Verjährung

Diskutiere Verjährung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben 2014 angefangen zu bauen und sind schließlich im Januar 2016 in das fertige Haus eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt war...

  1. #1 Kerryman, 29.03.2019
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    Hallo zusammen,
    wir haben 2014 angefangen zu bauen und sind schließlich im Januar 2016 in das fertige Haus eingezogen.
    Zu diesem Zeitpunkt war noch die Schlussrechnung des Heizungs- und Sanitärbetriebes offen. Im Juli 2017 kam dann endlich nach mehrfacher Aufforderung die Schlussrechnung. Diese hatte dann gravierende Fehler. (Bauteile und Arbeiten aufgeführt, die gar nicht vorhanden geschweige denn ausgeführt wurden) Daraufhin habe ich per Mail, schriftlich und auch fernmündlich um die Änderung der Schlussrechnung gebeten. Insgesamt habe ich 5 Mal aufgefordert diese Rechnung zu korrigieren. Bis heute hat sich nichts mehr gerührt und ich laufe nun nicht mehr hinterher. Ich habe nun gehört und gelesen, dass so eine Forderung auch irgendwann verjährt. Daher die Frage an die Experten hier wann ist dies der Fall? Ich habe keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnet sondern eben einem schriftlichen Angebot nur zugestimmt. Von daher ebenso die Frage um was für einen Vertrag es sich dann handelt? Wie würdet ihr weiter verfahren? Ist das meine Aufgabe den Handwerksbetrieb darauf aufmerksam zu machen, dass diese Rechnung noch immer nicht beglichen ist?

    Vielen Dank für eure Mühe.
     
  2. #2 reschu, 29.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.04.2019
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    Um wie viel geht es denn? Wenn die Rechnung nicht beglichen ist, und es dem Handwerker ...egal ist, freu dich doch!
     
  3. #3 Kerryman, 29.03.2019
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    Dabei geht es schon um einen mittleren fünfstelligen Betrag. Von daher wundert mich das ja auch so....
     
  4. #4 simon84, 29.03.2019
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    Naja er hat dir eine Rechnung geschickt die Fehler enthielt.

    Wenn er schlau wäre würde er dir entweder eine neue Rechnung schicken oder zumindest erstmal die Zahlung der unstrittigen Punkte von dir fordern.

    Verjährung kann vielleicht ein Experte auf dem Gebiet schreiben aber meiner Meinung nach 3 Jahre nachdem er nicht mehr agiert. Verjährungsfrist zu unterbrechen ist aber relativ einfach für ihn (zb neue Rechnung/Mahnung schreiben). Auch wenn diese weiterhin fehlerhaft ist so ist so zumindest die Verjährung außer Frage.
     
  5. #5 Kerryman, 29.03.2019
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    Alles nicht so einfach wie ich sehe. Habe jetzt gelesen, dass nicht unbedingt das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist sondern eher der Zeitpunkt der Fertigstellung und der Abnahme des Gewerks. Da ich 2016 in das fertige Bauwerk eingezogen bin müsste nach meinem Verständnis die Verjährungsfrist am 31.12.2016 beginnen und am 31.12.2019 enden oder verstehe ich das falsch? Ich bin gespannt.
     
  6. #6 simon84, 29.03.2019
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    Verjährung eine Forderung zu stellen ?

    Er hat ja bereits eine Forderung gestellt, durch die Rechnung.
    Warum sollte die Rechnung verjähren, wenn er dich zb anmahnt ?
     
  7. #7 Lexmaul, 29.03.2019
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    Verjährung ist durch die Rechnung eh unterbrochen - leg die Kohle lieber zurück.

    Mein Archi kam nach knapp 3 Jahren, mein Statiker nach 2,5 Jahren, mein Sani nach knapp 3 Jahren und es sind immer noch knapp 10k offen.

    Mein Rohbauer ist nach knapp 3,5 Jahren immer noch nicht mit der Schlussrechnung gekommen. Letzteren ignoriere ich nun auch...
     
    simon84 gefällt das.
  8. #8 Fabian Weber, 29.03.2019
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    Nach VOB ist das schon nach 28 Tagen der Fall! Wenn Du eine Schlussrechnung korrigierst und der Auftragnehmer widerspricht Deiner Prüfung nicht innerhalb von 28 Tagen, dann gilt die Prüfung als angenommen (VOB/B §16 Satz 3.3-5) Dafür musst Du aber den AN über den Schlussrechnungsvorbehalt unterrichtet haben.

