Verbau oder Böschung - komplizierte Grundstücksverhältnisse

Diskutiere Verbau oder Böschung - komplizierte Grundstücksverhältnisse im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen ich freue mich, wenn ihr mir bei meinem "Problem" aushelfen könnt. Vorweg: ich möchte bitte keine Diskussion entfachen, ob und...

  1. #1 vorstadtpioniere, 07.07.2022
    vorstadtpioniere

    vorstadtpioniere

    Dabei seit:
    28.06.2021
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    5
    Ort:
    Rhein-Main
    Hallo Zusammen

    ich freue mich, wenn ihr mir bei meinem "Problem" aushelfen könnt. Vorweg: ich möchte bitte keine Diskussion entfachen, ob und warum man mit Keller baut, obwohl die Bedingungen alles andere als gut sind. Es geht wirklich rein um die (tief-)bauliche Meinung / Umsetzung. Natürlich liegt mein Fokus auf einer ökonomisch sinnvollen Umsetzung. Oftmals ist eine solche aber nicht ganz konform mit den erlaubten Bestimmungen ob allgemein oder im Speziellen vor Ort. Daher besteht ein gewisses Konfliktpotential, welches ich aber trotzdem ausloten möchte.

    Zum Grundstück:
    Maße: 14m x 34m
    Fast perfekt eben, die aktuelle Geländeoberkante liegt -0,72 unter Oberkante Fertigfußboden auf 106.70
    Bemessungswasserstand: 106.20
    Wasser sollte kein Problem darstellen, nur sehr wenige Grundstücke im Baugebiet hatten hier Probleme (Daumen daher gedrückt)
    Das Bodengutachten sieht einen Böschungswinkel von 45° vor
    Die Bodenverhältnisse sind in drei Schichten wie folgt:
    - Sand schwach schluffig, schluffig, stark kiesig, steinig z.T. Bauschutt locker - mitteldicht gelagert, erdfeucht;
    - Schluff, schwach sandig - sandig, tonig - stark tonig, erdfeucht, steif - halbfest konsistent;
    - Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig, mitteldicht - dicht gelagert

    Zum Haus / Keller:
    Grundriss des Hauses: 7.94m x 10.64m
    Grundriss des Kellers: 7.54m x 10.24m
    Als Maßnahmen zur Auftriebssicherung hat der Kellerbauer (Marktführer mit "G") vorgeschrieben, dass die Bodenplatte von 25cm auf 40cm verstärkt sowie ein Bodenplattenüberstand angesetzt werden muss:
    zur Straße 1.30m
    zum Garten 1.30m
    zum Nachbar linkerhand 0.40m
    zum Nachbar rechterhand 0.40m
    Damit ergeben sich die Maße für die Kellerbodenplatte von: 8.34m x 13.24m
    Die Unterkante Bodenplatte / Oberkante Schotterschicht liegt bei -3,185
    Zusätzlich ist unter dem Keller eine 60cm Schotterschicht einzubringen. Folglich wird die Sohle der Grube bei -3.785 unter der Oberkante Fertigfußboden liegen; da das vorhandene Gelände bei -0,72 bis -0,81 liegt, hieße das eine Grubentiefe von 2,97m bis 3,06m (so zumindest meine Berechnung).
    Abstandsflächen:
    zu den Nachbarn: je 3.23m
    zur Baustraße 3.20m bis 3.8m (da die Straße leicht schräg zum Haus verläuft)

