Verbau nötig bei Abwasserleitungsbau?

Diskutiere Verbau nötig bei Abwasserleitungsbau? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Das ist vielleicht missverständlich direkt aus dem Gutachten zitiert, ich versuche mal die dazugehörige Grafik einer Bohrung hochzuladen....

  1. kayooo

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    öhm ... ist das ein Auszug aus einem Baugrundgutachten, dass Sie für Ihr Grundstück in Auftrag gegeben haben ?

    Ich frage nur weil Ihnen Ihr Baugrundgutachter die Fragen auch beantworten könnte / sollte. Ein gutes Baugrundgutachten macht auch Angaben zu evtl. notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen:

    "Sollte eine WH notwendig werden ist von einer Durchlässigkeit von k = xxx m/s auszugehen, eine Wiederversickerung ist in den anstehenden Böden nur schwer möglich, daher sollte das geföderte Wasser in eine geeignete Vorflut abgeleitet werden" .... so oder so ähnlich ... ;)

    Wie haben Sie denn das Problem Wasserhaltung im Bereich der ab ca. 1 m unter GOK anstehenden weich konsistenten Schicht gelöst ? Ist die Schicht ausgetauscht worden ? ... Wie haben Sie gegründet ?

    Ich meine so ein Hinweis sollte im Baugrundgutachten stehen ... verschiedene Gründungsmöglichkeiten Plattengründung / Einzel- Streifenfundamente ... und die damit verbundenen Kosequenzen ...
     
  2. Einmal

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    Ja,genau.

    Das Gutachten war zum Grundstückskauf, Bau hat noch nicht begonnen. Keller ist nicht geplant. Insofern war für mich alles auf "Grün", nachdem ich erst Sorge bzgl. der Tragfähigkeit des Grunds hatte. Ein Austausch außer Oberboden ist nicht notwendig nach Gutachten und auch nicht vorgesehen. Damit entfällt für den Hausbau auch das Thema Wasserhaltung.

    Straße ist ca. 6 m von der obigen Bohrung entfernt. Der Punkt mit Grundwasserhaltung ist erst jetzt aufgekommen, als ich mit einem Kanalbauer gesprochen habe. Für den Kanal habe ich bisher noch kein Gutachten, aber der Tipp ist gut, nochmal beim Gutachter nachzufragen.

    Wenn man das übertragen kann, ist der Boden eher undurchlässig. Ist das eher gut oder schlecht?
     
  3. #23 peterk61, 14.07.2013
    peterk61

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    Entsprechend dem Bohrprofil hält sich der Aufwand für eine Wasserhaltung in Grenzen, da nur gering durchlässige Schichten erbohrt wurden. Den Baugrundgutachter in Planung und Antrag für wasserrechtliche Erlaubnis einbeziehen.
     
  4. Einmal

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    @peterk61 und kayooo
    Erstmal vielen Dank für die Auskunft.

    Ich hatte eigentlich vor, das Legen des Kanalanschlusses auf das Grundstück an ein von der Stadt (für den öffentlichen Bereich) autorisiertes Tiefbauunternehmen zu vergeben. Vor Baubeginn würde dieses Unternehmen die Erlaubnis beantragen. Soweit Standardverfahren.

    Mir ist noch nicht ganz klar, was ich jetzt zusätzlich machen sollte oder muss. Ich habe sowohl mti der Stadt als auch mit dem Tiefbauer letzte Woche gesprochen, von keinem kam ein weiterer Hinweis.

    Den Gutachter habe ich gerade eine Email mit der Frage, was seine Erwartung bzgl. Wasserhaltung ist, geschrieben. Brauche ich grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis oder nur wenn ich die o.g. Maßnahmen ergreifen muss (Absenken bzw. Abpumpen)?
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das bohrprofil stützt meine filetstücke-sind-alle-weg-theorie ..

    hausbau mit/ohne keller?
    baugrubentiefe?
    wasserhaltung für baugrube?
    hinweise auf herstellen des planums?
    belastbarkeit baugrund?
    gründungsvorschlag?
    stat. konzept?
    abdichtungskonzept?

    alles geklärt?
    alles sehr spannend ..
     
