pfusch bauen. Mal ganz im Ernst, der Großteil der Bevölkerung dürfte sich nicht wirklich für jede Arbeit einen Planer leisten können. Dafür gibt es normal Fachfirmen, die dies ordentlich erledigen sollten.
    Wenn solch Pfusch wie hier hervorkommt, ab zum Anwalt und dem Auftragnehmer die Hosen runterziehen.
     
  7. H.PF

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    Da sind mehrere Gewerke beteilig, da gehört einfach ein Planer hin... Ich kenne kaum einen Galabauer der da wirklich Ahnung von hat was geht und was nicht und ich kenne kaum einen Dachdecker der da auch weiß was geht und was nicht geht... Und man lässt nicht seinen wirtschaftlichen Feind planen... Im Endeffekt spart man damit Geld...
     
  8. #28 wasweissich, 13.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    holger , unsere kunden sind nicht meine feinde ...:shades

    das problem hier scheint zu sein , dass da zwei (oder noch mehr ) gewerke aufeinander geprallt sind , ohne das der eine den anderen irgendwie berücksichtigt hat . dazu kommen dann noch bauherrenseitige vogaben , die das problem verschärfen .

    das eine plattierung mit einem derart niedrigen aufbau problembehaftet ist , ist so ziemlich allen klar .

    also ist das fundamet des übels schon lange bevor der plattenleger ins spiel kommt gelegt . also der , der die betondecke gemacht hat ? dann macht der dachdecker irgendwas feines hin . besandete schweissbahn als untergrund für eine plattierung ist m.m.n völlig unpassend .
    zu wenig gefälle baut er auch noch ein . eine rinne , die hingehört hätte , spart er ein . den hinweis auf die notwendigkeit auch .

    dann kommt einer der plattenlegen kann (oder auch nicht , wobei die platten so schlecht nicht verlegt zu sein scheinen ) und baut etwas , was in dem vorliegenden fall absolut nicht passt .

    ich will ihn nicht freisprechen , aber das ganze müssen sich mehrere leute auf die stirn malen (in spiegelschrift )

    also ist der planerhinweis so verkehrt garnicht , weil da hätte man einen , der gehaftet hätte , wenn er sowas durchgewunken hätte ...
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Super Tip. Kostet dann nochmals mehr Geld, da man Schiffbruch erleidet. Der Meisterzwang wurde in vielen Gewerken abgeschafft, welche Planungskopmpetenz erwartet man denn von "Fachfirmen"? Noch dazu in Fällen, in denen fröhlich irgendwas zusammengebaut wird? Wenn ich bei sowas sparen will, kann ich es entweder fachlich selbst beurteilen, oder ich bleibe bei einem System von einem Hersteller. Oder ich nehme einen Planer, der es dann verantwortet.
     
  10. #30 Gast036816, 13.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    solche sprüche sind auch typisch.

    um das zu schaffen, musst du erst einmal selbst die hosen runter lassen und einen anwalt, einen sachverständigen bezahlen. u. u. gerichtsgebühren vorstrecken, einen vom gericht bestellten sachverständigen, hier können es auch mehrere werden, zur hälfte das honorar vorstrecken. wenn der vertrag dann nicht viel hergibt, bleibt ein teil beim auftraggeber hängen, weil das gericht ihm einen teil mit dem urteil zuweist. auf die erste verhandlung wartest du 2 jahre, bis zur 2. verhandlung sind es dann insgesamt 3 jahre.

    da wurde dann richtig gespart.
     
  11. #31 Natursteinbelag, 15.10.2012
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    Tja, nachdem erst die Hilfe die hier geboten wird fachlich recht gut klang,
    driftet es dann immer mehr in die Meckerecke. Hätteste mal....
    Ja, dass hilft mir jetzt richtig gut weiter. Da kann ich auch meine Handwerker fragen, was sie als nächstes machen wollen. Das hilft genau so gut.!

    Danke denjenigen, die ernsthafte Hilfe geboten haben.
     
  12. #32 wasweissich, 16.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich glaube , da hat einer das allgemeine sinnieren über das , was vielleicht gut gewesen wäre in den falschen hals bekommen .....

    ist eindeutiges ein statement , dass der plattenleger falsch gebaut hat . (ich hätte bei der vorgefundenen situation nicht so gebaut .)

    dass für das geplante vorgehen die vorbereitung durch den dachdecker genau so falsch war darf man aber nicht verschweigen ........ oder ??
     
  13. #33 Gast036816, 16.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die frage ist mehr - was hast du zwischenzeitlich unternommen? hast du dem/den auftragnehmer(n) wenigstens eine mängelanzeige geschrieben, um deine ansprüche zu sichern?

    um eigenen sachverstand wirst du jetzt nicht mehr herumkommen um aus dem verkorksten ding noch etwas tragfähiges zu machen. ist jetzt leider so!
     
  14. #34 Natursteinbelag, 18.10.2012
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    Was habe ich gemacht?

    Schon vor ca. 3 Wochen die Rechnung abgelehnt und nicht bezahlt.
    Das Abnahmeprotokoll abgelehnt, da es nicht zusammen erstellt wurde und alle Mängel enthielt.
    Eine Mängelanzeige geschrieben, in der alle aufgetretenen Mängel aufgelistet sind und eine Frist von ca. 14 Tagen zur Beseitigung der Mängel gesetzt.
    Per Einschreiben mit Rückschein an die Firme geschickt.
    Bisher keine Reaktion. (Frist ist nun abgelaufen)

    Will mich nun bei meiner Rechtsberatung über das weitere vorgehen beraten lassen.
    Alle Arbeiten des Terrassenaufbaus (ab Oberkante Schweißbahn), des Weges Garage-Terrasse und der Treppenanlage (5 Stufen) sind noch nicht bezahlt!

    Gruß Thomas
     
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