    Problemstellung:
    Mit den Abständen zu den Nachbargrundstücken (je 3.23m) sowie zur Straße (3.20m) sowie mit dem Arbeitsraum in der Kellergrube selbst (gefordert sind 70-80cm) wird schnell klar, dass das mit dem 45°-Böschen nicht klappt, ohne die Grundstücksgrenze zu überschreiten. Leider ist selbst mit Zustimmung der Nachbarn dies keine Option (mehr), da der eine Nachbar bereits seine Bodenplatte nebst Garage massiv an die Grundstücksgrenze gesetzt hat, und der andere Nachbar während meiner Tiefbauarbeiten sein Carport erstellt.
    Die erste Reaktion meines Tiefbauers war deshalb, dass ein Verbau an drei Seiten (beide Nachbarn plus Straßenseite) errichtet werden muss. Das kostet dann 430 pro qm (Merkmale des Verbaus: Stahlträger HBL 140, Länge 3.50m liefern und in Betonfundament versetzen, Trägerwand aus Kanthölzern 8/10 liefern und einbauen, Einbauhöhe 2.00m).
    Um den Verbau zur Straßenseite werden wir wahrscheinlich wirklich nicht umhin kommen. Durch den hohen Bodenplattenüberstand von 1.30m plus dem Arbeitsraum von ca. 80cm verbleiben gerade einmal noch 1.20m bis zur Kante Baustraße.
    Was die Nachbargrundstücke betrifft, habe ich jedoch Hoffnung, dass es eine Variante gibt, die nicht so viel kostet wie ein vollständiger Verbau, evtl. auch mit dem Risiko, nicht ganz konform mit den Bestimmungen (in diesem Fall wahrscheinlich den Vorgaben des Bodengutachtens) zu bauen, ergo z.B. einen Böschungswinkel von 60° anzusetzen.
    Gibt es denn z.B. die Möglichkeit, einen Verbau nicht über die gesamte Einbautiefe zu errichten, sondern nur einen Teil zu verbauen und den Rest zu böschen?
    Ich habe im Baugebiet durchaus auch Konstruktionen gesehen, die nur geböscht haben, wobei ich aber bezweifle, ob da überhaupt 60° eingehalten worden - das sah deutlich steiler aus. Ich habe eben auch keine Lust, dass mir das Bauamt einen Baustopp reindrückt. Wie wahrscheinlich dieses Szenario ist, kann ich jedoch nicht beurteilen... zum Zweiten wäre die Frage, ob sich die Kellerbaufirma weigern könnte, die Grube zu betreten, wenn mit 60° anstelle von 45° gem. dem Bodengutachten geböscht wurde etc. etc.

    Ihr würdet mir hier sehr weiterhelfen, denn leider arbeitet vor allem unser Architektenbüro eher nach der Devise "schnell fertigmachen" anstelle von Nachdenken und eine sinnvolle Lösung erarbeiten (z.B. hätte der Architekt das Haus ja auch von vornherein weiter weg von der Straße setzen können, um zumindest an dieser Stelle den Verbau zu verhindern - leider kam ihm das nicht in den Sinn) - ich weis natürlich, dass ein von der Fertighausfirma beauftragtes Architektenbüro unter enormen Zeitdruck arbeitet, aber ein wenig Beratungsleistung wäre schön gewesen. Sei es drum, die Lage des Hauses zu ändern und nochmal den Weg über die Baugenehmigung zu gehen, kommt nicht in Frage, da die Bereitstellungszinsen bereits am Portmonee knabbern.

    Ich danke danke danke euch schon mal im Voraus. Sollten weitere Infos vonnöten sein, kann ich sicher noch allerhand heraussuchen.
     

    Anhänge:

  2. #2 VollNormal, 08.07.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.738
    Zustimmungen:
    1.617
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Zuallererst solltest du dir die Frage stellen, ob du damit leben könntest, wenn ein schwerer Unfall passiert, nur weil du an der Sicherung der Baugrube gespart hast. Ob sich die Arbeiter von ihrem Chef in eine unzureichend gesicherte Grube schicken liessen, sollte dabei unerheblich sein. Manch einem ist die tatsächliche Gefahr gar nicht bewusst.

    Den maximalen Böschungswinkel gibt das Bodengutachten vor. Bei einer Überschreitung ist die Standsicherheit der Böschung nicht mehr gewährleistet. Das kann gut gehen, der Boden kann aber auch ohne große Vorwarnung plötzlich nachgeben.

