Verfahren A oder B ?

Diskutiere Verfahren A oder B ? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Es gibt ja das Messverfahren A und B. Wenn ich nun für mein Haus in dem gerade alle Dampfsperren fertig verklebt worden sind und auch sonst alles...

  1. #1 joachim122, 04.05.2004
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    Es gibt ja das Messverfahren A und B. Wenn ich nun für mein Haus in dem gerade alle Dampfsperren fertig verklebt worden sind und auch sonst alles als Rohbau soweit fertiggestellt ist, dass man von einer Dampfdichten Hülle ausgehen kann. Und ich als Ergebniss den n50 Wert des Hauses haben will. Aber auch noch Während der Messung evtl auftretende Undichtigkeiten an der Dampfsperre nacharbeiten will, welches Verfahren ist dann das richtige ???
     
  2. #2 Herbert, 04.05.2004
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    Der Unterschied liegt hauptsächlich darin,

    was Sie bei der Messung provisorisch abdichten dürfen. Verfahren A bezieht sich auf den Nutzungszustand. In Ihrem Fall dürfte daher nur Verfahren B in Frage kommen.
     
  3. KPS

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    Hallo,

    natürlich liefert auch das Verfahren B einenzum Messzeitpunkt relevanten n50- Wert. Sollten jedoch Unsicherheiten während des weiteren Bauablaufes bzgl. eventueller Beschädigung der lt. Messung als ausreichend dicht befundenen Luftdichtheitsebene bestehen oder der Gesamtumfang aller gegebenenfalls zur Messung provisorich abgedichteten Öffnungen zu groß sein, ist in jedem Fall ein nachfolgender, zusätzlicher BDT nach Verfahren A anzuraten.

    MfG
    KPS
     
  4. alpino

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    Hallo,

    ganz so trivial ist die Entscheidung "darf ich eine Prüfing nach Typ A oder B gemäß DIN EN 13829 machen?" leider nicht.

    Die (nach meiner Meinung für eine Qualitätsskontrolle unerlässliche) Prüfung Typ B = Rohbauprüfung ist leider laut Aussage des FLIB nicht geeignet für die Abnahmeprüfung gemäß EnEV. Wer also den Energiebonus im Enerigebedarfsausweis bensprucht hat oder wer eine Lüftungsanlage berücksichtigt hat, muss nach EnEV den Nachweis der Luftdichtheit durch eine Prüfung Typ A führen.

    Am sichersten und (wenn man z.B. die Preisliste von Herbert Trauernicht anschaut, sicher auch bezahlbar) ist immer noch die Durchführung beider Prüfungen - im Rohbau das LDS auf Funktion und fachgerechte Ausführung nach Typ B prüfen; und dann nach Fertigstellung nochmal nach Typ A zur Nachweisführung nach EnEV.

    Gruß Michael Pils
     
  5. #5 Herbert, 22.04.2005
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    Verfahren A oder B

    Die Frage

    "Darf im Zusammenhang mit der Überprüfung der Dichtheit eines Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 EnEV
    a) das Verfahren nach der DIN EN 13 829 (Verfahren A oder B) und
    b) der Messzeitpunkt frei gewählt werden?"

    hat eine offizielle Arbeitsgruppe zur EnEV beantwortet.

    Nachzulesen in http://www.dibt.de/deutsch/data/509904.pdf

    Dort bis Seite 4 vorwärts blättern.

    Erstaunlicherweise wird dort Verfahren B als anzuwendendes Verfahren ausgewählt.

    In DIN 4108 T7 hatte man sich für Verfahren A entschieden.

    Die EnEV 2002 lässt dagegen zunächst offen, welches Verfahren anzuwenden ist. Nach der Stellungnahme der Arbeitsgruppe ist diese Frage geklärt.


    Zur Bewertung der Arbeitsgruppen - Stellungnahme sollte man noch folgendes wissen:

    "Um im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem
    Interesse beantworten soll.
    Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.
    Die Arbeitsgruppe wurde unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
    Wohnungswesen, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Nordrhein-Westfalens und
    Baden-Württembergs sowie des DIBt eingerichtet."
     
  6. #6 Herbert, 30.05.2005
    Herbert

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  7. #7 Herbert, 19.04.2008
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