Unverheiratet Wohnung des Partners zusammen umbauen

Diskutiere Unverheiratet Wohnung des Partners zusammen umbauen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, Meine Eltern haben ein Haus mit 2 Wohnungen und einem leerstehenden Dachboden. Ich möchte diesen zusammen mit meiner Partnerin...

  1. #1 Martin92, 28.03.2019
    Martin92

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    Hallo zusammen,

    Meine Eltern haben ein Haus mit 2 Wohnungen und einem leerstehenden Dachboden. Ich möchte diesen zusammen mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) ausbauen. Meine Eltern würden mir alleine den Dachboden überschreiben. Anschließend würden meine Partnerin und ich zu gleichen Teilen den Umbau finanzieren und über mehrere Jahre auch den Kredit bei der Bank abbezahlen. Das ich den Umbau alleine finanziere und länger abbezahle wäre theoretisch möglich aber dann müsste meine Partnerin mir Miete bezahlen und somit indirekt auch beim abbezahlen helfen. Diesen Umstand finde ich irgendwie für meine Partnerin nicht fair. Deshalb bevorzugen wir die gemeinsame Finanzierung.
    Soweit so gut. Für mich stellt sich die Frage was im Falle einer Trennung oder auch Tod eines Partners passiert. Meine Internetrecherche hat ergeben, dass man einen Partnerschaftsvertag (oder GbR) schließen sollte und sich von einem Anwalt/Notar beraten lassen sollte. Dennoch würde ich trotzdem zuvor schon ein Grundverständnis haben.
    Ich Stelle mir den Vertrag inhaltlich wie folgt vor. Ich bin ursprünglicher Eigentümer des leeren Dachbodens. Durch den Umbau und die gleiche Finanzierung werden wir gleichberechtigte Eigentümer beide mit Eintrag ins Grundbuch. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Trennung werde ich alleiniger Eigentümer und zahle meine Partnerin aus. Die Auszahlung erfolgt einmalig innerhalb einer bestimmten Frist. Für die Auszahlung müsste ich dann einen weiteren Kredit aufnehmen, welchen ich aber selber bedienen könnte. Ich würde meiner Partnerin ihr Geld zurückzahlen welches sie in den Umbau gesteckt hat. Varianten wie beispielsweise die Wohnung schätzen und dann die Hälfte des Preises auszahlen würde ich vermeiden, da mir ja ursprünglich der leere Dachboden gehört und sich dabei immer ein Partner benachteiligt fühlen könnte. Als Gegenargument könnte man die Wertsteigerung der Wohnung anführen oder auch die fehlende Rendite, die meine Partnerin bei einer anderen Investition erhalten würde.
    Für den Todesfall habe ich mir noch keine besonderen Gedanken gemacht. Eine Variante könnte sein, dass wenn ich sterbe meine Eltern meinen Teil erben und dann meine Partnerin ausbezahlen und im Todesfall meiner Partnerin ihre Eltern erben und ich diese dann ausbezahle.
    Prinzipiell sind wir sehr glücklich und eine Trennung ist äußert unwahrscheinlich. Außerdem werden wir in den nächsten Jahren sehr wahrscheinlich auch heiraten allerdings noch nicht sofort. Wichtig ist mir, dass im Trennungsfall die Wohnung in meinem Besitz bleibt, da eben die anderen zwei Wohnungen auch im Besitz meiner Familie sind. Trotzdem sollen im Trennungsfall beide Partner so fair wie möglich behandelt werden und keiner sollte benachteiligt werden bzw. sich benachteiligt fühlen.
    Ich möchte von euch wissen ob meine Vorstellungen zu so einem Partnervertrag so realistisch und fair sind, ob ich noch einen prinzipiellen Punkt vergessen habe oder was es für Alternativen gibt. Falls ihr euch in einer ähnlichen Situation befindet könnt ihr gerne auch sagen wie ihr diese Fragestellung gehandhabt habt.
    Ich bin mir durchaus bewusst, dass dieses Forum keine anwaltliche Beratung ersetzt, ich möchte allerdings trotzdem irgendwie darauf vorbereitet sein.
    Vielen Dank für's durchlesen bis hier her. Ich bin auf eure Rückmeldungen gespannt.
    Liebe Grüße
     
  2. #2 simon84, 28.03.2019
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    Falls es von Bank/Finanzierung her geht: Lass die Immobilie komplett bei dir und "schulde" lieber deinem Partner die Hälfte der Umbaukosten.
     
