Vergrößerung Gaube und damit Nichteinhaltung der Eingeschossigkeit

Diskutiere Vergrößerung Gaube und damit Nichteinhaltung der Eingeschossigkeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus (mit Eltern). Im Kinderzimmer habe ich eine Gaube, die 3,60 m breit ist. Der...

  1. #1 Sylvia81, 30.01.2024
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    Hallo,
    ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus (mit Eltern). Im Kinderzimmer habe ich eine Gaube, die 3,60 m breit ist. Der Rest des Zimmers hat eine entsprechende Schräge (Dachneigung 45 Grad). Jetzt würden wir gern die Gaube um 2,50 verlängern damit wir mehr Stellfläche haben und uns nicht ständig den Kopf stoßen. Das Problem wäre nur, dass dann die Eingeschossigkeit nicht mehr eingehalten wird.
    Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit das Vorhaben durchzusetzen? Die Gaube wäre zur Gartenseite und von der Straße nicht sichtbar. Würde die Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen? Wir sind ein 4 Generationen-Haus.

    Ich bin Laie und habe vom Bauen keine Ahnung aber bevor ich einen Architekten beauftrage möchte ich gern die Chancen ausloten. Grundstück ist in NRW.
    Über hilfreiche Tipps würde ich mich freuen.

    VG Sylvia
     
  2. #2 Kriminelle, 30.01.2024
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    Da würde ich mal in der Nachbarschaft schauen, ob es schon einmal praktiziert wurde. Oft werden ältere BPläne gelockert, also nicht der BPlan, aber die angefragten Ausnahmen.

    Dann führt der Weg zur Bauvoranfrage. Definitiv mit Architekt, der gut mit dem Bauamt kann.

    Bei Schwarzbau kann Rückbau oder eine saftige Strafe (letzteres ist eher wahrscheinlich) drohen.
     
  3. #3 Sylvia81, 30.01.2024
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    Meine direkte Nachbarin hat statt vorgeschriebenem roten einen schwarzen Dachziegel :-)

    Dann muss ich mich mal schlau machen. Wie hoch könnten ggfls. Strafen sein? Falls wir doch ohne Genehmigung bauen (möchte ich eigentlich nicht so gern).

    Wie wahrscheinlich wäre denn ein Rückbau oder wäre es mit einer Geldbuße getan?
     
  4. #4 Kriminelle, 30.01.2024
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    Ich kannte mal ein Siedlungs-Haus, das wurde vor… zu DM-Zeiten vor 35 Jahren… gross und neu im Dachgeschoss als ein 2-Familienhaus ausgebaut. Das hatte damals so 30000DM gekostet. Das war wohl aber vom Bauherren einkalkuliert, da es keine Alternative gab.
    Aber… überall sitzt jmd anderes am langen Hebel.
     
  5. #5 simon84, 30.01.2024
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  6. #6 Sylvia81, 30.01.2024
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    Leider ja. Ich würde es mir für meinen Sohn wünschen. Das wäre ein tolles Zimmer. Aber ich schätze die Chancen als eher gering ein da wir dann die Eingeschossigkeit nicht einhalten können und wir in einem reinen Wohngebiet mit eingeschossigen Häusern wohnen.
     
  7. #7 Kriminelle, 30.01.2024
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    Von wann ist denn der BPlan?
    Die Frage, die man sich immer stellen sollte: eine Verbreiterung der Gaube, Bauantrag und Architekt… das kostet: stehen die Kosten im Verhältnis zum Gewinn von Wohnfläche?
    Ggf einfach mal einen guten Einrichteplaner nehmen und mit ein paar neuen Möbeln (Ikea und co) den Raum neu verändern. Es gibt so viele Möbel, die sich für Dachschrägen eignen und kommt preislich besser :)
     
    simon84 gefällt das.
  8. #8 Sylvia81, 30.01.2024
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    Momentan schaut es so aus. Aber der Platzgewinn wäre enorm. Er könnte dann auch einen Kleiderschrank hinstellen statt Kommoden.
    Eben ist mir ein Haus Anfang der Straße aufgefallen. Es hat von jeder Seite eine große Gaube. Da dürfte die Eingeschossigkeit sicherlich auch nicht eingehalten worden sein. Muss da mal meine Fühler ausstrecken
     

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  9. #9 Sylvia81, 30.01.2024
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    Das ist ein Haus Anfang der Straße. Es hat 4 Gauben. Das hat doch sicherlich Auswirkungen auf die Geschosszahl
     

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  10. #10 Kriminelle, 30.01.2024
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    Die planuntere Gaube scheint aber ein noch höheres Geschoss inkl. Loggia zu sein. Ggf verkleinert eine Loggia auch wieder die Wohnfläche, falls ich mich verguckt habe. Zumindest haben sie eine geringere Dachneigung. Es könnte auch sein, dass die zu einem anderen BPlan gehören…
    Aber beim Bauamt mal nachfragen kostet auch Nix.
     
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