Verjährung

Diskutiere Verjährung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ...Sehen Sie denn, dass dies meine Aufgabe ist dem Bezahlen hinterher zu rennen? Ein bißchen schon. Ein Abschlag oder so. Irgendwas wird dem ja...

  1. S216

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    Ein bißchen schon. Ein Abschlag oder so. Irgendwas wird dem ja zustehen, und es werden mehr als 10 % sein.
     
  2. #22 Fabian Weber, 29.03.2019
    Fabian Weber

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    Ich mach ja nur VOB aber wie gesagt, da sind es 28Tage.

    Was ich noch nicht ganz verstanden habe. Welcher Auftragnehmer akzeptiert denn den kompletten Einbehalt? Wenigstens die unstrittigen Punkte sollte man doch bezahlen.
     
  3. #23 Kerryman, 30.03.2019
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    Wie gesagt, es handelt sich dabei um die Schlussrechnung und nicht um die komplette Vertragssumme, die war deutlich höher. Ich wollte dann eine korrigierte Rechnung und es kam keinerlei Reaktion mehr.
     
  4. #24 Lexmaul, 30.03.2019
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    Und seit 5 Jahren steht diese Summe nun bei der Bank offen? Das würde ich gerne nochmal klar hören.
     
  5. #25 Kerryman, 30.03.2019
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    Seit 5 Jahren nicht aber ja, die Summe ist offen und wir zahlen nun seit geraumer Zeit Bereitstellungszinsen. Hier nun genauere Details über unsere Finanzierungssituation zu erklären und wie es dazu kam sprengt den Rahmen und hat nichts mit der Ausgangsfrage zu tun.
     
  6. #26 Lexmaul, 30.03.2019
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    Doch, denn einmal ist Deine Bank mehr als sonderbar - das ist völlig unüblich!

    Und dann muss man sich auch fragen, ob Du nicht doch auf etwas spekulierst. Einschreiben mit Rückschein, Fristsetzung und fertig - das sind Mittel, die man dann anwendet, wenn man bezahlen will und auch muss.

    Gerne mit Abzug für die Bereitstellungszinsen (ich glaube es weiter nicht...).
     
  7. #27 Kerryman, 30.03.2019
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    Meine Bank ist nicht sonderbar, 12 Monate bereitsstellungsfreie Zeit finde ich in Ordnung und fair. Einschreiben mit Rückschein hat der Unternehmer erhalten nur reagiert der darauf nicht. Ich habe ihn nun erneut angeschrieben und die Pukte benannt die nicht stimmen mit der Bitte dies endlich zu korrigieren. Daher bin ich nun einfach gespannt was passiert.
     
  8. #28 Lexmaul, 30.03.2019
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    Doch, denn auch eine Bank hat ein Interesse an einem kompletten Abruf der Summe - sonst steht der Hausbau auch noch auf offen und damit steigt das Risiko für die Bank.

    Aber gut, Du weißt ja nun, dass es keine wirkliche Verjährung gibt. Mal vorbeifahren ist keine Option?
     
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  9. #29 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Bezahl doch einfach den Teil der unstrittig ist.
     
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  10. reschu

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    Abgesehen davon, dass ich an Stelle des TE aufgrund der Bereitstellungszinsen schon längst einmal mit der Bank gesprochen hätte zwecks direkter Auszahlung des Restbetrags, bin ich beim TE. Wenn er wirklich mehrfach und nachvollziehbar um Korrektur der offensichtlich falschen Rechnung gebeten hat, und der Handwerker rührt sich nicht, sehe ich zumindest kein moralisches Verschulden. Rechtlich mag das wiederum anders aussehen (bei der Höhe wäre potentiell ja ein Abschlag möglich gewesen).
     
  11. #31 Fred Astair, 30.03.2019
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    Es geht nicht um moralisches Verschulden aber wenn jemand fragt, wann eine offene Forderung verjährt ist, kann man doch wohl eine bestimmte Zielrichtung der Frage vermuten.
     
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  12. #32 simon84, 30.03.2019
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    Noch mal meine Frage.
    Dass die Bank eine Rechnung zur Auszahlung braucht verstehe ich.

    Kann die Bank zb 50% der Summe als Abschlag überweisen? Hast du die Bank gefragt ? Wären ja dann 50% weniger Zinsen ;) und so große Mängel scheinen ja nicht vorzuliegen ?
     
  13. Alex88

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    sicher kein VOB Vertrag, wohl ein BGB Vertrag
    ich würde einen BauFACHanwalt befragen, kein Forum
     
  14. reschu

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    Wegen sowas zum Anwalt? Wie viel Energie und Geld (!) soll der TE da eigentlich reinstecken, ohne dass er irgendein Verschulden hat? Ne ne ne. Ich würde zur Bank gehen, denen die Situation schildern, mir den Restbetrag auszahlen lassen (wenn die Bank mitspielt), das Geld verzinst irgendwo parken und gemütlich abwarten.

    Versteht mich nicht falsch... jeder Handwerker soll sein verdientes Geld auch bekommen. Aber eine richtige Rechnung zu schreiben, ist dessen Bringschuld und nicht die des Kunden.
     
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  15. #35 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Das ist doch dasselbe wie ein Vertrag. Und steht da zufällig irgendwo VOB drin?
     
  16. Berndt

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    auch wenn VOB unzufällig in irgendeinem Vertrag steht, gilt die VOB bei Privatkundschaft nur wenn sie bei Vertragsabschluß dem Kunden zusätzlich überreicht wurde
     
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  17. #37 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Echt? Wo steht das denn?
     
  18. #38 Fred Astair, 30.03.2019
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    In diversen Rechtsprechungen oberer Gerichte, die es in solchen Fällen sogar erlauben, dass der Privatkunde sich nur die für ihn vorteilhaften Vertragsbestandteile einfordert.
    Also besser bei Geschäften mit Privat Finger weg von VOB.
     
  19. #39 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Ja genau, so rum. Darum wäre es ja egal, ob dem TE jetzt ein Buch übergeben wurde.
     
  20. #40 Kerryman, 30.03.2019
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    Wie schon erwähnt hatte ich verschiedene Angebotsvarianten des Sanitär und Heizungsbetriebs vorliegen und mich für eine dieser Varianten entschieden ohne irgend einen Vertrag zu unterzeichnen. In den Angeboten steht nichts von VOB oder sonstwas.

    Meine Bank ist eben leider keine klassische Bank sondern dummerweise ein großes Versicherungsunternehmen die wegen jedem kleinen Mist von Anfang an nicht so einfach waren. Bitte erspart mir Kommentare hierzu hättest du mal ......etc. Hinterher ist man immer schlauer.

    Mir ständig zu unterstellen ich leg es darauf an diese Rechnung nicht zahlen zu wollen ist schlichtweg falsch und ohne mich zu kennen einfach ne freche Unterstellung. Sorry dass ich mich eben nach der Rechtslage erkundigen wollte. Da ich egal wie das ausgeht entweder Schwierigkeiten mit dem Heizungsbauer oder eben mit der Bank habe. Sozusagen im Pädagogengelaber zu sagen keine win-win Situation sondern vielmehr eine loose loose.

    Was ich bis hierher vermutlich gelernt habe ist, dass wohl tatsächlich ein Anwalt sagen kann, wann welche Verjähungssituation bei welcher Vertragskonstellation eintritt und nicht das Forum. Schade eigentlich.
     
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