    Einen Teil mittels Verbau zu sichern und den Rest abzuböschen ist grundsätzlich möglich. Neben einer Böschung sind aber immer lastfreie Streifen vorzuhalten. Dafür ist vermutlich kein Platz mehr. Und ob das wirklich billiger würde, ist auch fraglich.

    Bei der statischen Berechnung des Verbaus müssen die seitlichen Lasten ebenfalls berücksichtigt werden.
     
    vorstadtpioniere gefällt das.
  3. #3 nordanney, 08.07.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.745
    Zustimmungen:
    1.422
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Warum sollte Dein Tiefbauer eine nicht regelkonforme Konstruktion wählen? Er geht das Risiko ein und haftet. Ich als Tiefbauer würde Dir sagen: So wie geplant oder gar nicht. Oder bitte eine vom Architekten geplante und sachgerechte Alternative, aber bitte einen ggf. lebensgefährlichen Pfusch. Punkt.
     
    simon84, vorstadtpioniere und seaway gefällt das.
  4. Mok

    Mok
    Moderator

    Dabei seit:
    23.06.2019
    Beiträge:
    442
    Zustimmungen:
    380
    Beruf:
    Ingenieurgeologe
    Na selbstverständlich und der Erdbauer wiederum sollte sich weigern, so eine Grube überhaupt erst anzulegen. Wenn die Böschung abgeht und jemanden verschüttet, ist der schneller hinüber als man ihn da wieder rausbekommt. So ein Kubikmeter Boden wiegt gut 1,7 bis 2 Tonnen.

    Wenn du dich da mal nicht irrst. Für dein Grundstück wurde ein Bemessungswasserstand nahe der Gelädneroberkante festgelegt. Der wird nicht ausgewürfelt sein. Damit hast du sehr wohl ein Problem mit Wasser. Du bekommst sogar eine 40 cm dicke Bodenplatte (bei einem EFH!) zur Auftriebssicherung. Bauzeitliche Wasserhaltung wird bei dir dann natürlich auch ein Thema.
     
    simon84, seaway und vorstadtpioniere gefällt das.
  5. #5 vorstadtpioniere, 08.07.2022
    vorstadtpioniere

    vorstadtpioniere

    Dabei seit:
    28.06.2021
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    5
    Ort:
    Rhein-Main
    Danke für eure Antworten @nordanney und @VollNormal

    Vielleicht ein, zwei Worte hierzu:
    Es ist nicht mein Anliegen, eine nicht regelkonforme Lösung zu wählen. Ich möchte aber erforschen, ob es Alternativen gibt. Nur weil mein Tiefbauer mir die aus seiner Sicht ideale regelkonforme Lösung vorschlägt, heißt es ja weder, dass sie die Beste aus allgemein baulicher Sicht ist, noch dass sie die günstigste ist. Im Zweifel könnte es ja einfach die Lösung sein, die ihm mit der wenigsten Arbeit den maximalen Ertrag bringt. Er meinte z.B. auch (von sich aus), dass die Bodengutachten stets sehr konservativ ausgestaltet werden, weil ja am Ende auch der Geologe nicht der Schuldige für einen Einsturz sein will. Man könnte das also so interpretieren, dass der Tiefbauer vielleicht sogar von sich aus eine steilere Variante wählt - i dont know... Versteht mich nicht falsch, die Mehrkosten meines Bauvorhabens sind bereits sehr hoch, und ich habe sicher keine Lust für einen Unfallschaden bis zum Lebensende weiter zu zahlen. Auf der anderen Seite schmerzt es natürlich, wenn gefühlt jeder im Neubaugebiet irgendwo ich sag mal "trickst", um Geld zu sparen, und man selbst ist am Ende der Depp, der sich eben nicht "getraut" hat 1° mehr zu böschen als erlaubt - mal überspitzt ausgedrückt.

