Verbrauchs oder Bedarfsausweis

Diskutiere Verbrauchs oder Bedarfsausweis im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo folgende Situation es geht um ein Haus baujahr in den 30 Jahren. Erster Umbau ca 1950. Dann großer umbau 1983 mit Anbau und neuem Dach,...

  1. Rn12

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    Hallo folgende Situation es geht um ein Haus baujahr in den 30 Jahren. Erster Umbau ca 1950. Dann großer umbau 1983 mit Anbau und neuem Dach, doppelverglasten Alufenster 1983 eine dämmung kann ich außer an den Heizungsrohren nicht erkennen. Vielleicht noch zwichen den Balken in der obersten Geschossdecke.

    Wie finde ich heraus ob das Gebäude noch unter die Einsparverordnung von 1977 fällt. Also ob ich einen Verbrauchs oder Bedarfsausweis benötige?
     
  2. #2 Tikonteroga, 11.02.2025
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    Nach meinem Verständnis müsstest du jemanden, der auch für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises berechtigt ist, beauftragen, zu überprüfen, ob das Haus das Anforderungsniveau der WSVO 1977 erfüllt und dir dann ggf. einen Nachweis auszustellt.

    Es ist nach meinem Verständnis ein Teilumfang davon, als wenn man gleich einen Energiebedarfsausweis ausstellen würde. Es ist vielleicht besser, wenn du annimmst, dass das Haus das Anforderungsniveu der WSVO 1977 nicht erfüllt und du gleich einen Energiebedarfsausweis erstellen lässt.
     
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  3. #3 nordanney, 11.02.2025
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    Warum interessiert Dich ein Stück nichtssagendes Papier? Willst Du kaufen oder verkaufen? Oder mieten?

    Ansonsten hast Du eine Antwort erhalte. Ja, kann sein oder auch nicht. Ist zu prüfen gegen Geld.
     
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  4. #4 Tikonteroga, 11.02.2025
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    Ich verstehe nicht, warum du bei dieser Frage immer so ein Aufstand machst. Es ist gesetzlich festgelegt, dass bei einem Verkauf ein gültiger Energieausweis vorliegen muss. Wenn das zu verkaufende Gebäuse das Anforderungsniveau der WSVO 1977 erfüllt darf man einen Energieverbrauchsausweis ausstellen, ansonsten benötigt man einen Energiebedarfsausweis. Wenn man dem Käufer einen Energieverbrauchsausweis aushändigt, obwohl man einen Energiebedarfsausweis aushändigen müsste, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann. Deshalb ist das interessant.
     
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  5. #5 simon84, 12.02.2025
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    Genau, deshalb macht man einen Bedarfsausweis, dann ist es auch kein komplett nichtssagendes Stück Papier mehr
     
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  6. #6 nordanney, 12.02.2025
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    Mach ich nicht. Mich interessiert der Hintergrund.
    Will der TE kaufen?
    Will der TE verkaufen?
    Will der TE mieten?
    Will der TE vermieten?
    Davon ist abhängig, wie man antwortet.
    Warum soll ich den machen, wenn ich mieten will?
    Wenn ich verkaufen will, suche ich den für mich passenden Ausweis aus. Wenn Verbrauch möglich ist und ich in den letzten Jahren sparsam war, nehme ich natürlich den günstigeren und besseren Ausweis.
     
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  7. #7 simon84, 12.02.2025
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    Okay guter Einwand, das interessiert mich auch.

    Das ist Einstellungssache.
    Wo Veränderung bei einem selbst anfängt und wo man weiterhin ein kaputtes System unterstützt und für den eigenen Vorteil ausnutzt muss jeder selber entscheiden.

    Mit einem bedarfsausweis bist du jedenfalls immer auf der sicheren Seite. Seriösen Interessenten kann man sicher auch anderweitig den tatsächlichen Verbrauch darstellen.
    Bei vielen hausverkäufen werden weder Dauer für die Ausstellung noch Kosten für den bedarfsausweis ins Gewicht fallen.

    In der Autobranche ists genau anders rum. Genormte WLTP etc. Verbrauchswerte sind in der Praxis praktische nie zu erreichen oder unterbieten.
     
  8. #8 nordanney, 12.02.2025
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    Nein, das stimmt.
    Aber eine Immobilie mit C lässt sich besser als mit D verkaufen. Und dann bezahlst Du einen ggf. gar nicht benötigten Energieausweis (mit kleinem Geld) und bekommst für Deine Ehrlichkeit noch einen vielleicht spürbar schlechteren Verkaufspreis. Das überlegt sich jeder ganz genau, wenn es richtig im Portemonnaie weh tun kann. Du betrügst nicht , sondern nutzt nur die rechtlich möglichen Rahmenbedingungen aus (sofern Verbrauchsausweis möglich).
    Insofern wäre mir das eigene Hemd auch näher als ein kaputtes System alleine reparieren zu wollen.
     
