Unverputzte EPS-Platten in Tiefgarage

Diskutiere Unverputzte EPS-Platten in Tiefgarage im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Entschuldigung. Das habe ich nun nicht verstanden. (Darüber die Montageanleitungen und Zulassungen von Bauteilen zu googeln geht mein...

  1. #21 GWeberJ, 18.12.2013
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  2. #22 Gast036816, 18.12.2013
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    wenn das material in den wanddurchführungen eingebaut ist und es ist für diese wanddurchführung mit der medienleitung zugelassen, könnte das erst einmal OK sein. die abschottung ist jedoch nicht vollständig.

    sind diese schalen auf der gesamten leitungsstrecke zur isolierung drauf oder nur im bereich der durchbrüche?
     
  3. #23 GWeberJ, 19.12.2013
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    Nur bei den Durchbrüchen. Sie stehen auf beiden Seiten jeweils ca. 30 cm weit über. Das Rohr selbst ist Guss, also nichtbrennbar.
     
  4. #24 floba arb, 19.12.2013
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    Ich hab die Zulassung von Conlit gerade nicht parat, aber 30cm weiterführende Isolierung müssten ausreichend sein.
    Ich würde den BT auf jeden Fall schriftlich darauf hinweisen, parallel die Bauaufsicht einschalten.

    Die Ringspalte sind immer ein Dauerthema, aber im Regelfall unproblematisch zu beseitigen.
     
  5. #25 GWeberJ, 19.12.2013
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    Vielen Dank für alle Hinweise. Ich habe nun erstmal die Hausverwaltung verständigt und darauf hingewiesen, dass sie eine Anzeigepflicht gegenüber der Bauaufsicht prüfen sollen.

    Immerhin hatte im Heizungsraum alles seine Ordnung (soweit ich erkennen konnte). Rohrdurchführungsfugen sauber abgedichtet und sogar ein Aufkleber drunter, was genau verwendet wurde.
     
  6. #26 GWeberJ, 10.01.2014
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    Hallo nochmal,

    eventuell bin ich auf ein weiteres Problem gestossen:

    Soweit ich mich als Laie eingelesen habe, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Brandabschottung bei Rohrdurchführungen möglich sind:Gemäß den Erleichterung der MLAR (sofern Voraussetzungen erfüllt) oder Produkt mit bauaufsichtlichem Prüfzeugnis verwenden (und dabei tunlichst die Anforderungen einhalten).

    Wir haben nun einige Durchführungen von Heizungsrohren, bei denen die Abstände zwischen den einzelnen Rohren bzw. die Abstände der Abschottung der einzelnen Rohre weniger als 5 cm auseinander liegen. Also Erleichterung der MLAR nicht zulässig, oder? Verwendet wurden für die Rohrabschottung Conlit-Schalen (Mineralwolle). Im bauaufsichtlichen Prüfzeugnis der Conlit-Serie finde ich nun folgende Vorgabe: "Alle Schalen bzw. Matten sind mit einem verzinkten Wickeldraht d >= 6 mm mit 6 Wicklungen / lfm am Rohr zu fixieren."

    Nicht eine einzige der (sichtbaren) Conlit-Schalen ist aber mit einem solchen Draht umwickelt. Die haben einfach ihre dünne silberne Schutzverkleidung und fertig. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei allen nicht-einsehbaren Rohrdurchführungen genauso verhält.

    Zusätzlich gibt es zwei Fälle, wo nichtmal die Fuge zwischen Wand und Rohrschale verschlossen ist (ausgerechnet in der Schleuse der Tiefgarage).

    Würde die augenscheinlich Nicht-Einhaltung des Prüfzeugnisses in zahlreichen Fällen (bei gleichzeitigem Nicht-Vorliegen der Voraussetzung für Erleichterungen der MLAR) es rechtfertigen oder sogar erfordern, sämtliche Rohrdurchführungen mit Brandschutzanforderungen im Haus nachträglich zu kontrollieren?

