Unzufrieden mit der Vorplanung - und nun?

Diskutiere Unzufrieden mit der Vorplanung - und nun? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; bzgl. der Auswahlkriterien mal meinen Senf: Es macht das Leben leichter, wenn man auf gleicher Ebene kommunizieren kann. Es gibt auch noch...

  1. #41 Manfred Abt, 08.01.2010
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    bzgl. der Auswahlkriterien mal meinen Senf:

    • Es macht das Leben leichter, wenn man auf gleicher Ebene kommunizieren kann.
    • Es gibt auch noch andere Dinge, die einem das Leben leichter machen können.
    • Meine Subplaner such ich danach aus, dass sie mir das Leben leichter machen.
    • Mich stört es definitiv, wenn die sonstigen Beteiligten eines Projektes durch Nichtnutzung moderner Technik uns das Leben schwer machen.
    • ein gewisses Verständnis habe ich daher, auch solche Kriterien in die Auswahl einzubeziehen.
     
  2. #42 Thomas B, 08.01.2010
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    Zum Schlafzimmer:

    1. Ob der Schrank nun an der Wand sitzt oder mit Abstand gezeichnet wird, ist m.E. gänzlich ohne Belang.

    2. Fensteanschlüsse interessieren mich im Vorentwurfsstadium auch nicht. Bei mir ist ein Fenster im Grundriß ein dünner Doppelstrich, kein Fensterstock usw....wozu auch. Was soll ich mich mit Fensteranschlußdetails auseinandersetzen, wenn ich noch nicht mal weiß ob dieses Fenster hier überhaupt geünscht werden wird...?

    aber nun:

    3. Fensteanordnung gehen überhaput nicht. Sowas darf man nur zeichnen, wenn vom BH explizit gefordert und um ihn dann hinterher damit demonstrieren zu können wie neben der Spur diese Idee ist.

    4. Die Nische neben dem Bett dokumentiert für mich völlige Hilfslosigkeit....mehr fällt mir dazu nicht ein. Ich traue mich nicht so etwas meinen BH zu präsentieren...never!


    5. Wie das traufseitige Fenster dort technisch umgestzt werden soll und notfalls sogar mit Sinn gefüllt werden kann, bleibt wohl das geheimnis des Paners. selten so 'nen Blödsinn gesehen.

    Und das nur innerhalb eines Zimmers. Wie mag sich das Zimmer im Gesamtkontext präsentieren...? Bitte verschone uns mit dem Komplettentwurf. Das wird nichts. Egal ob per Fax, Mail oder berittenem Boten.

    Grüße

    Thomas
     
  3. #43 Thomas B, 08.01.2010
    Thomas B

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    Nachtrag zur Abrechnung: wenn derPlaner hier nach Stunden abrechnen wil, so sehe ich ihn hier auf dem hözernen Wege. Dies nämlich hieße in letzter Konsequenz, daß der der am längsten benötigt um etwas akzeptables aufs Papier zu zaubern am meisten bekäme bzw. daß der Starentwerfer, dem bereits beim ersten Versuch der große Wurf gelingt am wenigsten zu kriegen hätte.

    Der Planer soll ruhig mal in seinen Unterlagen nachsehen. Aber nicht nach den versemmelten Stunden, sondern er soll mal die HOAI raussuchen....

    Grüße

    Thomas
     
  4. #44 loennermo, 08.01.2010
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    Schade... Das gäbe aber einen schönen langen Diskussionfaden... :D:D:D

    HOAI schön und gut, aber ich bin nicht bereit die LP1 und LP2 voll zu zahlen!
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 08.01.2010
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    Entweder Du bringst den Guten dazu, den Vertrag jetzt aufzulösen - im Einvernehmen auch über die Penunse.
    Oder Du läßt ihn ackern bis er schwarz wird und Ihr zufrieden seid - dann hat er Anspruch auf 1-2
    Oder Du kündigst ihn jetzt einseitig, dann steht ihm 1-2 im wesentlichen zu, vielleicht sogar noch viel mehr.