  6. Einmal

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    Hatte ich oben schon alles geschrieben
    - es geht mir um den Schmutzwasserkanal
    - keine besonderen Maßnahmen zur Gründung erforderlich, den Teil aus dem Gutachten habe ich weggelassen, Bettungsmodul ist ausreichend
    - Baugrube gibt es nicht, Bodenplatte. Und die ist hoffentlich abgedichtet :hammer:

    ... und direkt am Naturschutzgebiet mit unverbaubaren Blick ... ist für mich persönlich ein Filetstück.
     
  7. ISYBAU

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    Natürlich kann man aus dem Profil einiges herauslesen und den Aufwand für die Herstellung des Kanalgrabens ablesen. Aber das ist Aufgabe des Bodengutachters. Ggf. ist seine ergänzende, schriftliche Stellungnahme erforderlich.

    Unabhängig von der Situation, dass man ab 1,25m bis 1,75m Grabentiefe mind. mit Kopfbohle verbauen sollte und darüber hinaus flächig, und dass das nichts mit der Wasserhaltung zu tun hat, muss man doch fragen, wieso der Kanalgraben 2,5m tief werden soll. Das Gebäude ist nicht unterkellert? Dann kann es doch am Gebäude frostfrei losgehen (mind. 0,8m Überdeckung) und erst am Anschluss an den öffentlichen Kanal muss man eben runter (oder besser am Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze).

    Anzumerken ist, dass gleiches für unterkellerte Gebäude gilt. Schliesslich sollte die Standardlösung das Heben der Abwässer über das Rückstausniveau sein. Man braucht i.d.R. keine 2,5m tief liegenden Grundleitungen.
     
  8. Einmal

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    Das ist korrekt, es geht erst mal um die 4-5 m auf öffentlichen Grund (Strasse) bis zum Übergabeschacht. Danach läuft der Kanal in ca. 1 m Tiefe auf dem Grundstück.

    Ist hier ggf. ein weiteres Gutachten erforderlich, aber an der Strasse?
     
  9. ISYBAU

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    Naja, wenn es nur um diesen Teil geht, kann man überlegen, an welcher Stelle man in die Tiefe abtaucht. Will heissen, an der Grundstücksgrenze oder (nur) direkt über dem öffentlichen Kanal?

    Das Grundwasserproblem erübrigt sich oftmals dadurch, dass die öffentlichen Kanäle nicht dicht sind und damit das "Grundwasser" nach unten auf das Kanalniveau reguliert wird. Auch über den Kanalgraben selbst, die Rohrbettung und andere Leitungsgräben wird das Grundwasserniveau gesenkt (was zwar nicht so sein sollte, aber doch oft so ist). Also kann es sein, dass Grundwasser erst auf dem Niveau des öffentlichen Kanals ansteht. Kann sein, muss nicht sein.
     
  10. Einmal

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    Danke für den Hinweis, ISYBAU.

    Der Punkt ist natürlich richtig, ich bin davon ausgegangen, dass der SW-Leitung sich auf 2,5 m Tiefe dem Kanal "nähert". Werde ich am Mo beim Tiefbauer erfragen, wie das geplant ist.

    Kann man eigentlich sagen, ob der Aushub wieder eingebaut werden kann. Ich habe zwei Angebote - der eine Tiefbauer sagt ja (wahrscheinlich), der andere nein. Macht ca. 1.200€ aus für 18m3 (Abfahren und Ersatzkies).
     
  11. ISYBAU

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    Bei günstigen Bodenwasserverhältnissen kann der schluffige, stark feinsandige Boden ggf. wieder eingebaut werden (es geht um die Verdichtbarkeit).
    Allerdings muss man bei Auelehmen, auch wenn nur ein schwacher Tonanteil vorliegt, sehr "genau" hinsehen. Im Straßenbereich dürfte es mit dem Material, zumindest beim Straßenunterbau, kritisch werden. Aber das ist auch eine Sache, die der beteiligte Bodengutachter beantworten sollte (und vermutlich einen OT nach Herstellung der Baugrube vorschlagen wird)
     
  12. Einmal

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    Danke ISYBAU,
    ich warte mal die Antwort des Gutachters ab und werde hier berichten.
     
  13. #33 Manfred Abt, 14.07.2013
    Manfred Abt

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    alles Planeraufgabe
     
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    Klar, so sieht es langsam aus. Aber ich darf sowieso nur an eine von der Stadt handverlesene Gruppen von Tiefbauern vergeben; die sollten es eigendlich wissen, wie das geht.
     
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