  9. #9 simon84, 12.02.2025
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    Ich habe auch nicht von Betrug gesprochen.

    Der Wert eines Guts in der freien Marktwirtschaft ist primär dadurch charakterisiert, dass es einen Betrag gibt zu welchem der Verkauf vollzogen wird.

    Ob da jetzt wirklich der Buchstabe des Energieausweises so einen großen Einfluss spielt muss jeder selber entscheiden.

    auch das muss jeder selber entscheiden und dazu habe ich persönlich eben eine andere Meinung

    Alles was du schreibst ist richtig. Wenn man sicherstellen kann, dass ein Verbrauchsausweis zulässig ist, dann wird es sehr oft so sein, dass dieser “besser” aussieht, besonders bei Altbau Bestand mit Umbauten / Anbauten, nicht voller Nutzung/Beheizung, nicht Einbezug von gelegentlich genutzten Holzoefen oder E-Heizung usw

    und ja, manchmal braucht ein Haus bei üblicher Nutzung auch einfach weniger als auf dem Bedarfsausweis. So eine “Norm” ist immer ein Kompromiss.

    Meine Meinung ist allerdings, wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verbrauchsausweis zulässig ist, dann sollte man eher Richtung bedarfsausweis tendieren, die rechtliche Flanke ist sonst offen und die Abmahnanwaelte sind in dem Bereich schon ziemlich aktiv, besonders wenn man oeffentlich im Netz anbietet.

    und es ist uns tatsächlich schon beim Verkauf passiert dass ein gut informierter Interessent sagt ah, Ja, verbrauchsausweis, nur für die Unterlagen, der ist die Tinte auf dem Papier nicht wert….

    also nicht jeder sucht alte Immobilien primär nach Energie Effizienz Klasse oder nach qm Wohnfläche je nach Berechnung (das Thema kam in letzter Zeit ja doch öfters auf)

    PS. Der Fragesteller ist sich nicht sicher, sonst würde er hier nicht fragen. Und um mal auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, das ist so einfach nicht zu beantworten
     
  10. #10 Tikonteroga, 12.02.2025
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    Der Energiebedarfsausweis ist m. M. nach auch nicht so toll. Soweit ich weiß, werden 1. oft nur Schätzwerte für die U-Werte angenommen und 2. verwendet man nicht die Norm-Außentemperatur des jeweiligen Gebäudestandorts, wie etwa bei der Heizlastberechnung, sondern es wird stattdessen zwecks Vergleichbarkeit für alle Gebäude der selbe Referenzstandort (Würzburg?) verwendet. Sachlich wäre es wohl am Sinnvollsten wenn man sowohl den Endenergiebedarf als auch den Endenergieverbrauch angibt. Ist halt mit Aufwand und Kosten verbunden und deshalb verständlich, dass es nicht gängige Praxis ist...
     
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  11. #11 Viethps, 12.02.2025
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    In der Realität sieht der Verbrauchsausweis wirklich meist besser aus....
    Beispiel:
    Der Energieberater sitzt am Schreibtisch und bewertet nach Angabe und Fotos!
    In diesem Beispielsfall hält er eichefarbige KS - Fenster wohl für ältere Holzfenster!?
    Also wird vergeben: Stufe E ( Wegen Dämmung der Wände, Dach und Kellerdecke und Bj. )
    Unter leicht durchzuführende Maßnahmen werden Fe mit u - wert besser 1.3 empfohlen. Eingebaut sind aber schon 1.2!!
    Über 18 Jahre wurde dort Gas verbraucht, das Stufe C bei Verbrauchsausweis ergeben würde.
    Soviel dazu.....
     
  12. BaUT

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    Krass - ihr habt mal wieder jemanden totgequatscht :bierchen:
     
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  13. #13 simon84, 13.02.2025
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    Wenn es vom Umbau 1983 Unterlagen wie eine Heizlastberechnung bzw. Übereinstimmung mit der damaligen WSchVo gibt , die das ganze Gebäude abdeckt, wäre ich der Meinung, dass ein Verbrauchsausweis möglich ist

    wenn die Unterlagen nicht das ganze Haus abdecken ä, sondern nur den Anbau oder falls diese nicht auffindbar sind, wäre ich der Meinung, dass ein bedarfsausweis nötig ist
    @Rn12
     
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  14. #14 Viethps, 13.02.2025
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    Ganz einfach: Online einen Energieausweis beantragen. ( McMakler z. B. )
    Dann durch die Eingabemaske hangeln. Im Laufe dessen sieht man dann was geht.
    Bedarfsausweis gibt es für 100€ und ist rechtsgültig!
     
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  15. BaUT

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    Schon mal gemacht - einen online Bedarfsausweis?
    Also das wird lustig bei so einer zusammengeschusterten Bude!
     
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