  3. #3 Kriminelle, 29.03.2019
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    Das seh ich anders. Der TE denkt schon richtig, wenn es um die Gefühle fürs eigene Heim geht. Es ist etwas anderes, wenn man nur einen Obolus bezahlt oder aber für sein Eigentum. Auch anders herum gilt es, die Verantwortung auf zwei Personen zu verteilen.
    Dennoch:
    Nein. Das sind zwei verschiedene Dinge.
    Man kann zu zweit die Finanzierung machen, heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass man dadurch ins Grundbuch kommt.
    Genauso muss man nicht für die Finanzierung gerade stehen, wenn man im Grundbuch steht.
    Aber, schon richtig und fair gedacht: wer die Finanzierung mit übernimmt, der sollte auch wissen, wofür... also auch im Grundbuch stehen.
    Übrigens spielt da der Familienstand keine Rolle. Der ist erst wichtig, wenn es ums Erben geht.

    Wenn Ihr Euch beraten lässt, fragt doch mal nach, ob Vorkaufsrechte eine gute Rolle spielen könnten. Also als Bedingung bei Tod.
    Spontan fallen mir reale Szenerien ein:
    - Sie verstirbt, Verwandtschaft erbt und setzt irgendwen als Untermieter ein, um die Situation eskalieren zu lassen.
    - Er verstirbt, sie nimmt sich einen Lover, der einzieht und terrorisiert die restliche Familie.
    Alles schon dagewesen.

    Dennoch: wer erbt, erbt auch Schulden, nicht nur das Haus.
    In den ersten Jahren sollte sich das selbst regulieren, erst später kommt der Wert des Hauses zu tragen.
    Diese Gedankengänge beziehen sich auf Euch, die zusammenbleiben wollen.
    Wenn Du erwähnt hättest, dass Eure Beziehung nicht wirklich langjährig bleiben wird, würde ich hier etwas anderes schreiben. Dann würde ich eher in Rtg Mietverhältnis denken. Aber auch für Dich bei Deinen Eltern. Finanzierung für die Wohnung könntet ihr beide machen und als Mietzins verrechnen.... das in Kürze für das nicht gewollte.
     
  4. #4 simon84, 30.03.2019
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    Üblicherweise beruhen Ehen auf Zugewinngemeinschaft.

    Die Wohnung gehört aber Partei 1.

    Es ist nicht unfair oder unüblich, dass die Wohnung weiterhin Partei 1 gehört.

    Deshalb sehe ich keinen Grund die Immobilie selbst bzw die Anteile falls WEG zu teilen auf Partei 1 und 2.

    Durch den Umbau entstehen Kosten und es folgt darauf eine Wertsteigerung.

    Langfristig evtl auch ein höherer Zugewinn.

    Hier geht es laut den Angaben primär um Sicherheit in Bezug auf die Umbaukosten im ungeplanten Trennungsfall, zb Partei 2 will hälftig umbaukosten zurück.

    Es bietet sich ein Kreditvertrag in Form eines „schuldschein“ an. Rechtsanwalt oder Notar können dazu beraten.

    Finger weg davon das irgendwie in Verbindung mit Immobilien Finanzierung oder Grundbuch zu bringen. Außer die Bank fordert es unbedingt.
    für einen Umbau oder Renovierung ist immer besser es gibt vertraglich nur einen Kreditnehmer und nur einen Eintrag im Grundbuch
     
  5. #5 simon84, 30.03.2019
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    Zugewinn und sonstige Themen bei Scheidung und Tod können in einem „Ehevertrag“ allgemein, für Immobilien teilweise individuell und separat geregelt werden
     
  6. #6 Martin92, 02.04.2019
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    Hallo,

    Erstmals vielen Dank für die Antworten und Tipps.

    Wir tendieren aktuell eher dazu dass ich alleine im Grundbuch stehe und somit Eigentümer bin. Meine Partnerin würde mir ein Darlehen geben, welches ich wahrscheinlich ihr verzinsen würde. Dennoch müsste ich sie irgendwann komplett auszahlen, damit ich nicht ewig lange diese Zinsen zahlen muss.

    Ich denke genauere Infos kann uns dann ein Familienanwalt geben. Trotzdem bin ich für weitere Infos und Anregungen offen.
     
  7. #7 Fred Astair, 02.04.2019
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  8. #8 Gast82596, 02.04.2019
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    Eigentlich ganz einfach. Lass die Wohnung jetzt schätzen was sie wert ist. Das ist dann dein Teil den du in die Gemeinschaft einbringst (und auch nach Scheidung usw. dir zusteht) dann renoviert ihr die zusammen Wohnung. Von dem was dann die Wohnung danach wert ist ziehst du deinen Teil ab und der Rest wird geteilt, falls es mal zu dem Fall kommen sollte.
     
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