    Ich würde dringend zur ersten Lösung raten!!!!! Auch wenns Dich in Seele und Geldbeutel schmerzt.
    Die anderen Wege sind NOCH schmerzhafter.
     
  6. #46 Thomas B, 08.01.2010
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    Das wäre ich auch nicht! LP 2 wäre abgeschlossen, wenn man sich auf einen Vorentwurf verständigt hat, der dann in der LP 3 vertieft und ausgearbeitet wird. Wenn der Planer hierzu nicht in der Lage ist, steht ihm sicher trotzdem ein Honorar zu, das aber mit deutlichen Abstrichen zu versehen ist. Architekten werden (in der Regel) nicht anhand geleisteter Stunden entlohnt (bezieht sich hier bes. auf Entwurfsphase), sondern für das Erbringen einer tauglichen, dem Bauherrn genehmen Leistung.

    Dies heißt, wenn man das weiter denkt: Ein sehr guter Entwerfer, der bereits beim ersten Entwurf einen Volltreffer landet kriegt dafür genauso viel Geld, wie ein nicht so guter Entwerfer, der 5, 10 oder mehr Versuche benötigt. Es wird also die entwerferische Leistung vergütet und nicht die dafür benötigte Zeit.

    Gruß

    Thomas
     
  7. #47 loennermo, 08.01.2010
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    Welchen Vertrag? :confused: Es gibt ja nichts schriftliches. Ich weiß - großer Fehler. Aber mittlerweile habe ich > 20x gefragt was uns die Vorplanung kostet... Aus dem Forum habe ich rausgelesen, dass ich trotzdem zahlen muß - Ok, er hat ja auch was gemacht (will das Wort "geleistet" vermeiden) aber leider erfolglos.

    Oder würdet ihr nen Maler bezahlen, der 8x hintereinander die falsche Tapete an die Wand klebt und den ihr nach dem 9ten Versuch des Hauses verweist? Wohl kaum...


    Daher meine Frage, was ihr als angemessen empfinden würdet oder was deutliche Abstriche sind.

    Nehme ich die HOAI mit 250T€ Bausumme und Honorarzone III dann komme ich für LP1+2 auf über 3000€ inkl Märchensteuer!

    Wir hatten heute noch ein Gespräch. Angeblich hat der wunderbare Entwurf mehr als 1.5 Tage Arbeit gekostet. Und zu allem Überfluß lag noch nichtmal das Baufenster richtig über dem Plan. :deal "Ist halt aus Versehen verschoben - macht die Software ab und zu mal...". :bef1001:

    Er will jetzt auf biegen und brechen weitermachen was ich aber ausdrücklich nicht gewünscht habe. Aus diesem Grunde werde ich die weiteren Schritte per eMail machen.
     
  8. #48 Thomas B, 08.01.2010
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    Nun kenn wir ja -gott sei Dank!- den ganzen Entwurf nicht. Aber der Ausschnitt ist schon mal ein echtes Brett.

    Daß eine solche Leistung ca. 12 Std. Arbeit gemacht haben soll, will ich nicht so recht glauben wollen...obgleich die bisherigen Leistungen ja nicht dafür sprechen, daß der Planer entwerferisch was auf'm Kasten hat.

    Bei allem Liebe: Let's quit!

    Thomas
     
  9. #49 Baufuchs, 08.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für

    Dinge die Du nicht kannst oder das erste Mal machst brauchst du eben länger.

    Ist doch nachvollziehbar, oder?:biggthumpup:
     
  10. #50 MoRüBe, 09.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Mal janz dumm nachjefracht...

    ....

    dieser Bauing, ist das nicht zufälligerweise son verkappter GU/GÜ/BT?:Brille

    Wenn ich so lese Schild, das Festhalten an einem Menschen, usw. usw.

