Vergütung für Architekten, der selbst Co-Bauherr ist.

Diskutiere Vergütung für Architekten, der selbst Co-Bauherr ist. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; alle jahre wieder .. das gleiche theater. egal ob griechenland oder baumurks - es kann nicht genug libertinismus geben, provisionsprofiteure und...

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    alle jahre wieder .. das gleiche theater.
    egal ob griechenland oder baumurks - es kann nicht genug libertinismus geben,
    provisionsprofiteure und luschen allerorten - und alles wird gut? :p
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wer weiß, ob das wirklich mal "Nachbarn" werden. Es soll ja auch Architekten geben, die bauen Häuser für einen späteren Verkauf.

    Bin gespannt ob er meine Frage dazu noch beantwortet.

    Was die HOAI betrifft, so war der Gedanke einmal eine Honorarordnung zu schaffen sicherlich nicht schlecht, doch durch die Praxis wird das schon seit Jahrzehnten heftigst untergraben. Egal ob GOA oder später HOAI, es gab schon immer einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    Deswegen auch mein Rat, miteinander reden. Dann weiß man wo man dran ist.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    @Baufuchs: Für die Ehre, den guten Namen, die daraus sich generierenden Empfehlungen und möglichen Folgeaufträge.
     
  4. #24 Baufuchs, 17.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Genau diese Motivation wird den GÜ/GU´s und BT´s von Architekten immer wieder abgesprochen, wenn es darum geht, warum o.a. Berufsgruppen ohne Fremdüberwachung sauber arbeiten sollten.:winken
     
  5. #25 Livestrong, 17.09.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    :biggthumpup:
     
  6. #26 Livestrong, 17.09.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    50 find ich fair stand aber woher nichts von. Erwarte nicht das ich die hoai lese oder glaubst du was die Laien hier über Banken zu wissen scheinen?
     
  7. #27 Baufuchs, 17.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Livestrong

    Hatte ich in #6 geschrieben.

    Aber: Der Nachlaß ist dann anzuwenden, wenn "ein Auftrag mehrere gleiche Objekte umfasst"

    Ist hier aber nicht der Fall, denn der DHH Nachbar erteilt ggf. ja nur einen Auftrag für ein Objekt.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Willst Du damit sagen, dass unser Wissen falsch ist?

    Ist das nicht ein Bänker mit seinem Dienstwagen?

    [​IMG]

    Gruß
    Ralf
     
  9. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    statt über das honorar für den architekten zu spekulieren, würde ich überlegen, was es bringt die gewerke für beide häuser im gleichen zeitraum zu vergeben.
    geschickt geplant und ausgeschrieben ist das honorar locker wieder drin!
     
  10. #30 Baufuchs, 17.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was bitte soll der BU, der beide Haushälften gleichzeitig baut denn wirklich an Einsparung weitergeben können?

    OK Baustelleneinrichtung fällt nur einmal an.

    Je Haus:

    Stundenzahl bleibt identisch.
    Materialverbrauch/Energieverbrauch auch.
    Einsparung im Einkauf? wohl nicht.

    Also: Woher soll eine Einsparung im 5-stelligen Bereich kommen?

    Die Mär vom locker einzusparenden Architektenhonorar ist eben nur ein Märchen.

    Nachtrag:

    Warum bitte, sollte der BU wenn er 2 gleiche Haushälften baut dies wesentlich günstiger anbieten, während das Honorar des Architekten bei 2 gleichen Planungen unangetastet bleiben soll?
     
  11. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    du stellst dir gerade ein nicht rühmliches bild deiner kalkulationsgrundlagen aus.
    die unternehmerkalkulation ist dann doch ein bisschen mehr als arbeiterlohn und materialkosten, daß muss ich doch dir nicht erklären!?
    ausserdem lassen sich dadurch erhebliche honorarträchtigen teile mindern.
    bei vergabe und objektüberwachung (rechnungsprüfung etc.)
    ich kann auch die mär von den unternehmern nicht mehr hören die mir erzählen wollen, zwei doppelhaushälten kosten doppelt so viel wie eine doppelhaushälfte.
    nachtrag: ich hatte eine honorarminderung nicht ausgeschlossen.
     
  12. #32 Baufuchs, 17.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vergabe und Überwachung betreffen nicht den Unternehmer, sondern den Architekten.

    Wenn der BU vernünftig kalkuliert, ist zwar eine Ersparnis drin, aber keinesfalls in Höhe des Architektenhonorars 1-8.

    Nachtrag bezgl. Minderung: Kommt drauf an, wie weit der Architekt mindert:winken
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    wir nähern uns der jahr-2000-doktrin:
    nur architekten können qualität,
    nur bu/g* können preise :mega_lol:

    interessant, wie ein einziger troll ein thema verbeult ;)
     
  14. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    schade, daß ich die alternativangebote für die 2. gespiegelte dhh nicht mehr habe, welche ich 2005 gebaut habe, dann könnte ich dir wenigstens exakte zahlen nennen.
    ich versuchs mal zu rekonstruieren (differenz zum hauptauftrag 1 dhh)
    EMB ca. 15%
    Dach 10%
    fenster 10%
    innen ca. 10%
    TGA ca. 15%
    ~ durchschnitt einsparung 12%
    nettokosten 180.000€
    einsparung bei gleichzeitiger bauweise =21600€ netto
    Verteilung? auslegungssache

    ausserdem schrub ich noch
    "geschickt geplant und vergeben" :cool:
     
  15. #35 Baufuchs, 17.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja nee, ist klar....
     
  16. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...mir nicht :biggthumpup:

    Wenn da für eine gleichzeitig zu bauenende zweite Hälfte im Schnitt 12% Nachlass drin ist...dann ist der Preis für die erste Hälfte um 10% zu hoch
    :biggthumpup:
     
Thema:

Vergütung für Architekten, der selbst Co-Bauherr ist.

Die Seite wird geladen...

Vergütung für Architekten, der selbst Co-Bauherr ist. - Ähnliche Themen

  1. Vergütung Kringsverbau

    Vergütung Kringsverbau: Hallo, habe folgendes Problem: Bei einer Baumaßnahme war es notwendig die Baugrube mit einem Kringsverbau zu sichern. Es wurde ein Verbau...
  2. Bauherr im Rechtsstreit, Vergütung für unsere Hilfestellungen

    Bauherr im Rechtsstreit, Vergütung für unsere Hilfestellungen: Hallo zusammen, wir betreuen ein Bauvorhaben, in welchem es zu einem heftigen Rechtsstreit zwischen dem öffentlichen Bauherrn und der...
  3. Zugang ins Haus gesondert zu vergüten?

    Zugang ins Haus gesondert zu vergüten?: Hallo, mein Architekt meint, die Planung eines Podests vor der Haustür, bzw. die Anbindung des Wegs vor dem Haus an das Haus wäre gesondert...
  4. Photovoltaik Vergütung

    Photovoltaik Vergütung: Hallo, folgende Fragen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage: Nach meiner Auffassung des Erneuerbaren...
  5. Vergütung für Schlitze und Dosen stemmen

    Vergütung für Schlitze und Dosen stemmen: Hallo zusammen, ich baue gerade neu mit Architekt und das Gewerk Elektroinstallation wurde an einen Elektriker vergeben mit dem ich ausgemacht...