    Daher formuliere ich meine Fragen vielleicht etwas konkreter, ohne euch zwischen den Zeilen lesen lassen zu müssen ;-)

    1) Gibt es im geschilderten Fall noch weitere Möglichkeiten außer einen vollständigen Verbau an drei Seiten der Baugrube? Mit vollständiger Verbau meine ich, dass über die komplette Grubentiefe der Verbau gezogen wird. Aufgrund der Kalkulation von 430€ pro qm ist das keine unerhebliche Fragestellung.

    2) Wenn unter 1) eine Alternative mit einer Böschung denkbar wäre, wie muss ich mir das vorstellen? Würde man ab Außenkante Arbeitsraum z.B. 2m hoch einen Verbau einsetzen und ab Oberkante Verbau den Rest dann 45° böschen? Das klingt für mich zumindest theoretisch günstiger, wenn es erlaubt und machbar ist. Diese Frage hattest du @VollNormal ja bereits beantwortet - dankeschön.

    3) Habt ihr einen aktuellen Erfahrungswert bzgl. der Kosten, die hier angesetzt werden von 430€ pro qm Verbau? Ich kann leider keine anderen Tiefbauer fragen. Auf der Suche nach dem aktuellen Tiefbauer habe ich bereits 25 Tiefbauer in der Region angefragt, wovon genau 2 überhaupt geantwortet haben. Ein Preisvergleich ist daher so gut wie ausgeschlossen - leider.

    4) Konkret auf der Seite zum Nachbarn im Norden (wo in der Skizze eine Bodenplatte für eine Garage eingezeichnet ist) verläuft diese Bodenplatte ja nicht über die gesamte Länge meiner Kellergrube sondern nur ca. über die Hälfte. Der Rest ist bislang ungenutzter Boden des Nachbarn. Wäre es hier denkbar, den Verbau nur über die Breite der Bodenplatte + ggf. einem kleinen Überstand zu ziehen (also z.B. 8m breiter Verbau) und Richtung Straße (ca. 6m) mit einer regulären Böschung von 45° mit Überschreitung der Grundstücksgrenze (mit Zustimmung des Nachbarn) zu arbeiten? Oder ist es quasi nicht sinnvoll oder überhaupt möglich, den Verbau an dieser Stelle zu unterbrechen? (Ich hoffe ihr könnt mir folgen)

    5) Und auf der anderen Nachbarseite entsteht ein Carport. Die Fläche ist bereits gepflastert, das Carport wird dann irgendwann geliefert, so genau weis man das nicht. Angenommen meine Grube wird nun errichtet auf Basis der Last, die bisher vorhanden ist, sprich der Pflasterung. Jetzt kommt im Laufe meiner Kellerarbeiten der Carportbauer vom Nachbarn und setzt das Carport auf. Damit steigt ja die Last und damit einher das Risiko des Einsturzes meiner Baugrube. Wer hätte denn in diesem Fall den schwarzen Peter? Gilt, was eher da war, nämlich die Baugrube und der Nachbar bzw. der Carportbauer hätten einschätzen müssen, ob sein Carport hält? Oder muss ich bei der Errichtung der Baugrube mit ggf. zusätzlichen Absicherungsmaßnahmen bereits proaktiv vorsehen, dass ja irgendwann im Laufe meiner Arbeiten eine höhere Last auftreten könnte und diese abgesichert sein muss? (Ich will hier gar nicht in einen Nachbarschaftsstreit verfallen, es wäre nur interessant zu wissen, wer hier "Vorrang" hat)
     
  6. #6 vorstadtpioniere, 08.07.2022
    vorstadtpioniere

    vorstadtpioniere

    Dabei seit:
    28.06.2021
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    5
    Ort:
    Rhein-Main
    Danke auch dir @Mok für deine Antworten.

