Verfahrensfreie Kernsanierung

Diskutiere Verfahrensfreie Kernsanierung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, eine kurze Einführung: Mein Mann und ich sind dabei ein Einfamilienhaus zu kaufen. Das Haus wurde vom Verkäufer vor 5 Jahren...

  1. #1 13Carolin23, 05.11.2019
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    Guten Morgen,
    eine kurze Einführung:
    Mein Mann und ich sind dabei ein Einfamilienhaus zu kaufen. Das Haus wurde vom Verkäufer vor 5 Jahren komplett kernsaniert. Im Innenraum wurde einiges verändert. Der Verkäufer sagt, dass es keine Baugenehmigungen gibt, da es verfahrensfreie Umbauten seien. Er war wohl mehrfach beim Baurechtsamt (er hat auch Ansprechpartner genannt), die ihn aber immer wieder mit der Information weggeschickt haben, er bräuchte keine Genehmigungen. Die Begründung liefert dafür die LBO BW, das Haus ist Klasse 1. Da wir sehr viel Geld für das Haus ausgeben ist uns wichtig, dass das alles „Legal“ gebaut wurde. Der Verkäufer hat zu seiner Absicherung (und weil wir sehr unsicher sind) nun noch eine Feuer- und Baubegehung beantragt. Diese hat nun stattgefunden und wir warten auf das Protokoll. Dem Verkäufer wurde auch hier wieder gesagt, dass man die Begehung machen kann, daraus aber keine „rechtlichen Verfahren“ hervorgehen werden und können, weil das Haus verfahrensfrei umgebaut wurde. Es wird lediglich festgestellt, ob alles den Norm entspricht.

    Nun einige Fragen:
    - wenn Nachbarn nun Klagen würden (wegen Fenster, Innensausbau etc) wird diesen Klagen dann nachgegangen? (Der Umbau war ja verfahrensfrei). Oder werden diese direkt abgewiesen?
    - wird in der Akte des Grundstücks/Hauses im Baurechtsamt schriftlich festgehalten, dass die Umbauten im Haus nach der LBO verfahrensfrei sind? Bisher wissen wir nur, dass es mehrfach mündlich übermittelt wurde. Im Falle einer Klage wäre die schriftliche Dokumentation auf dem Baurechtsamt natürlich hilfreich.

    vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
     
  2. #2 simon84, 05.11.2019
    simon84

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    Verfahrensfreie Baumaßnahmen werden logischerweise nicht erfasst.

    Klagen kann man viel ! Wird aber wohl eher zivilrechtlich werden dann. Automatisch abgewiesen wird nichts aber wenn kein Verstoß gegen die Bauordnung vorliegt was sollte dann see Klagegrund sein ?

    Warum sollte denn überhaupt geklagt werden ?
    Warum sollten sich Nachbarn für Innenausbau eines anderen EFH interessieren bzw. für die Fenster ?

    Bitte um mehr Infos zu dem was du als Gefahrenpotential siehst.

    Gibt es evtl. einen DG oder Keller Ausbau der vorher nicht da war ?
     
  3. #3 Stadtbaumeister, 05.11.2019
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    Die Klage eines Nachbarn hat nur Erfolg, wenn öffentlich rechtliche Vorschriften verletzt werden, welche seinem Schutz dienen. Klassischer Fall: Nichteinhaltung Abstandsflächen, Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, etc. ) Aber mit Sicherheit kein Fenstertausch oder innere Umbauten unter Beibehaltung der bisherigen, genehmigten Nutzung.
     
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  4. #4 Jo Bauherr, 05.11.2019
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