    Da kann man auf komische Ideen kommen;)
     
  11. #51 greentux, 09.01.2010
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    Kann mich nur Manfred anschließen. Ich arbeite den ganzen Tag, der Planer arbeitet und ist unterwegs. Da ist eMail schon ganz gut. Wir machen derzeit (Entwurfs- + Eingabeplanung) im Schnitt einen Termin mit dem Planer und liefern dann zeitnah Feedback auf die im Treffen zu entscheidenden Fragen. Er liefert dann aktualisierte Pläne und Infos, die er ggf erst eruieren mußte usw. Ich will ja keinen Planer, der 24h online ist (die sind ja hier im Forum :winken ), aber einmal Mail lesen am Tag sollte schon drin sein.
    Paßt jedenfalls ganz gut zu meiner Arbeitseinteilung.
     
  12. #52 ThomasMD, 09.01.2010
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    Das sollte aber besser schriftlich mit Zustellnachweis erfolgen.
    Die sicherste Zustellmethode neben dem Gerichtsvollzieher ist übrigens die, einen Zeugen zu beauftragen, die Übergabe des vorher gelesenen Schriftstückes auf einer Kopie desselben zu bestätigen.
    Dann ist noch nichteinmal eine Empfangsbestätigung erforderlich und der Brief kann in den Kasten des Empfängers eingeworfen werden und gilt gerichtsverwertbar als zugestellt.
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2010
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    Natürlich hast Du einen Vertrag - einen mündlichen!!!
    Der gilt - und wird oft genug als Vollbeauftragung für LP 1 - 8 ausgelegt.
    Was das bei einer juristscih unsicheren Kündigung JETZT bedeutet, wirds selber ausrechnen können!!!!
     
  14. #54 Thomas B, 09.01.2010
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    Hast ja recht (rechtlich gesehen) Ralf, aber es muß ja auch die Möglichkeit geben so etwas zu kündigen, wenn sich herausstellt, daß der Planer einfach nicht in der Lage ist die vereinbarte Leistung (hier ein tauglicher Entwurf) zu erbringen! Es kann nicht sein, daß der BH weitermachen muß und sich irgendwann mit einem 2-Wahl-Entwurf zufrieden geben muß, da der Planer es halt nicht geschafft hat etwas Gutes zu zaubern...

    Thomas
     
  15. sepp

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    theoretisch ja, aber wer bescheinigt den mangel an der planung?
    und hat er nicht die möglichkeit zur mängelbeseitigung?
    nur daraus lässt sich eine ausserordentl. kündigung begründen.
    iss wie bei der öffentl. hand und beschränkten ausschreibungsverfahren.
    die anbieter müssen vorher auf fach-und sachkenntnis etc. geprüft werden.
    nachträglicher ausschluß aufgrund vermeindl. unfähigkeit ist nicht zulässig. :Brille
     
  16. Baumal

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    wir? :D
     
  17. #57 loennermo, 09.01.2010
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    Definitiv nicht! Auf sowas hätte ich mich nicht eingelassen (sorry, nix gegen Dich!).
     
  18. sepp

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    das wärs, wir gründen ein sachverständigenrat zur prüfung von planungshonoraren bis lp5. das konsortium wird als gbr geschäftsfähig und beantragt eine gerichtliche zulassung bei solchen streitfragen!
    da ich als projektsteuerer externe kollegen überwache, entscheide ich wer mitmachen darf und wer nicht. :D
     
  19. #59 fmw6502, 10.01.2010
    fmw6502

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    Du hast den BH-Beirat vergessen - es gibt hier einige Kandidaten, die sich bereits durch sehr kritische Einschätzung von Architektenleistungen hervorgetan haben :D

    Gruß
    Frank Martin
     
  20. Lukas

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    Werden da auch Handwerker aufgenommen? :D

    :winken
     
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