    Bei der Wasserhaltung bin ich verhalten optimistisch. Die Stadt hat den Bemessungswasserstand für den gesamten Stadtbezirk so festgelegt. Beim Bodengutachten wurde kein Wasser gefunden, außer ein bisschen Feuchte, was daran liegen könnte dass das Bodengutachten Ende Januar gemacht wurde. Praktisch haben im Neubaugebiet ca. 15 Leute einen Keller gebaut. Bei 2 Leuten gab es die Thematik Wasserhaltung. Die haben aber auch im Herbst gebuddelt. Daher schätze ich / hoffe ich, dass keine Wasserhaltung vonnöten sein wird.
     
  7. #7 nordanney, 08.07.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.745
    Zustimmungen:
    1.422
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Zu den technischen Fragen kann ich Dir keine Antwort geben. Das müssen echte Profis - Architekt oder Tiefbauer - beantworten.
    Aber zum Thema Preis kann ich Dir sagen, dass Du über niedrigere Preise wohl nicht nachdenken solltest. Die gibt es nicht. Du musst aktuell genau das bezahlen, was Dir angeboten wird. Oder eben nicht bauen. So sieht leider die Realität auf dem Bau aus. Friss oder stirb.
    Insgesamt wird es zwar inzwischen etwas besser, insbesondere was Verfügbarkeiten einiger Baustoffe angeht, aber der Markt ist noch immer extremst angespannt.
     
    vorstadtpioniere gefällt das.
  8. #8 VollNormal, 08.07.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.738
    Zustimmungen:
    1.617
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Unser Mittelpreis für Trägerbohlwandverbau, den wir für die Kostenschätzung heranziehen, liegt bei ca. 250 € netto / 300 € brutto pro m2. Der basiert aber auf den Preisen von 2021 und nur die "normale" Preissteigerung ist eingerechnet. Aktuell dürften wir da auch deutlich mehr bezahlen.

    Denkbar ist fast alles. Machbar ist vieles, solange die Standsicherheit nachgewiesen ist. Ob das technisch und (für dich ja vor allem interessant) wirtschaftlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

    Du kannst auch einen Fachplaner damit beauftragen, die für deine Situation optimale Baugrubensicherung zu planen. Der will allerdings auch Geld dafür, das man dann durch die Optimierung erstmal wieder einsparen können muss. Und wie oben bereits angedeutet, brauchst du nicht nur den Platz für die eigentliche Grube, sondern musst neben der Böschung auch noch einen Streifen lastfrei halten.

    Eventuell, da bin ich aber nicht sicher, könntest du den Überstand der Bodenplatte (zumindest teilweise) in die Arbeitsraumbreite einrechnen.

    Genau dieses. Du weißt bereits jetzt, dass da ein Carport errichtet wird. Dazu gehören mit Sicherheit auch entsprechende Fahrzeuge, die sich auf oder vor der Fläche bewegen werden. Das gehört alles in die Lastannahmen für die Verbaustatik mit rein. Ausserdem musst du sicherstellen, dass durch deine Aufgrabung keine Setzungen der bereits fertig gestellten Fläche auftreten.

    Damit du dir selber einen Eindruck verschaffen kannst, was beim Anlegen einer Baugrube zu beachten ist, empfehle ich einen beherzten Blick in die Veröffentlichungen der BG Bau, da ist kurz und knackig das Wichtigste aufgeführt: Medium Da steht auch noch einiges Anderes drin, was auf so einer Baustelle alles beachtet werden will.

    Und da du ja vermutlich nicht nur einen Keller bauen willst, hier die entsprechende Zusammenstellung für den Hochbau: Medium

    Was vielen Leuten nicht bewusst ist - als Bauherr bist du verantwortlich für das, was auf der Baustelle geschieht. Diese Verantwortung kannst du nicht vollständig auf die übrigen Beteiligten abwälzen.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 petra345, 09.07.2022
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.479
    Zustimmungen:
    815
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    In der DIN 4123 ist die Möglichkeit beschrieben, eine Böschung mit 1,25 m breiten Abschnitten durch eine Wand zu ersetzen, die natürlich selbst auch verankert sein muß.

