Urlaubsanspruch und Firmeninsolvenz

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  1. #1 Ursula1963, 16.08.2022
    Ursula1963

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    Hallo zusammen,
    weis garnicht ob ich hier an der richtigen Stelle bin, aber Versuch macht klug :-))
    Ich habe zu o. g. Thema ein paar Fragen die mir ggf. einer beantworten könnte:
    Bei der Firma ist ab 25.07.2022 die Insolvenz eröffnet worden, Mitarbeiter wurden alle zum 18.07.2022 gekündigt und haben im Juli auch nur noch 2-3 Tage gearbeitet, Rest soll mit Urlaub gefüllt werden.
    Die Firma hat nur bis 03/2022 SOKA-Beiträge bezahlen können.
    Habe ich das richtig verstanden das dann nur der Urlaubsanspruch bis 03/2022 für die Mitarbeiter gesichert ist?
    Was passiert mit dem ungesicherten Anspruch, kann ich den benutzen damit das ein Lohnbestandteil ist und der IV diesen dann auch zur Zahlung freigibt (gilt jetzt für beide Ansprüche).?
    Oder ist es besser garkeinen Urlaubslohn zu zahlen, damit der Anspruch des Mitarbeiter gegenüber SOKA-BAU
    bestehen bleibt?

    Ich wäre schrecklich dankbar, wenn mir da jemand einen Rat geben könnte.

    Viele Grüße
    Ursula1963
     
  2. BaUT

    BaUT

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    Warum klärst du das nicht mit dem Arbeitsamt? Da hast du dich doch hoffentlich sofort gemeldet, oder?
    Wenn es einen IV gibt, dann ist also auch noch Masse in der Kasse und die Sozialkassenbeiträge werden ggf. nachgezahlt.
     
  3. Yilmaz

    Yilmaz

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    Soka-Bau zahlt das an Urlaubsansprüche aus was auch durch Arbeitgeber bezahlt worden ist.
    In dem Fall nur bis 3/2022.
     
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  4. Alex88

    Alex88
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    ja, die SOKA zahlt nur den Urlaub aus den der Betrieb vorher angespart hat
    den ungesicherten Anspruch kann der AN sich nach Ablauf von 2 Jahren ausbezahlen lassen, weil es ein Lohnbestandteil ist, aber Vorsicht, der Teil
    MUSS an die SOKA bezahlt werden,
    Urlaubslohn für Juli kann m.E. der Betrieb nicht auszahlen, weil kein gesicherter Anspruch besteht, also normalen Lohn / Gehalt auszahlen.
    Ganz wichtig: die SOKA, Löhne / Gehälter und Sozialabgaben müssen bezahlt werden, da es sonst Lohnbetrug ist und als betrügerische
    Insolvenz geahndet wird, das kann teuer werden und mit Berufsverbot enden.
    Bei Krankenkassen & Co muss mindestens der AN Anteil überwiesen werden und dies bei der Überweisung auch kenntlich gemacht werden,
    denn es handelt sich nicht um Firmengeld sondern um AN Geld, da wären wir wieder beim Betrug

    Den Juli Lohn können die AN über das Arbeitsamt beantragen, Stichwort Insolvenzgeldumlage

    mehr fällt mir im Moment nicht dazu ein
     
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  5. SIL

    SIL

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    Das geht nicht - was sind das für Kündigungsfristen , wenn am 25.07.2022 das Verfahren eröffnet wurde ...wann war der Antrag auf Ins? Die Regel sind ca 3 Monate mit der Bestellung des Ins Verwalters darf dir deine Firma nicht kündigen, das darf nur noch der Verwalter und für den bedeutet ab Eröffnung des Verfahrens nicht der Antrag !
    Das muss nicht sein - Eröffnung heißt nicht das genug Masse da ist .....

    Wenn am 25.07. eröffnet würde ab dem 24.07 drei Monate rückwirkend gibt es Insolvenz Ausfallgeld max 3 Monate!
     
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