    Wenn VOB vereinbart, dann wäre das schonmal gut.
     
  9. S216

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    Als Mensch, gar als Sozialpädagoge hätte ich da eine weniger auf eigenen Profit ausgelegte Sichtweise. Nur meine 2 cent.
     
  10. #10 simon84, 29.03.2019
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    Vor allem ist ein Bemängeln oder Nichteinverstandensein mit einer Rechnung keine Korrektur.

    Eine korrigierte Rechnung ist eine korrigierte Rechnung.
    Und der korrigierte Betrag wäre fällig, vermutlich ist das nicht 0.

    Ist denn überhaupt VOB vereinbart ? Oder eher BGB

    Eigentlich ein gutes Zeichen, wenn deine Baufirma die Priorität auf Bauen und nicht auf Rechnungen/Mahnungen schreiben setzt.
     
  11. #11 Fred Astair, 29.03.2019
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    Die Rechnung kann nur der Rechnungersteller korrigieren. Der Rechnungsempfänger hat nur der Rechnung in Gänze oder teilweise zu widersprechen.
    Hinsichtlich einer Verjährung der Forderung gehe ich von irgendwo 15-20 Jahren aus. Genau weiß ich es nicht, weil der Fall noch nie eingetreten ist.
    Der TE muss sich was anderes einfallen lassen, will er sich ums Bezahlen drücken.
     
  12. #12 Kerryman, 29.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.04.2019
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    Sorry S216, aber an welcher Stelle habe ich gefragt wie ich ohne zu bezahlen aus der Nummer am besten raus komme? Ich bin grundsätzlich der Meinung dass man erbrachte Leistungen auch bezahlt. Nur zahl ich logischerweise nichts was nicht da ist. Ich kann diese Rechnung nicht selbst korrigieren da ich keine Ahnung habe wie ich zum Beispiel die Arbeitszeit für nicht erbrachte Leistungen rausrechnen soll?

    Zum Beispiel:
    auf der Rechnung steht ein Handtuchheizkörper der nie eingebaut wurde, zumindest nicht in meinem Haus. So auch weitere Punkte. Ich weiß was der Heizkörper kostet aber es ist eben leider nicht ersichtlich wieviel Arbeitszeit da angesetzt ist da irgendwo die die gesamte Arbeitszeit steht. So sind es einige Dinge, die nie ausgeführt wurden aber in Rechnung stehen. Daraufhin habe ich mehrfach mitgeteilt welche Punkte nicht stimmen mit der Bitte der Korrektur damit ich das bezahlen kann. Ist schon super nen Kredit auf der Bank liegen zu haben und Strafzins für das nichtabrufen zu zahlen. Ist nur dumm, dass die Bank nur auszahlt, sofern eine korrigierte und korrekte Rechnung vorliegt. Nun hatte ich irgendwo etwas von Verjährung gehört und wollte einfach genaueres wissen. Sehen Sie denn, dass dies meine Aufgabe ist dem Bezahlen hinterher zu rennen? Ich bin der Meinung, dass ich bislang meinen Pflichten mehr als nachgekommen bin.
     
  13. #13 simon84, 29.03.2019
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    Wenn 50% der Rechnung korrekt sind, hättest du das ja schon mal als Abschlag zahlen können.

    Kenne deine Bank nicht aber bei mir war weniger als Summe einer Rechnung direkt vom Kredit zahlen lassen nie ein Problem
     
  14. #14 Lexmaul, 29.03.2019
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    Du willst erzählen, dass Du seit 5 Jahre den Kredit für so eine Pisselsumme offen lässt? Welche Bank macht denn sowas?

    Sorry, glaub ich nicht.
     
  15. #15 Kerryman, 29.03.2019
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    Was verstehst du bitte unter einer Pisselsumme?
     
  16. #16 simon84, 29.03.2019
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    Alles unter 50.000?
     
  17. #17 Kerryman, 29.03.2019
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    Da sind wir leider sehr dicht dran
     
  18. #18 Lexmaul, 29.03.2019
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    Alles unter 50k.
     
  19. #19 Kerryman, 29.03.2019
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    Sorry Leute, ich weiß ja nicht aber 50k sind für mich keine Pisselsumme. Liegt auch nicht mal eben so unterm Kopfkissen. Schön wenn das bei euch so ist.
     
  20. #20 Lexmaul, 29.03.2019
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    Wieso, sie liegt doch bei der Bank?
     
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