    Meine Frage an die Fachleute: Was ist von dieser Lösung in technischer und wirtschaftlicher Betrachtung zu halten?
     
  10. #10 VollNormal, 09.07.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.738
    Zustimmungen:
    1.617
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Die DIN 4123 beschreibt Verfahren, wie bei Erdarbeiten neben bestehenden Gebäuden vorzugehen ist, um deren Standsicherheit und Gebrachstauglichkeit zu erhalten. Ich vermute du meinst die in Abschnitt 9 behandelten Unterfangungen, die erforderlich sind, falls das neue Bauwerk tiefer gründet als das bestehende.

    Bei technischer und wirtschaftlicher Betrachtung halte ich das (wie auch die weiteren in der Norm geforderten Verfahren) einfach für eine gegebene Notwendigkeit.
     
    simon84 gefällt das.
  11. #11 Fabian Weber, 09.07.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    Wiese gibt ein ausführendes Gewerk vor, wie zu bauen ist, was sagt denn der Statiker dazu?
     
    simon84 gefällt das.
  12. #12 petra345, 14.07.2022
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.479
    Zustimmungen:
    815
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Nein, ich meine den Abschnitt 7.3 auf den Seiten 10 und 11.
    Wenn ich das recht verstehe, kann man mit diesen 1,25 m breiten Abschnitten sowohl unter die Höhe eines vorhanden Fundamentes ausschachten oder auch eine Böschung abschnittsweise abgraben und sofort befestigen.
    Danke für die Aufklärung im voraus.
     
  13. #13 VollNormal, 14.07.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.738
    Zustimmungen:
    1.617
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Die in der DIN 4123 beschriebenen Verfahren sind alle mit ziemlichem Aufwand verbunden. Falls ich die Möglichkeit habe, einen Verbau zu stellen, mache ich dieses und lege nicht erst eine Böschung an, die ich dann in mühseliger Arbeit scheibchenweise zu einer Grube mit senkrechten Wänden erweitere.

    Falls ich keinen Verbau stellen kann, weil die Grube zu dicht am Bestand errichtet werden muss, bleiben mir diese zusätzlichen Aufwände leider nicht erspart.
     
  14. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    8.986
    Zustimmungen:
    3.257
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Petra meint Iteration, das rechnet sich in der Regel bei EFH nicht, innerstädtisch geht es manchmal nicht anders - abgesehen davon sind da ganz andere Kosten anzusetzen, der Preis der hier aufgerufen wird für Verbau ist recht human , aber ich sehe hier keine Rückbaukosten oder sind diese includiert?
     
  15. #15 VollNormal, 14.07.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.738
    Zustimmungen:
    1.617
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Keine Ahnung, was der TE bzw sein Erfüllungsgehilfe ausgeschrieben hat, bei uns sind An- und Abtransport, Ein- und Ausbau, Vorhalten, Umsetzen nach Baufortschritt, erforderliche Reinigung inkludiert. Bei Verfüllung mit Flüssigboden werden die zusätzlichen Aufwände beim Ziehen und Reinigen als Zulage vergütet.
     
  16. #16 hanghaus2000, 14.07.2022
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.125
    Zustimmungen:
    414
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Ich vermute mal da fehlt ein k.
     
  17. #17 hanghaus2000, 14.07.2022
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.125
    Zustimmungen:
    414
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Wer sich den Keller leisten kann im GW, sollte schon auch die Kosten des Verbaus berücksichtigt haben.
    Warum lässt nicht Deinen Planer die Baugrube optimieren? Das ist eine der geschuldeten Aufgaben des Architekten.

    Wie ist denn der aktuelle GW Stand?
     