    Oder bin ich vielleicht völlig auf dem falschen Dampfer und das ist nur ein geringfügiger Mangel?
     

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  7. #27 GWeberJ, 27.01.2014
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    Du hast seherische Fähigkeiten. Genau so ist es gekommen (zumindest klebt jetzt eine kneteähnliche, weißliche Masse in der Fuge). Und das, obwohl ich den Bauträger bei der Bauaufsicht "verpfiffen" habe.

    Vielleicht habe ich aber auch nur ein Rad ab und das ist alles so ganz prima (feuerfeste Wand nach Garagenverordnung, mit Knete wiederherstellen). Seufz.

    Später festgestellt: Möglicherweise ist es doch in Ordnung, falls der Hohlraum innen mit Mineralwolle ausgestopft wurde.
     
  8. #28 wasweissich, 27.01.2014
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  9. #29 Skeptiker, 27.01.2014
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    Naja, so schwer war das nicht. Es kommt allerdings darauf an, ob das in der Kartusche einfachstes Silikom aus der Aktion vom Discounter letzte Woche ist, oder Teil eines zugelasseneb Systems. Es muss ein Aufkleber daneben kleben mit der Angabe was wann von wem verbaut wurde. Nach den Einbauvorgaben in der zugehörigen DIBt-ZUlassung kannst Du dann zu Zulässigkeit in Deinem Fall überprüfen. Ohne Aufkleber ist das ganze unabhängig von der möglichen Zulassung sowieso Murks - jedenfalls wenn Mumpe aus der Tube.
     
  10. #30 GWeberJ, 28.01.2014
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    Guten Morgen!

    Hm, lese mich grade erst ein. Darum eine vielleicht dumme Frage: Müssen auch Brandabschottungen, die nach den Erleichterungen der (Muster-)Leitungsanlagen-Richtlinie erstellt wurden, mit einem Aufkleber gekennzeichnet sein? Oder trifft das nur für Brandabschottungen gemäß Prüfzeugnis zu?

    Ich konnte im ganzen Bereich Keller/Tiefgarage einen einzigen entsprechenden Aufkleber (und der auch noch unausgefüllt) für Rohrleitungen finden (siehe Bild unten). Vom Elektriker gibt es für Kabeldurchführungen dagegen zahlreiche Aufkleber.
     

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  11. #31 GWeberJ, 15.04.2014
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    Update:

    Dass PS als Deckendämmung nur bis 80 mm Stärke als B1 eingestuft wird, war offenbar auch der Bauaufsicht unbekannt. Sowas gibt es vor Ort wohl öfter und wurde immer anstandslos genehmigt/abgenommen.

    Nun will das Bauamt für alle Garagen, die eigentlich B1 Dämmstoff brauchen, eine Sondergenehmigung erwirken (wohl bei der oberen Bauaufsichtsbehörde). Anstatt den Austausch anzuordnen.

    Krasse Mauschelei finde ich.
     
  12. PeterB

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    Bekommt dann die Feuerwehr auch den Hinweis, daß im Brandfalle extrem große Massen heiß von der Decke tropfen können?
    Bei einer Berufsfeuerwehr evtl. noch organisatorisch möglich, da Informationen zum Objekt beim Einsatz verfügbar sind. Ob eine FFW das aber auch leisten kann ????
     
  13. R.B.

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    Na ja, so riesig sind diese "Massen" nun auch wieder nicht. Um die 3l pro m2, mehr kommt da nicht zusammen. Davon tropft dann nur ein Teil ab, der Rest bleibt an der Decke kleben. Wenn da 1 Liter pro m2 auf dem Boden landen ist es schon viel.

    ABER das soll nicht diese unsinnige Konstruktion entschuldigen. Mir ging es nur um die Aussage "extrem große Massen".
     
  14. H.PF

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    der eine Liter brennend abtropfend reicht aber schon für richtig bösartige Brandwunden...
     
