Vereinigungsbaulast: Vor- oder Nachteile der Zusammenlegung zu einem Grundstück (RH)

Diskutiere Vereinigungsbaulast: Vor- oder Nachteile der Zusammenlegung zu einem Grundstück (RH) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt zwei zusätzliche Anschlüsse an Kanal und Wasser gegen Bezahlung ablehnt. Aber das gilt dann auch für...

  1. PeterB

    PeterB

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    Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt zwei zusätzliche Anschlüsse an Kanal und Wasser gegen Bezahlung ablehnt.
    Aber das gilt dann auch für Gas. das Baugebiet wurde hier nur für 4 Grundstücke entwickelt und zur Gewinnmaximierung jetz in 6 Grundstücke geteilt, die Stadt ist an dieser vertrackten Situation also nicht ganz unschuldig.
     
  2. Julius

    Julius

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    Sehe ich auch so.
    Ist aber egal.
    Denn der Fragesteller hat ja offenbar eines der beiden linken Grundstücke. Welches einen eigenen Anschluß hat und wo die Leitungsführung keinen fremden Grund benötigt!

    Insofern kann es ihm egal sein, was die vier rechten veranstalten.
    Jedenfalls sehe ich für ihn (und seinen direkten Nachbarn) keinen Grund, sich an einer wie auch immer gearteten Vereinigung zu beteiligen. Schön blöd wäre er, sein Grundstück damit wertzumindern und sich zukünftigen Ärger aufzuhalsen!
     
  3. #23 kappradl, 27.02.2015
    kappradl

    kappradl Gast

    Die Reihenhäuser stehen aber rechts.
     
  4. oberh

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    Hi!

    Der TE muss also eines der rechten Grundstücke gekauft haben.
    Leider hat der Planer es sich sehr einfach gemacht und die Regenentwässerung der unteren Gebäudeflucht rechts und links um die Gebäude herum geführt.

    Dies rechtfertigt jedoch keine Vereinigungsbaulast - eine Erschließungsbaulast (Leitungsrecht) reicht da vollkommen aus.
     
  5. #25 starter, 28.02.2015
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    Hallo zusammen,

    es ist das Reihenendhaus rechts im Bild. Das Grundstück bzw. Haus hat also keinen eigenen Anschluss. Im Kaufvertrag für das Grundstück ist eine Dienstbarkeitsbestellung eingetragen. Diese besagt, dass die Stadt die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers bewilligt...zu Lasten des Grundstücks nebenan (Nachbar). Es dürfen Wasser/Abwasserleitungen verlegt und dort belassen werden. Auch ist dort die Mitbenutzung des Regenfallrohres geregelt...
    Wie gesagt, die Grundstücke nebenan sind noch im Besitz der Stadt. Diese werden in den nächsten Wochen ebenfalls verkauft. Wenn das dann also auch in den anderen bzw. dem anderen Vertrag (vom Nachbarn) eingetragen ist, dann sollte es m.E. passen. Ich werde mich aber nochmals an die Stadt wenden...

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!!
     
  6. Eric

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    Wenn Du jetzt auch noch den Link im Beitrag #19 lesen würdest, hättest Du die Unterstützung auch verstanden.
     
  7. #27 starter, 01.03.2015
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    Also ich meine es schon verstanden zu haben.

    Tabelle 1 auf Seite 119 ("Rechtliche Sicherung der öffentlichen und privaten Belange bei baurechtlichen Verpflichtungen") fast das Thema ganz gut zusammen. Gegenüber der Behörde ist eine Baulast oder eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit erforderlich. Gegenüber dem Nachbarn (privatrechtlich) die Grunddienstbarkeit.
     
  8. #28 starter, 03.03.2015
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    Es gibt Neuigkeiten und ein paar Infos mehr. Jetzt liegt es an mir, wie ich mich entscheide.

    Nach Rücksprache mit der Stadt geht es zum einen um die Erteilung der Baugenehmigung und um zum anderen um den Zeitpunkt der Erteilung. Dies hängt von folgenden zwei Punkten ab:

    1. Wasseranschlüsse:
    Da nur vier Anschlüsse bei sechs Parteien vorliegen, muss sichergestellt sein, dass jedes Haus einen Anschluss bekommt. Eine Grunddienstbarkeit mit der geregelt ist, dass ein Haus ohne Anschluss den benachbarten Anschluss nutzen darf etc., würde ausreichen. Dies ist in meinem Fall bereits erfolgt und für die anderen Grundstücke auch so vorgesehen. Die Genehmigung kann also erteilt werden, sobald alle Grundstücke verkauft und die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist.
    Alternative: baurechtliche Vereinigung. Die Genehmigung könnte dann sofort erfolgen.

    2. Feuerwehrzufahrt:
    Die Zufahrt zu den einzelnen Häusern ist über die öffentliche Straße zwar möglich, nicht jedoch der Zugang ins Haus (zu kleine Fenster). Aus diesem Grund wurde bei der Projektierung die Fläche der gegenüberliegenden Hausseite für die Feuerwehrzufahrt festgelegt. Da die vorgesehene Fläche über jedes einzelne Grundstück führt, muss eine Genehmigung der Grundstücksbesitzer vorliegen, dass die Feuerwehr im Brandfall diesen Weg zum jeweils benachbarten Haus benutzen darf. Dies erfolgt durch eine Baulast für jedes einzelne Grundstück nach dem Verkauf an die restlichen Käufer. Die Baulast schreibt dann eine Mindestbreite und Freihaltung der definierten Fläche für die Durchfahrt der Feuerwehr vor. Die Kosten wären bei ca. 200 Euro pro Grundstück (nur zur Info, mir geht es nicht um die Kosten).
    Alternative: baurechtliche Vereinigung. Eine Baulast für das gesamte Grundstück. Die Genehmigung könnte dann sofort erfolgen.

    Bisher sind von sechs Grundstücken zwei verkauft. Vier Grundstücke gehören noch der Stadt und von einem liegt die Unterschrift zur baurechtlichen Vereinigung schon vor. Jetzt liegt es an mir...

    Es geht praktisch nur darum, wann und mit welchem Aufwand die Genehmigung erfolgt...sofort bzw. in Kürze bei Vorlage der baurechtlichen Vereinigung oder eben nachdem die Kaufverträge unterschrieben und die entsprechenden Baulasten und Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind.
     
  9. Julius

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    Und warum läßt nicht einfach die Stadt vorab alle diese Baulasten und Dienstbarkeiten eintragen?
    Warum sollte man dafür bis zum Verkauf warten? Höchstens aus Kostengründen. Aber die sind ja angeblich egal.
     
  10. #30 starter, 03.03.2015
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    Also was den Wasseranschluss angeht, dieser wird/wurde durch die Dienstbarkeiten geregelt. Die Baulasten müssten für mein Grundstück sowie für das andere bereits verkaufte Grundstück eingetragen werden. Du hast schon recht...eigentlich könnte die Stadt die Baulasten für die noch nicht verkauften Grundstücke eintragen. Oder für diese vier Grundstücke eine baurechtliche Vereinigung vornehmen und anschließend verkaufen. Ich weiß nicht wie schnell so etwas möglich ist, jedoch stehen die Verkaufstermine bereits fest (ca. zwei Wochen).

    Ich sage nicht dass der Stadt die Kosten egal sind. Aber 200 Euro in Relation zum Gesamtpreis sowie dem potentiellen Risiko sind m.E. vernachlässigbar bzw. nicht entscheidend.
     
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