  18. #18 Dachs Doedel, 15.07.2022
    Dachs Doedel

    Dachs Doedel

    Dabei seit:
    16.01.2020
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    114
    Beruf:
    Straßenbauing.
    Ort:
    NRW
    Es wird keinen Planer geben, sondern nur einen Verkäufer von der Fertighausfirma. Ist doch immer so. Verbauplanung ist auch nicht Aufgabe des Tiefbauers, auch wenn viele Bauherren (auch gerne mal die Profis) das so hätten, sondern die des Bauherren. Dazu gehört übrigens auch die Ausführungsplanung und die Verbaustatik. Also Statiker/ Bodengutachter beauftragen, der sich damit beschäftigen darf. Der wird ja dann auch die wirtschaftlichste Verbauart auswählen.
     
    seaway gefällt das.
  19. #19 Martintee, 21.04.2023
    Martintee

    Martintee

    Dabei seit:
    21.04.2023
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo erstmal,

    Ich würde die 60cm Schotterschicht erstmal gar nicht ansetzen. Das macht der Erdbauer mit und das soll er ausbaggern verladen und dann gleich Aufkiesen. mit dem hohen GW Stand gehst du halt ins Risiko. Studiere deine Unterlagen und schau mal ob die ausführende Firma das auch schwarz auf weiß hat.

    Desweiteren bin ich sehr verwundert über den Bodengutachter. Den Boden kann man lt. Norm 60° böschen.
    Du bekommst über den Lasteinzug der Straße Probleme. Dort musst du zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Wenn du in einer kleinen Gemeinde wohnst versuche eine halbseitige Straßensperrung zu beantragen. Evtl nicht sagen, dass du dir 30t€ sparst sondern lieber aus logistischen Gründen. (Anlieferung Geräte mit Autokran etc...) Dann reicht dir vielleicht der Abstand. Zu den Nachbarn sollte es auch ausreichend sein, außer sie haben wirklich direkt an der Grenze gebaut. Also würd mich das alles arg wundern wenn die Nachbarbebauung auf deine Böschung drückt.

    Falls der Bodengutachter sich quer stellt, soll er halt Laborversuche machen um den maximalen Böschungswinkel festzulegen. Kostet dich 500€ und du sparst dir evtl den Verbau.
     
  20. #20 nordanney, 21.04.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.745
    Zustimmungen:
    1.422
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Du Leichenfledderer. Der Thread ist fast ein Jahr alt und das Haus wahrscheinlich fast fertig...
     
Thema:

Verbau oder Böschung - komplizierte Grundstücksverhältnisse

Die Seite wird geladen...

Verbau oder Böschung - komplizierte Grundstücksverhältnisse - Ähnliche Themen

  1. Holzbalkendecke von unten öffnen und Spots verbauen

    Holzbalkendecke von unten öffnen und Spots verbauen: Hallo zusammen, in unserem Altbau sind Holzbalkendecken verbaut (zwischen EG und OG). Aufgrund der aktuell geringen Raumhöhe von ca. 2,30m...
  2. Berliner Verbau und offene Wasserhaltung

    Berliner Verbau und offene Wasserhaltung: Hallo liebe Bauexperten, wir haben ein Grundstück für ein Doppelhaus, welches auf 12mx12m Grundfläche mit Keller gebaut werden soll, in einem...
  3. Spots verbauen Fertighaus

    Spots verbauen Fertighaus: Hallo Leute, wir haben am diesen Monat unseren Aufstelltermin - Wir bekommen die Standardanschlüsse für Lampen im kompletten Haus. Bei der...
  4. T7 oder T10 verbauen?

    T7 oder T10 verbauen?: Hallo liebe Bauexperten, wir werden in Kürze ein EFH mit 36,5er Außenmauerwerk ("schlüsselfertig") bauen. Unser Baupartner hat aktuell den T10...
  5. Kalziumsilikatplatten verbauen & extrem schiefer Untergrund

    Kalziumsilikatplatten verbauen & extrem schiefer Untergrund: Hallo zusammen, ich möchte gerne in meinem Keller (50m²) Kalziumsilikatplatten verbauen um die Wände und die Decke zu Dämmen da ich den Bereich...