Vereinigungsbaulast

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  1. Tiffy

    Tiffy

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    Hallo,

    wir sind Eigentümer eines 1960 gebauten Hauses mit Grundstück in Dithmarschen. Unser Haus ist ein sogenanntes "Siedlungshaus". Also Haus mit Anbau, dieser verbunden mit dem Nachbaranbau.
    Unsere Vorbesitzer haben ca. 1980 einen weiteren Anbau (ca. 9 m nach hinten) auf die Grenze gesetzt. Dieser ist vom Kreis genehmigt worden. Eine Baulast wurde hierfür damals beim Nachbar nicht eingetragen. -Weiss nicht, ob dass damals nicht nötig war ? egal...
    Flurstück 23/25 ist unser.
    Meine Nachbarin, möchte nunmehr den gleichen Anbau, den wir seit ca. 1980 haben nun auch bei sich anbauen. Das Bauamt sperrt sich nun und sagt, es ginge nur mit Vereinigungsbaulast. (?)
    Ich habe nichts gegen den Anbau, würde sie auch gerne unterstützen. Nun bin ich aber verwirrt, dass man keine vernünftige Informationen bekommt, wo meine Nachteile liegen.

    Ich habe mich beim Architekten informiert, dieser sagt, es wird keine Vereinigungsbaulast benötigt. Der Architekt der den Bauantrag stellt sagt doch. (?)

    Was passiert bei der Vereinigungsbaulast ? Grundstücke werden baurechtlich zusammengefasst ... (soweit bin ich auch schon).
    Was ist aber, wenn ich mal das Haus verkaufen muß ?
    Muß dann das Grundstück wieder getrennt werden?
    Wer trägt eventuelle Kosten ?
    Hat oder verzichtet jemand auf zivilrechtliche Ansprüche ?

    Wäre toll wenn mir jemand weiter helfen kann.

    Danke Tiffy
     

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