  15. #35 Bauking, 22.04.2014
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    Schlimmer als die Verbrennungen sind die Rauchgasvergiftungen - Die wenigsten Brandopfer sterben infolge des Feuers, sondern an den Gasen.
     
  16. R.B.

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    Das sehe ich auch so. Mit diesem Risiko leben Feuerwehrleute, egal in welches Haus sie gehen. Wenn Dir brennende Holz(decken)paneele auf den Kopf fallen ist das auch nicht lustig.

    Das ist korrekt. Bei jedem Brand entstehen giftige Gase, das gilt bei einer brennenden Wohnungseinrichtung genau so wie bei einer Wärmedämmung aus EPS. Ein Teppichboden, Laminat, Möbel, das alles setzt bei einem Brand giftige Gase frei. In einer TG kommt erschwerend hinzu, dass dort üblicherweise Fahrzeuge abgestellt sind. Ein weiterer Risikofaktor für die Feuerwehr.

    Beim Brandschutz im Wohnungsbau muss man immer irgendwelche Kompromisse eingehen, denn sonst wären die Wohnungen schlichtweg nicht bewohnbar (zumindest nicht so wie wir uns "wohnen" vorstellen). Im Industriebereich hat man es da etwas leichter, denn da spielen "wohlfühlen" oder "Optik" eine geringere Rolle, Brandschutz hat hier Vorrang.

    Was ich im obigen Fall aber nicht verstehe, dass man das Problem nicht einfach entschärft hat, indem man anderes Dämmmaterial oder eine zusätzliche Verkleidung (Putz o.ä.) verwendet hat. Die Optik spielt bei einer TG keine so große Rolle, und wohlfühlen muss man sich dort auch nicht, ist ja schließlich kein Wohnzimmer. Hier geht man aber einfach den Weg des geringsten Widerstands und schafft eine an sich unnötige Gefahrenquelle. Für so etwas habe ich kein Verständnis.
     
  17. #37 GWeberJ, 24.04.2014
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    Ich nehme an, weil EPS die billigste Lösung ist.

    In der Baubeschreibung steht witzgierweise, dass das WDVS der Außenwände "aus Gründen des Brandschutzes" mit mineralischem Dämmmaterial ausgeführt wird. In der Tiefgarage ist dann nur noch von einer "Dämmung" der Decke die Rede.

    Dass das Bauamt nun einen für die geforderte Brandschutzklasse nicht zugelassenes Dämmmaterial abnicken will, stößt mich aber selbst eine Woche später immernoch vor den Kopf.
     
  18. uban

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    Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat und auch die Behörden müssen sich an die geltenden Gesetze/Vorschriften halten.


    Aber:
    Ich rate dir davon ab den sog Rechtsweg zu gehen, das kostet viel, viel Geld und Nerven da irgendwelche Pappnasen die Gesetze notfalls hinbiegen und das völlig folgenlos. Meine persönlich gemachten Erfahrungen mit Polizisten, Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Sachverständigen.
    In einem Fall wurde eine fahrlässige Körperverletzung als 'Sachschaden' mit Beweismittel 'Foto' gerichtlich behandelt, eine Farce um den Schuldigen (städtischer Angestellter) vor den Konsequenzen zu schützen.
     
  19. #39 Skeptiker, 24.04.2014
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    Einfach so "abnicken" kann die Bauaufsicht das falsche Material sicherlich nicht. Ein formal richtiger Weg könnte jetzt sein, durch den Antragsteller eine positive gutachterliche Stellungnahme einer entsprechend qualifizierten Stelle beibringen zu lassen (hier vielleicht der MPA Braunschweig?) und auf deren Basis dann einem Abweichungsantrag zuzustimmen. Derartige Vorgehensweise habe ich jedenfalls in vergleichbaren Situationen schon erlebt.
     
  20. uban

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    Klar, man schläft viel besser wenn die Aktenlage 14cm erlauben. Viel Aufwand um nichts und wenn was passiert werden sie einen Schuldigen finden (idR jemand der am wenigsten Schuld ist)
     
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